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Bild einer Geldkiste mit Polizeibeamten

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

[lwptoc]

Berlin: Anschrift, Telephon, Sprechzeiten, Fahrverbindungen

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin
Ullsteinstr. 66
12109 Berlin

Tel.:(030) 9024 32-500
Fax:(030) 9024 32-900
E-Mail: poststelle@fa-fahndung-und-strafsachen.verwalt-berlin.de

Fahrverbindungen:
U-Bahn U6 Ullsteinstraße
Bus 170 Colditzstr./Ullsteinstr.

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 09 bis 15 Uhr, Freitag bis 14 Uhr.

Der Bereitschaftsdienst, der u.a. auch Anzeigen entgegennimmt, ist morgens immer eine Stunde früher und nachmittags eine Stunde länger erreichbar. Nur nicht Freitag. Da ist die Erreichbarkeit für die Anzeigenerstattung nicht so wichtig. Dafür dürfen Sie Donnerstags mit einer Erreichbarkeit bis 18 Uhr rechnen.

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

Spätestens wenn Sie diese 5 Worte in Ihrem Schriftverkehr finden, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger aufsuchen.

Die Namen und Zuständigkeiten sind ein wenig verwirrend, teilweise unterscheiden sich nur die Namen, nicht die Aufgaben:

  • Straf- und Bußgeldsachenstelle (StraBu),
  • Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bustra),
  • Steuerfahndungsstelle (SteuFa),
  • Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA),
  • Finanzamt für Fahndung und Strafsachen(FA FuSt)[1],

Steuerfahndung

Die Damen und Herren sind im Bereich aller Berliner Finanzämter für die Steuerfahndung zuständig. Das sind die, die morgens freundlich klingeln, einen Durchsuchungsbefehl vorlegen und Ihnen selbstverständlich gestatten, unsere Notrufnummer 01805/72 5333 (=01805/RA JEDE[2] 0,14 €/Min. aus dem Festnetz; maximal 0,42 €/Min. aus Mobilfunknetzen) anzurufen, damit wir Ihnen bei der Durchsuchung beistehen.

Dies ist also die Kriminalpolizei der Steuerverwaltung. Sie ermittelt bei dem Verdacht einer Steuerstraftat – so steht es in § 386 AO. Hier sieht der Verteidiger in Steuerstrafsachen die ersten Stellschrauben. Vielleicht ist die Ermittlung des Sachverhaltes bei der Staatsanwaltschaft besser aufgehoben?

Ihre Beamten haben gem. § 404 AO im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und ihnen steht das Recht auf Durchsicht der Unterlagen zu; ihre Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Strafsachenstelle

Das ist die „Staatsanwaltschaft“ der Finanzverwaltung in Sachen, in denen sie gem. § 386 Abs 2 AO die Ermittlungen selbständig durchführt, § 399 Abs 1 AO. Demgemäß ist einer Ladung nachzukommen und dem Verteidiger ist nicht nur die Anwesenheit gestattet, er hat auch ein Hinweis- und Fragerecht (Nr. 34 II AStBV 2020). Eine Aussage des verteidigten Beschuldigten wird allerdings die Ausnahme sein. Und auch im Steuerverfahren hat der Zeuge das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Strafsachenstelle ist in der Regel auch die Bußgeldstelle.

Bußgeldstelle

Es gibt ja nicht nur Steuerstrafsachen, sondern auch Bußgeldverfahren in Steuersachen. Einzelheiten verraten Ihnen die §§ 378 ff AO.

Im Straßenverkehr beispielsweise ist meist die Polizei die Bußgeldbehörde. In Steuersachen das gem. § 387 AO zuständige Finanzamt [3]

Zuständigkeitsregelungen für Berlin

Wenn Sie sich über die besonderen Regelungen der Zuständigkeit der Berliner Finanzämter informieren wollen (wer ist für die Vergnügungssteuer zuständig?): Verordnung über besondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Finanzverwaltung des Landes Berlin (Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung – FÄZustVO) vom 8. Dezember 2021

Ein Tip zum Schluß

Hadern Sie nicht mit sich, weil Sie so lange gezögert haben. Vergangenheit läßt sich nur schwer ändern[4] – Zukunft läßt sich mit Hilfe Ihrer Verteidiger gestalten.

  1. [1]Berlin und Niedersachsen
  2. [2]Sie wissen doch: Auf der Tastatur ist jedem Buchstaben eine Zahl zugeordnet, sogenannte Vanity-Nummern.
  3. [3]§ 409 AO
  4. [4]vgl. Wikipedia: Erinnerungsverfälschung

Lehrstunde aus München

Spezielle Lehrstunde für die Regierende Bürgermeisterin

Eine Lehrstunde in Politik und Verwaltung sind die Kontroversen um die Silvesternacht und die Zustände in Berlin. Berlin versucht mit unsinnigen Vorschlägen das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten.

Die Regierende Bürgermeisterin reagierte jedoch sehr dünnhäutig auf Überlegungen aus Bayern, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Gelder für Berlin zu kürzen, da in Berlin ein „Totalversagen“ vorläge. Immerhin ist Berlin mit insgesamt 3,6 Milliarden Euro der größte Profiteur des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern. Frau Giffey meinte daraufhin, daß Bayern im Hinblick auf Reichsbürger vor der eigenen Tür zu kehren habe und Ratschläge unter Ministerpräsidenten nicht förderlich seien.

Ein paar Zahlen für Berlin und München

Ehrlich nicht? Wir haben uns die Polizeilichen Kriminalstatistiken von Berlin und München für 2021 einmal angeschaut, weiter im Internet recherchiert und ein wenig gerechnet:

Die Häufigkeitszahl bedarf vielleicht der Erläuterung. Das ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle, errechnet auf 100.000 Einwohner. Sie drückt die durch die Kriminalität verursachte Gefährdung aus.

München erreicht mit der Hälfte der Beamten (pro 100.000 Einwohnern) eine Aufklärungsquote von 66,7 % (Berlin 45,3 %). Vielleicht ist angesichts dieser Zahlen das Roß ein wenig zu hoch, von dem aus auf Bayern (München) herabgeschaut wird? Vielleicht sollte man die Initiative ergreifen und eine weitere Lehrstunde vereinbaren, zu der sinnvollerweise auch die zuständigen anderen Ressorts eingeladen werden, die sich in München anschauen können, wie eine bürgernahe Verwaltung funktioniert?

Nicht nur München ist interessant. Die Kriminalitätsentwicklung ausgewählter Städte in Bayern zeigt durchweg Häufigkeitszahlen zwischen 3.899 (Fürth) und 8.026 (Bamberg).

Und Frankfurt am Main?

Diese Fahrt nach München sollte mit einer kleinen Rundreise verbunden werden, Politiker reisen ja gerne, und dann kann man sich beispielsweise auch anschauen, wie die Frankfurter bei ähnlichen Häufigkeitszahlen auf eine Aufklärungsquote von 65,5 % kommen. Dort sind 3.700 Mitarbeiter in der Polizei beschäftigt. Bei ca. 759.000 Einwohnern sind das 487 Mitarbeiter auf 100.000 Einwohner (Berlin 734, s.o.).

Da ist viel zu tun von der Berliner Politik. Da sind viele Lehrstunden nötig!

 

Das ist mein Land, und Du bist hier Gast!

Bei einer Festnahme wird dem Polizisten entgegengehalten „Das ist mein Haus“ und er erwidert „Das ist mein Land, und Du bist hier Gast!“

Selbstverständlich muß das Video über diesen Vorfall sichergestellt und straf- und dienstrechtlich ausgewertet werden. Ich hoffe einmal, daß das in Berlin auch passiert.

Was nach dem Vorfall passierte ist wieder einmal typisch Berlin. Selbstverständlich geht in den regelmäßig gut informierten Kreisen das übliche Geschrei los: Menschenverachtend, fremdenfeindlich, rassistisch, Nazi-Vergleiche und zu meiner Verwunderung als Strafverteidiger auch der Vorwurf der Beleidigung. Typisch Berlin halt.

Was mich jedoch beschämt, ist die Reaktion des obersten beamteten Vorgesetzten – Staatssekretär Torsten Akmann (SPD).  „Einen solchen Polizeibeamten wollen wir in Berlin nicht“, sagte Akmann im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Ich kann dem nur entgegenhalten „Einen solchen Staatssekretär will ich in Berlin nicht“!  Schon wieder steht das Ergebnis der Ermittlungen vor ihrer Einleitung und der Verteidigung des Polizisten fest. § 21 des Disziplinargesetztes wird verhöhnt, über die Zukunft des Beamten ist entschieden, bevor die Ermittlungen auch nur angefangen haben.

Disziplinarmaßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte sind (§ 5 DiszG):

  1. Verweis (§ 6),
  2. Geldbuße (§ 7),
  3. Kürzung der Dienstbezüge (§ 8),
  4. Zurückstufung (§ 9) und
  5. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10).

Der Herr Staatssekretär unterstellt eine Disziplinarmaßnahme und schließt 1-4 aus. Wofür eigentlich das ganze Verfahren?

In Berlin werden Polizisten nicht durch die Leitung des Hauses verteidigt, sondern die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellt sich vor den Polizeibeamten: „Das empfinde ich nicht als Rassismus„.

Hier, in diesem, meinem Land, Berlin, läuft so einiges schief in der Leitung des Hauses. Zuletzt hatten wir über die Ablehnung eines Anwärters berichtet, der es doch tatsächlich wagte, sich auf verschiedenen Instagram-Profilen zu informieren: Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst

Ich wundere mich, daß Berlin überhaupt noch Menschen findet, die im Polizeidienst den Rechtsstaat, das Land, verteidigen.

Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst

Was hat denn Instagram mit Polizeidienst zu tun?

Das Verwaltungsgericht titelt mit einer Schlagzeile, die mich schier aus dem Sitz riss – das kann doch nicht wahr sein:

Zweifel an charakterlicher Eignung für den Polizeivollzugsdienst aufgrund des bloßen Folgens einzelner Profile und Hashtags bei Instagram

Es ist traurig aber wahr!

Die gute Nachricht gleich zuvor: Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Treiben seiner Polizei mit Urteil vom 21.07.2022 – 28 K 126/20 – ein Ende gemacht. Hoffentlich!

Man stelle sich das vor: Da informiert sich ein angehender Kriminalbeamter durch Abonnieren verschiedener Instagram-Accounts und Hashtags und das reicht der Berliner Polizei, ihn nicht einzustellen. Es sind die falschen Profile und Hashtags! Wohl aufgemerkt: Nicht, daß er Likes oder Kommentare abgegeben hat. Er ist den Spuren gefolgt und das reicht der Polizeipräsidentin.

Der arme Kerl hat sich dann auch noch genötigt gesehen anzugeben,

er sei etwa auch den Profilen der Parteien Die Linke, Die Grünen und der CDU, der Politikerin Sarah Wagenknecht und der Politiker Gregor Gysi und Christian Lindner gefolgt.

Ich bin natürlich völlig ungeeignet, die notwendige Leumundsprüfung durchzuführen und hätte ihm wahrscheinlich noch die Links zu ausländischen Zeitungen zur Verfügung gestellt. Oder den Text der Rede, die Broder vor der AfD-Fraktion hielt.

Das Gericht hat klare Worte gefunden. Hier in Berlin habe ich begründete Zweifel, ob das von der Exekutive verstanden wird.

Ob sie sich Gedanken um das Schicksal eines jungen Mannes gemacht haben, der sich am 6. Juni 2019 um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei zum Einstellungstermin 1. April 2020 bewarb, am 11. März 2020 abgelehnt wurde, am 14. April 2020 Klage erhoben hat und nun das Urteil vom 21.07.2022 in der Hand hat, daß er sich hinter den Spiegel hängen kann. Es steht nun schwarz auf weiß und sogar im Internet, daß die Behörde sich falsch entschieden hat.

Politikversagen

Allein die Datenfolge zeigt, daß dieses Land Berlin nicht mehr richtig funktioniert.

  • Da bewirbt sich ein Kandidat im Juni 2019 und erhält nach mehr als einem Jahr, ca. 14 Tage vor dem Einstellungstermin, die Absage. Hallo? Ist noch jemand wach? Kann es sein, daß diejenigen, die wir uns in den Positionen wünschen, sich einer solchen Prozedur nicht bereit sind zu unterwerfen?
  • Die Klage ist am 14. April 2020 beim Gericht eingegangen. Sie ist (erst) am 18. Mai 2022 dem Einzelrichter übertragen worden, es mußten sich also nicht alle drei Berufsrichter mit dem Fall befassen. Das Urteil stammt vom 21. Juli 2022. Es dauerte also mehr als 2 Jahre bis einer der ca. 100 Berliner Verwaltungsrichter eine Entscheidung getroffen hat. Es ist doch eine bewußte politische Entscheidung, dem Verwaltungsgericht immer mehr und immer schwierigere Aufgaben aufzuerlegen und nicht für die persönlichen und sächlichen Mittel zu sorgen.

Mir treibt das die Schamesröte ins Gesicht.

Bild Schultafel

Fragebogen in Waffensachen

Diesen Fragebogen will ich nur insoweit kommentieren, als ich den Sachverhalt erläutere. Den Rest denken Sie sich bitte selbst.

Dem Mandanten wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Wir beantragen die Akteneinsicht bei der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständigen Zentralen Bußgeldstelle im Land Brandenburg.

Die Reaktion der Behörde:

Die Ehefrau des Mandanten bekommt einen Fragebogen zugeschickt, in dem auch der Tatvorwurf gegen ihren Ehemann beschrieben ist:

Im Fragebogen wird sie ordentlich über ihre Rechte belehrt.

Es ist ein Blatt für die Beantwortung der Fragen vorgegeben:

Kommentar des Mandanten:

Wegen des Termindrucks \“innerhalb einer Woche\“ haben wir das ausgefüllte Formular gefaxt. Briefumschlag Poststempel 01.10.2019 und Faxprotokoll sind beigefügt. Meine Ehefrau möchte sich nicht zur Sache äußern.