Obwohl die Geräte zuhauf im Internet und anderswo angeboten werden: sie sind in Deutschland strengstens verboten und schon der Erwerb der Geräte führt zu harten Strafen. Hinzu kommen massive Reaktionen der Waffenbehörden mit Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Fragen Sie Ihren Waffenrechtler!
Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen.
Der Stein des Anstoßes: Springmesser
Wer beispielsweise ein Springmesser erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG.
Die Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.2.1 zum Waffengesetz erklärt was Springmesser sind:
2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
Diese Messer werden vom Gesetz als verbotene Waffen bezeichnet. Es gibt jedoch einfache Ausnahmen, wie Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 zum Waffengesetz festschreibt:
Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
höchstens 8,5 cm lang ist und
nicht zweiseitig geschliffen ist;
Es gibt also zwei rechtlich verschiedene Formen von Springmessern. Beiden gemein ist, daß es keine Werkzeuge, sondern Waffen im Sinne des WaffG sind. Das nicht verbotene Springmesser soll als gekorene Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG anzusehen sein, so auch der BGH
Der Unterschied ist klein, aber in der Folge erheblich
Die weit verbreiteten Böker-Messer lassen die Klingen seitlich aus dem Griff herausspringen und die Klingen sind höchstens 8,5 cm lang. Diese Messer sind nicht verboten, der Erwerb und Besitz ist erlaubt. Mit hoher Strafbewehrung verboten sind die Springmesser, deren Klinge nicht seitlich herausspringt oder deren Klinge länger ist.
Und wenn Sie nun ein nicht verbotenes Springmesser erlaubt besitzen, führen (die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben) dürfen Sie es – es ist ein Einhandmesser – trotzdem unter Bußgeldandrohung im Regelfall nicht. Die Einzelheiten dazu haben wir hier aufgelistet: Du sollst keine Messer führen
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.
Wir berichten hier unregelmäßig über Waffen, deren Besitz strafbar ist. Ohne Anwalt ist die Rückkehr in die Rechtsgemeinschaft schwierig, wer die Sachen bei der Polizei abgibt, wird sofort mit einem Strafverfahren überzogen und muß erhebliche Strafen befürchten.
Nun soll wieder ein wenig Entlastung erfolgen. Nicht etwa, daß die verbotenen Waffen abgegeben werden können und so aus dem Verkehr gezogen werden. Das wäre ja noch schöner! Die geplante befristete Amnestie sieht nur Gegenstände nach dem Waffengesetz vor. Wer eine Kalaschnikow oder Kriegswaffenmunition besitzt, wird nicht zur Rechtstreue geführt.
Wer eine am … [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 4] unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum … [einsetzen: erster Tag des zwölften auf den Monat des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 4 folgenden Monats] der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.
Wenn Sie dieser beabsichtigten befristeten Amnestie trauen, sind Sie zu bedauern. Sie kennen den Unterschied zwischen einer Waffe und einer Kriegswaffe? Sie sehen der Munition aus Bundeswehrzeiten an, ob sie dem Waffengesetz unterfällt oder einen Hartkern hat?
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2017/06/Rules.jpg11201680Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2017-03-23 09:01:502017-11-13 15:29:31Amnestie im Waffengesetz
Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen.
Wer beispielsweise eine Präzisionsschleuder erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. 1 WaffG.
Diese Zwillen sind im Katalog der verbotenen Waffen der Anlage 2 zum Waffengesetz aufgeführt:
1.3.7 Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.
Nicht nur die Geräte sind verboten, auch die Armstützen oder vergleichbaren Vorrichtungen. Die oben zitierte Anlage beschreibt sie so:
1.3 Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.
Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen.
Wer beispielsweise einen Wurfstern erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. 1 WaffG. Sie sind auch unter den Begriffen Ninja-Stern oder Shuriken bekannt.
Schauen Sie also besser nochmal in Ihre Spielzeugkiste.
Der Gesetzgeber macht es Ihnen leicht, die Wurfsterne zu erkennen:
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.
Zu dieser Vorschrift gibt es eine amtliche Erläuterung in der WaffVwV:
Die Definition der „Wurfsterne“ geht nicht von einer bestimmten Beschaffenheit (Metall) der Gegenstände oder einem bestimmten Gewicht aus. So fallen auch Wurfsterne aus Plastik unter die Verbotsnorm, sofern sie geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen.
Zahnräder oder z. B. Fahrradritzel sind keine Wurfsterne. Das Verbot wird auf Grund der offenkundigen Bauweise bzw. der darin enthaltenen Widmung deutlich.
Im Einzelfall mag daher die Abgrenzung zu einem Spielzeug schwierig sein.
Für den Beschuldigten ist insbesondere problematisch, daß nach unserer Erfahrung die Richter häufig sich selbst keine Sachkunde zutrauen, sondern die Akte zum polizeilichen Gutachter schicken. Und dann wird es teuer für den Angeklagten, falls ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.
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