Auch die Zeugenliste der Anklage in Landshut ist illuster. Der Kollege Hoenig (CRH) sah sich wegen des in Hamburg angeklagten, hier als Zeugen Benannten, zu einer bitterbösen Trilogie veranlaßt, die ich den nicht regelmäßigen Lesern des LawBlogs nicht vorenthalten möchte:
Inwiefern der Zeuge für das Verfahren in Landshut relevant sein kann, wird sich wohl erst nach Lektüre der Akte ergeben. Wir werden uns wohl auch die Akten des Hamburger Verfahrens angucken müssen.
Emotionen spielen im Strafverfahren eine große Rolle. Man mag es beklagen, aber es ist Realität.
Sie werden aufgefordert, binnen einer Frist von
40 Tagen
zu erklären, ob Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung der Hauptverhandlung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen.
Die Anklage wird dem Mandanten am Gründonnerstag zugestellt und führt natürlich zu Assoziationen. Nicht nur, daß die 40tägige Fastenzeit sich ihrem Ende nähert, 40 ist in der Bibel eine universelle Zeiteinheit:
40 – Die Zahl der vollen Reife, der Prüfung und Erziehung
40 Tage und Nächte Flutregen – 1.Mo 7,12.17
40 Tage und Nächte war Mose auf dem Sinai – 2.Mo 24,18
40 Tage Zeit und Erkundung Kanaans – 4.Mo 14,34
40 Jahre Wüstenreise Israels – 5.Mo 8,4
40 Schläge als Züchtigung für Schuldige – 5.Mo 25,3
3*40 Jahre Lebensalter Moses – 5.Mo 34,7
40 Jahre Philisterherrschaft über Israel – Ri 13,1
40 Tage und Nächte die Wanderung Elias – 1.Kön 19,8
40 Tage Frist zur Busse Ninives – Jona 3,4
40 Jahre regierten David und Salomo – 1.Kön 2,11; 11,42
40 Tage und Nächte fastete unser Herr – Mt 4,2
40 Tage Gemeinschaft mit dem Auferstandenen – Apg 1,3
Das ist unsere bescheidene öffentliche Sammlung zum Thema Olaf Tank und Abo-Fallen.
Natürlich aus der parteiischen Sicht des Strafverteidigers.
Natürlich kann man anderer Meinung sein.
Der einzige moralische Anspruch, den wir erheben, ist:
„Wer sich besser deucht und dies mit moralischen Argumenten verbrämt, muß sich ganz besonders am Maßstab des Rechtes messen lassen.“
Wer den Stab über dem Angeklagten Olaf Tank brechen will, muß peinlich genau über die Einhaltung des Rechtes, insbesondere des formellen Rechtes, wachen! Zu unserem Credo gehört die Aussage Jherings:
Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen
(Jhering)
In Sachen Olaf Tank kann man Referendaren und jungen Kollegen Ansichten darüber vermitteln, daß Justitias Augenbinde nicht die richtige Paßform hat und ihr den verbotenen Blick gewährt – sie [1]schmuht.
Den Internetforen und verblendeten Kollegen zur Freude, den dem Recht Verpflichteten zur Mahnung eine von vielen Geschichten mit dem Mandanten Olaf Tank:
Zur Strafanzeige auf die folgende Mail mußte er erst von mir überredet werden – er behielt Recht.
Tank, du kleines Arschloch bekommst nicht einen Cent. Du kannst welche auf die Fresse kriegen. Bin innerhalb der nächsten 14 Tage in Osnabrück. Ich finde dich, wenn es sein muß.
Rheiner Landstraße 197, 49078 Osnabrück. Deutschland
..und wage es nicht noch einmal meinem Sohn eine Mahnung zu schicken.
Nun wird man mir Recht geben, daß hier mehrere Delikte verwirklicht sein können:
Der Staatsanwalt ist entsetzt und schlägt dem Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung gem § 153a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 100 € vor.
Als Verteidiger des Beschuldigten hätte ich das gefeiert. Der Kollege jedoch trägt vor, daß die Bezeichnung „kleines Arschloch“ für den Geschädigten angemessen ist und keine Beleidigung darstellt, daher eine Einstellung nicht in Frage kommt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren wegen Bedrohung gem. § 154a I StPO eingestellt hat, erläßt das Gericht einen Strafbefehl in Höhe von 10 Tagessätzen à 25 €, gegen den der Angeklagte Einspruch einlegen läßt mit der Begründung, den Wahrheitsbeweis antreten zu wollen (anwaltlich verteidigt!).
Zu seinem Bruttoeinkommen fügt er einen Lohnnachweis über monatlich 12.000 € bei.
Ich erklärte den Anschluß als Nebenkläger, das Gericht wies den Anschluß unanfechtbar zurück.
In der anschließenden Hauptverhandlung nimmt der Angeklagte den Einspruch zurück, was der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf.
Unabhängig von der unglaublich niedrigen Anzahl der Tagessätze ist das Bruttoeinkommen in Höhe von täglich 400 € bekannt und ein Strafbefehl mit einer Strafe von 250 € wird rechtskräftig. Ein Trinkgeld für den Angeklagten.
Wen wundert es da, daß der Mandant Zweifel hegt? Na ja, er hat es ja vorausgesagt.
(c) Bild: Walter Moers
[1]Schmu, ein nur in den niedrigen Sprecharten übliches unabänderliches Wort, welches am häufigsten ohne Artikel gebraucht wird, einen Gewinn, Profit, zu bezeichnen, besonders wenn er durch Schlauheit gemacht wird.Krünitz, Oekonomische Encyclopadie↩
Ja, Rechtsanwalt Olaf Tank hat durch Dummheit/Unaufmerksamkeit/Blindheit der Masse Geld verdient. Ob das integer ist, ist die eine Frage. Ob das aber rechtswidrig ist, die andere:
In nahezu allen Fällen wurde RA Tank zivilrechtlich bestätigt. Weil schlichtweg kein Gesetzesverstoß zu beanstanden ist. Bundesweit wurden zahllose staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren von den zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit der Begründung eingestellt, daß ein strafbares Verhalten nicht zu erkennen ist.
Warum aber nun diese Hetzjagd des (Internet-)Mobs, der Monotonopresse und sogar der Rechtsorgane?
Ganz einfach: Sie können oder wollen nicht rational denken, argumentieren und handeln.
Woran genau liegt das? Die meisten Menschen erfasst beim Thema Abo-Falle ein Ungerechtigkeitsgefühl: Der arme Normalbürger, darunter Kinder, ahnungslose Alte, Blinde, wird bösartig hinters Licht geführt. Das muss verfolgt werden. Das kann nicht rechtens sein. Da muss etwas getan werden!
Bis dahin nachvollziehbar. Aber nur bei jenem, der aus einem einseitigen und inkonsequenten Blickwinkel betrachtet. Was ist daran so schlimm, etwas zu verkaufen, das man auch kostenlos erhalten kann? Wenn ich mir eine neue Handy-App herunterlade, gibt es häufig eine kostenlose Original-App, aber ebenso kostenpflichtige Nachahmer-Apps, die nicht unbedingt besser oder schlechter oder anders sind. Ähnlich verhält es sich im Internet: Ein Klick weiter wird das Produkt auf anderen Websites kostenlos angeboten. Hier finanziert durch Werbeeinnahmen bzw. nervende Popups. Wenn ich ein Elektrogerät kaufe oder ein Hotelzimmer miete, muss ich teilweise bei unterschiedlichen Anbietern unglaublich unterschiedliche Preise zahlen ohne dafür erkennbaren (Mehr-) Wertunterschied feststellen zu können. Hier wird der arme Normalbürger doch dann ebenso „hinters Licht“ geführt. Hierbei (ich habe einen großen Elektronikmarkt im Sinn) wird teilweise deutlich subtiler „betrogen“, indem medial geschickt suggeriert wird, dass die Produkte sämtlich sehr preiswert wären.
Auf den Seiten, die von den Mandanten unseres Mandanten betrieben wurden, wurde der Preis klar und deutlich angezeigt (s.li.). Wie man Kinder davon abhalten kann, Abonnements im Internet abzuschließen? Aufsichtspflicht und Aufklärung! (Nur zur Info: es gibt eine Möglichkeit Downloads mit Passwörtern zu verhindern). Zu dem Vorwurf, dass alte Menschen sich nicht im Internet auskennen: Was ist eigentlich mit Kaffeefahrten? Die finden nicht im Internet statt; für den unseres Erachtens notwendigen Schutz der Älteren kann nicht alleinig unser Mandant zuständig sein, das ist eine gesellschaftliche Problemstellung, die auch eine gesellschaftliche Lösung erfordert.
Die Masse der Abonnements wurde jedoch von anderen getätigt:
Vom Surfer, der glaubt, für sein Handeln in der Anonymität des Netzes nicht verantwortlich zu sein, dem es sogar egal ist, was an Hinweisen dort auftaucht, der schlichtweg nicht bereit ist, anzuerkennen, daß Verträge und Geschenke zwei verschiedene Paar Schuhe sind; wieso glauben diese Menschen, daß das Internet eine Parallelwelt ist, vollkommen (juristisch) abgekoppelt von der Realität? Diese „Alles-Ist-Kostenlos-Und-Wenn-Nicht:-Mir-Kann-Nichts-Passieren“-Mentalität ist widerlich.
Zu dem häufig in Blogforen aufgekommenen Vorwurf, das Kostenfenster sei nicht sichtbar gewesen: Dafür gibt es keinerlei stichhaltige Hinweise, die dafür sprechen. Und mal unter uns: Wissen Sie, wie viele Leute auf den Button täglich geklickt haben? Auch nachdem die Site überwacht wurde? Ein Betrug war nicht nötig.
Zuletzt verweisen wir noch einmal darauf, daß unser Mandant lediglich im Auftrag seiner Mandanten abgemahnt, nicht aber Abofallen-Websites betrieben hat. Dennoch werden zwei Strafverfahren parallel (für den Laien: das ist verschwendetes Steuergeld) gegen RA Olaf Tank geführt. Obwohl, ich wiederhole mich, etliche Zivilgerichte bereits über die Rechtmäßigkeit entschieden haben. In die Staatsanwaltschaften Darmstadt & Landshut ist der Teufel gefahren. Sie handeln übermäßig hart, redundant, behindern die Verteidigung, mobilisieren das Volk.
Der Vorwurf der Plebejer, daß wir in einem Unrechtsstaat leben, in dem die Judikative ohnmächtig ist, stachelt die selbst erdachten Ritter des Rechts, formal Staatsanwaltschaft, an, ein Exempel ihrer Macht zu statuieren. Ein Sündenbock ist gefunden. Es ist das Arschloch der Nation, RA Olaf Tank.
* Der wohlgesonnene Leser verzeihe bitte diese Schärfe. Ich bediene mich der Gegenrhetorik.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2017/05/Schimpanse.jpg11201680Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2012-04-11 14:06:002017-11-06 17:24:49Olaf Tank – Das Arschloch der Nation*
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