Erkennen Sie die Rechtsanwaltskammer?
Die Rechtsanwaltskammer beim BGH lassen wir mal außen vor.
Wobei mich deren Beschwerdestatistik interessieren würde.
Wer mag wohl solchen Unsinn verzapfen, wie er unten im Schnipsel wiedergeben ist?
Es fängt schon mit dem Dr. an: Nein, ich führe keinen Doktor-Titel.
So wenige Worte[1]. So viele davon falsch.
Den Unsinn mit der Auskunftsverpflichtung habe ich hier schon einmal erläutert, der Kammer schon x-mal.
Wer hatte sich denn da beschwert? Und worüber? Denn § 11 Abs. 1 BORA lautet:
§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.
Und dann beschwert sich der Schuldner einer Versicherung über deren Anwalt wie folgt:
Ist doch der Knall im All, oder? Und die Kammer prüft tatsächlich, ob der Rechtsanwalt vielleicht seine Pflichten gegenüber der Versicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Kleine Hilfe: Die Kammer ist eine der 7 mitgliederstärksten Kammern in Deutschland. Also sehr erfahren in der falschen Bearbeitung von Beschwerden. Berlin ist es nicht, ich bin doch kein Nestbeschmutzer …
Sie brauchen noch einen Tip? Dieselbe Kammer sieht auch einen Anfangsverdacht wegen Umgehung des Gegenanwaltes, wenn der Mahnbescheid nicht dem gegnerischen Kollegen zugestellt wurde. Vielleicht könnnen darüber auch nur die ReNos lachen? „Welche Zeile war das nochmal?“
Aber so haben Sie auf einer Seite wenigstens die Websites der Rechtsanwaltskammern in Deutschland aufgeführt. Dort finden Sie die Kontaktdaten.
- [1]„im Hinblick auf §“ ziehen wir vier ab, sind doppelt – würde Hans Rosenthal gesagt haben hätte.↩