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Steuergeheimnis und Waffengesetz

Faeser will Steuergeheimnis zugunsten eines verschärften Waffengesetzes opfern

Was hat denn das Steuergeheimnis mit dem Waffengesetz zu tun? Nichts?

Wenn es nach den Vorstellungen von Nancy Faeser (SPD) geht, soll auch das Finanzamt Daten an die Waffenbehörde übermitteln.

Der Terroranschlag von Hanau diente dem Ministerium als Anlaß für einen erneuten Anlauf zur Verschärfung des Waffenrechts. Da haben Linke ihre feuchten Phantasien ausgelebt und rütteln an den Fundamenten unseres Steuersystems.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Jemand reicht dem Finanzamt im Rahmen der Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen die Rechnung eines Arztes ein, auf der der Befund „depressive Episode“ vermerkt ist.

Der Sachbearbeiter des Finanzamtes, ein gesetzestreuer Bürger, kennt die neue Vorschrift des § 6b RE WaffG:

§ 6b
Mitteilungspflichten anderer Behörden

Erlangen andere als die in den §§ 5 und 6 genannten Behörden Kenntnis vom Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, dass eine Person nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 verfügt oder dass bei dieser Person aufgrund einer psychischen Störung eine konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung oder Wahnvorstellungen bestehen, so informieren sie die örtliche Waffenbehörde zur Prüfung, ob die betroffene Person Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Hierzu darf die andere Behörde, soweit bekannt, Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift der betroffenen Person an die örtliche Waffenbehörde übermitteln. …

Den Verdacht einer Steuerhinterziehung oder einer anderen Straftat (Unzuverlässigkeit gem. § 5 WaffG) hat er zwar nicht. Aber gibt die Rechnung des Arztes mit der Diagnose ihm Anhaltspunkte dafür, daß eine konkrete Selbstgefährdung besteht? Der erforderliche Verdachtsgrad ist nicht hoch, es müssen nur tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

  • Er übermittelt der seiner Meinung nach zuständigen Waffenbehörde Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift der betroffenen Person.
  • Die Waffenbehörde bestätigt den Eingang und prüft, ob der Betroffene Inhaber oder Antragsteller einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist.
  • Die Waffenbehörde fordert beim Finanzamt die Erkenntnisse an, das Finanzamt übermittelt die Arztrechnung an die Waffenbehörde.
  • Ein Restrisiko ist nach der Rechtsprechung nicht hinnehmbar, die Waffenbehörde wird die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen oder nicht erteilen.

Sie wissen, daß vor solchen Alpträumen der § 30 AO schützt? Die Mitarbeiter des Finanzamtes haben die Geheimnisse zu bewahren!

Wäre da nicht § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO, der die Offenbarung gestattet, wenn ein Bundesgesetz es ausdrücklich zugelassen hat.

Sie ahnen es? Das Waffengesetz, ein Bundesgesetz, soll nach den Vorstellungen aus dem Ministerium in § 43 Abs 2 Satz 2 RE WaffG lauten: „§ 30 der Abgabenordnung steht der Übermittlung nicht entgegen.“

Fazit: Die Finanzämter haben den Waffenbehörden ihre Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte mitzuteilen. Das Steuergeheimnis wird dem Waffengesetz geopfert.

Das ist nur eine der wahnwitzigen Vorstellungen aus dem Hause Faeser. Den Änderungskatalog finden Sie: hier!

Jede Gelegenheit wird wahrgenommen, um nach einer Verschärfung des Waffengesetzes zu rufen.

 

 

Gipfel gegen Jugendgewalt

Die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt ist der Gipfel der Verhöhnung des Bürgertums.

  • zig Millionen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, feierten in Deutschland friedlich Silvester mit Pyrotechnik und verwandten diese entsprechend den Gebrauchsanleitungen
  • ein paar hundert Kriminelle, meist mit Migrationshintergrund, begingen schwere Straftaten.

In Berlin ist der Gipfel der Erkenntnis von ganz links bis links

  • Böllerverbot muß her, hilfsweise
  • Böllerverbotszonen ausdehnen, äußerst hilfsweise ein
  • freiwilliger Verzicht auf den Verkauf von Pyrotechnik und ein
  • Gipfel gegen Jugendgewalt soll’s richten.

Korrelationen und Kausalitäten

Die Berliner Bilder der Silvesternacht zeigen Unglaubliches.

Der Mob warf sogar einen Feuerlöscher auf die Windschutzscheibe eines Feuerwehrfahrzeuges . Gleichwohl habe ich noch keine Forderungen nach einem Verbot von Feuerlöschern oder Verbotszonen für Feuerlöscher etc. gehört. Eine solche Forderung läge aber intellektuell auf der Höhe der Zeit.

Straftäter benutzen Pyrotechnik (teilweise bereits verbotene Pyrotechnik) = Pyrotechnik verbieten – oder zumindest beschränken – ist die Lösung!

Hier wird einmal wieder Korrelation mit Kausalität verwechselt.

Eine meiner Lieblingsseiten ist „Scheinkorrelationen„, der ich das Beispiel unten entnommen habe. Immerhin eine Korrelation von +0,9802 (der Wert +1 gäbe an, dass eine vollständig positive Korrelation vorläge):

Die rote Linie gibt die Anzahl der Ordensverleihungen durch das Bundespräsidialamt, die beige die Anzahl der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Hamster wieder. Quelle: Ärzte gegen Tierversuche & Bundespräsidialamt und https://scheinkorrelation.jimdofree.com/

Um im Bild mit der Pyrotechnik zu bleiben: Wenn das Bundespräsidialamt die Ordensverleihungen einstellt, werden auch keine (weniger) Hamster für Versuche und wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Nach sorgfältiger Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß die vorstehenden Ausführungen zwar hart an der Grenze sind, aber doch noch keine Beleidigungen der Protagonist*innen der Böllerverbotsforderungen darstellen.

Gipfel gegen Jugendgewalt: Probleme und Lösungen sind bekannt

Aber der Gipfel an Verachtung des Bürgers ist die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt.

  • Wer oder was soll daran teilnehmen?
  • Welche Erkenntnisse – neuen Erkenntnisse – sollen erlangt werden?

Die Probleme sind multikausal und seit vielen Jahren bekannt. Seit Jahrzehnten kennen wir die Lösungsstrategien. Stattdessen wird linke Klientelpolitik betrieben. Es scheint, die Politik ist rechtsstaatsfeindlich. In Berlin gibt es schon einen Sturm der Entrüstung, nachdem die CDU-Fraktion es wagte, nach den Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu fragen.

Die Justiz blutet aus. Es fehlt an Richtern während deren Aufgaben massiv zunehmen. Es fehlt an Staatsanwälten während deren Aufgaben massiv zunehmen. Ein paar statistische Zahlen hatten wir hier bereits beleuchtet. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz stammen aus dem vorletzten Jahrhundert. Sind es die Besten, die es angesichts dieser Umstände in die Justiz zieht?

Alles, was ein solcher Gipfel an Erkenntnissen bringen kann, ist längst bekannt und wissenschaftlich gut abgesichert.

Was fehlt, ist der politische Wille, den Rechtsstaat in Berlin und anderswo durchzusetzen. Stattdessen beobachtet der Bürger mit Abscheu, wie die politische Führung Polizei und Justiz immer mehr desavouiert. Die Liebigstraße ist nur eines der entsetzlichen Beispiele für Vollzugsdefizite aufgrund ideologischen Führungsversagens.

Der Ruf nach dem Gipfel dient lediglich der Beruhigung und geschieht im Vertrauen auf das bekannt schlechte Gedächtnis der Wähler. Passieren wird weiterhin nichts.

Aktuell: Anstatt Geld für Richterstellen bereitzustellen, erfolgt in Berlin eine Trennung des bisherigen Landgerichtes in zwei Landgerichte: Landgericht I und Landgericht II. Der durchgehend gendergerecht formulierte Gesetzesvorschlag über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur – Drucksache 19/0773 vom 23.12.2022 – überträgt die Zuständigkeit für die Strafgerichtsbarkeit auf das Landgericht I, die für die Zivilgerichtsbarkeit auf das Landgericht II.  Keine neuen Richterstellen für die Rechtsprechung, sondern für die Verwaltung:

Allerdings fallen Mehrkosten insoweit an, als einzelne Verwaltungsfunktionen, die bisher zentral ausgeübt wurden, nunmehr auch für das neue Landgericht vorzusehen sind. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden auf jährlich ca. 420.000,00 EUR geschätzt.

 

Das ist mein Land, und Du bist hier Gast!

Bei einer Festnahme wird dem Polizisten entgegengehalten „Das ist mein Haus“ und er erwidert „Das ist mein Land, und Du bist hier Gast!“

Selbstverständlich muß das Video über diesen Vorfall sichergestellt und straf- und dienstrechtlich ausgewertet werden. Ich hoffe einmal, daß das in Berlin auch passiert.

Was nach dem Vorfall passierte ist wieder einmal typisch Berlin. Selbstverständlich geht in den regelmäßig gut informierten Kreisen das übliche Geschrei los: Menschenverachtend, fremdenfeindlich, rassistisch, Nazi-Vergleiche und zu meiner Verwunderung als Strafverteidiger auch der Vorwurf der Beleidigung. Typisch Berlin halt.

Was mich jedoch beschämt, ist die Reaktion des obersten beamteten Vorgesetzten – Staatssekretär Torsten Akmann (SPD).  „Einen solchen Polizeibeamten wollen wir in Berlin nicht“, sagte Akmann im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Ich kann dem nur entgegenhalten „Einen solchen Staatssekretär will ich in Berlin nicht“!  Schon wieder steht das Ergebnis der Ermittlungen vor ihrer Einleitung und der Verteidigung des Polizisten fest. § 21 des Disziplinargesetztes wird verhöhnt, über die Zukunft des Beamten ist entschieden, bevor die Ermittlungen auch nur angefangen haben.

Disziplinarmaßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte sind (§ 5 DiszG):

  1. Verweis (§ 6),
  2. Geldbuße (§ 7),
  3. Kürzung der Dienstbezüge (§ 8),
  4. Zurückstufung (§ 9) und
  5. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10).

Der Herr Staatssekretär unterstellt eine Disziplinarmaßnahme und schließt 1-4 aus. Wofür eigentlich das ganze Verfahren?

In Berlin werden Polizisten nicht durch die Leitung des Hauses verteidigt, sondern die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellt sich vor den Polizeibeamten: „Das empfinde ich nicht als Rassismus„.

Hier, in diesem, meinem Land, Berlin, läuft so einiges schief in der Leitung des Hauses. Zuletzt hatten wir über die Ablehnung eines Anwärters berichtet, der es doch tatsächlich wagte, sich auf verschiedenen Instagram-Profilen zu informieren: Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst

Ich wundere mich, daß Berlin überhaupt noch Menschen findet, die im Polizeidienst den Rechtsstaat, das Land, verteidigen.

Verfahrensdauer: Es geht ja doch

Wir schimpfen häufig über die lange Verfahrensdauer der Gerichtsverfahren, insbesondere bei den Verwaltungsgerichten. Beispielsweise in unserem Beitrag Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst.

Daß es auch anders geht, beweist eindrucksvoll das Verwaltungsgericht Trier. Dort sind sie mit personellen und sächlichen Mitteln rechtsstaatskonform ausgestattet, so daß Verfahren in einem vernünftigen Zeitraum abgeschlossen werden können.

Der Zeitablauf, finde ich, ist beeindruckend:

  • 28.04.2022 Eingang der Klage beim Verwaltungsgericht Trier
  • 03.05.2022 erhalten wir die Eingangsbestätigung nebst Streitwertbeschluß
  • 11.05.2022 erhalten wir bereits die Klageerwiderung mit Gelegenheit zur Stellungnahme
  • 29.07.2022 geht bei uns die Ladung zum 15.09.2022 ein und tatsächlich findet am
  • 15.09.2022 die mündliche Verhandlung statt.

Von der Klageerhebung bis zum Urteil nur fünf Monate. Eine solche Verfahrensdauer ist vorbildlich.

Damit wird das Verwaltungsgericht Trier den Reigen der Entscheidungen zu den Pfeilabschußgeräten eröffnen. Wir werden weiter berichten.

 

Krieger schläft

Statistik Staatsanwaltschaft Berlin

Die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin für das Jahr 2021 ist der Publikation des Statistischen Bundesamtes vom 29.08.2022 Staatsanwaltschaften – Fachserie 10 Reihe 2.6 – 2021 zu entnehmen. Die Damen und Herren waren sehr fleißig; sie haben keine Zeit zur Ruhe – wie der Krieger aus Papua Guinea im Bild.

Nicht nur die Geschäftsstellenmitarbeiter, auch die Staatsanwälte müssen einen erheblichen Aufwand für das Ausfüllen der Statistikbögen leisten. Einzelheiten finden sich in der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)

Ein paar die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin betreffende Zahlen, die uns besonders interessant erschienen, haben wir hier aufgeführt. Die Zahlen betreffen Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft, eine Besonderheit in Berlin und Frankfurt.

Einige der Zahlen hätten wir nicht erwartet.

  • Nicht enthalten ist der nachrichtliche Hinweis auf 3.647 Verfahren mit Vermögensabschöpfung
  • Über 5 % der Verfahren wurden mit einer Anklageerhebung erledigt
  • Noch mehr Verfahren – 8,39 % – erledigten sich durch den fehleranfälligen Strafbefehl
  • Über 3.500 Verfahren mußten eingestellt werden, da der Täter nicht schuldfähig ist
  • Mehr als 25.000 Verfahren (7,68 %) wurden eingestellt, weil die Strafe im Hinblick auf andere Straftaten des Täters nicht ins Gewicht fallen würde
  • Über 7 % der Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt
  • Fast 40 % der Verfahren (37,84 %) wurden gem. § 170 II StPO eingestellt, beispielsweise wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts.

Unseres Erachtens belegen nicht nur die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin, sondern die Zahlen bundesweit, unser Mantra

Die Verteidigung gegen den Vorwurf strafbaren Verhaltens muß so früh wie möglich erfolgen!

 

  1. Über 80 % der Verfahren können von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, ohne daß es zu einem Strafbefehl oder einer Verhandlung vor Gericht kommt.
  2. Das setzt voraus, daß dem Staatsanwalt die Gründe bekannt gemacht werden, die eine Einstellung rechtfertigen.
  3. Es ist hilfreich, daß in Deutschland Rechtsanwälte und Staatsanwälte eine gemeinsame Ausbildung absolviert haben; sie sprechen eine Rechtssprache.
  4. Mit einem versierten Verteidiger sind die Chancen des Beschuldigten höher.