Polizeikelle

Reichsbürger sind waffenrechtlich unzuverlässig

FLGDas OVG Berlin-Brandenburg hat die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus v. 20.09.2016 – VG 3 K 305/16 – als unzulässig verworfen, berichtet der RBB.

Das VG hatte entschieden, daß Reichsbürger waffenrechtlich unzuverlässig sind:

Die Annahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 b – nämlich mit Waffen oder Munition jedenfalls nicht sachgemäß umzugehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig zu verwahren – ist dann gerechtfertigt, wenn der Erlaubnisinhaber die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat verneint und damit sogleich die darin bestehende Rechtsordnung offensiv ablehnt. In diesem Fall ist nicht gesichert, dass der Erlaubnisinhaber die maßgeblichen Regelungen, insbesondere des Polizei- und Waffenrechts, für sich als bindend ansieht und sein Verhalten danach ausrichtet. Konkreterer Verstöße gegen waffenrechtlicher Vorschriften bedarf es dann nicht.

Spätestens jetzt dürfte eine Widerrufswelle waffenrechtlicher Erlaubnisse erfolgen. Leider ist die Entscheidung des OVG noch nicht auffindbar, das OVG hat sich wohl inhaltlich nicht mit der Entscheidung beschäftigt, sondern die Berufung als unzulässig – nicht unbegründet – verworfen. Schade.

4 Kommentare
  1. JanCux
    JanCux sagte:

    Muß man jetzt das VG verstehen oder irgendwie begreifen ?…wenn das OVG sich noch nicht mal dazu entscheidend äussern kann ?
    In was für einen Rechtsstaat leben wir ?

    Zitiere Theo Lingen aus dem Film „Die Feuerzangenbowle“ : „traurig, traurig, traurig!

  2. Karlchen Dettmer
    Karlchen Dettmer sagte:

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Warum gilt das nicht für Reichsbürger, Moslems und Andersgläubige? Will die Zwangsverwaltung alle kritischen Deutschen entwaffnen? Das haben noch nicht mal die Kaiser oder Adolf Hitler gemacht.

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