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Sachkunde im Waffenrecht

Wer eine Waffenbesitzkarte erwerben will muß unter anderem seine Sachkunde nachweisen, § 7 WaffG.

Dies geschieht regelmäßig durch eine erfolgreich bestandene Prüfung. Sie wollen wissen, welche Fragen vielleicht gestellt werden?

Wir haben hier für Sie nicht nur die Fragen, sondern auch die Antworten. Das Bundesverwaltungsamt hat den neuen Fragenkatalog mit Stand 13.07.2018 herausgegeben.

Ich bin bei einigen Fragen ins Grübeln gekommen und habe die Möglichkeit der Auffrischung dankbar wahrgenommen.

Wenn Sie Fragen zum Waffenrecht haben, wir stehen bereit. Sie können uns auf vielfältige Weise erreichen: Kontakt