Den Unsinn mit der Auskunftsverpflichtung habe ich hier schon einmal erläutert, der Kammer schon x-mal.
Wer hatte sich denn da beschwert? Und worüber? Denn § 11 Abs. 1 BORA lautet:
§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.
Und dann beschwert sich der Schuldner einer Versicherung über deren Anwalt wie folgt:
Ist doch der Knall im All, oder? Und die Kammer prüft tatsächlich, ob der Rechtsanwalt vielleicht seine Pflichten gegenüber der Versicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Kleine Hilfe: Die Kammer ist eine der 7 mitgliederstärksten Kammern in Deutschland. Also sehr erfahren in der falschen Bearbeitung von Beschwerden. Berlin ist es nicht, ich bin doch kein Nestbeschmutzer …
Sie brauchen noch einen Tip? Dieselbe Kammer sieht auch einen Anfangsverdacht wegen Umgehung des Gegenanwaltes, wenn der Mahnbescheid nicht dem gegnerischen Kollegen zugestellt wurde. Vielleicht könnnen darüber auch nur die ReNos lachen? „Welche Zeile war das nochmal?“
Aber so haben Sie auf einer Seite wenigstens die Websites der Rechtsanwaltskammern in Deutschland aufgeführt. Dort finden Sie die Kontaktdaten.
[1]„im Hinblick auf §“ ziehen wir vier ab, sind doppelt – würde Hans Rosenthal gesagt haben hätte.↩
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-08-05 09:23:262016-08-05 09:23:26Erkennen Sie die Rechtsanwaltskammer?
ich suche einen Anwalt, der mich in einer Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt. (Erstberatung nicht erforderlich, da schon viele erfolgt):
Ich erwarte, dass die Deckungsanfrage(n) bis zur endgültigen Zu -/ Absage der Versicherung kostenlos durchgeführt wird.
Ich habe zwei Versicherungen. Die Reihenfolge der Abfrage lege ich fest, da ich Höherstufungen verhindern möchte. Falls keine haftet, werde ich den Prozess nicht führen. Alle Kosten müssen von der RSV abgegolten werden; ich erwarte, dass keine privat zu tragenden anfallen und nur mit einer Versicherung abgerechnet wird.
Bei einer Versicherung kann bei Ablehnung ein Gutachten auf Kosten der Versicherung geschrieben werden; danach entscheidet mein Anwalt. Ich erwarte, dass Sie bereit sind, es zu schreiben. Bei einer ist ein Stichentscheid versichert.
Es muss verfügt werden.
Das Mandat muss aufgrund der Entfernung telefonisch, brieflich oder per Mail durchgeführt werden.
Ich erwarte Kopien aller Schriftsätze (unserer, die der Gegenseite und des Gerichts); brieflich oder per Mail.
Hintergrundinformationen liegen als Anhang bei; Sie können mich (fast immer) telefonisch erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Susi Sorglos
Nicht ausgedacht. Realität.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-07-27 17:13:502016-07-27 17:13:50Viel Erfolg bei der Suche – Beauty Contest
Ich wurde in Baden sozialisiert. Ich weiß: Es gibt Badische und Unsymbadische.
Und manchmal gehen mir die Badener [1] furchtbar auf den Keks. Beispielsweise, wenn sie Entscheidungen treffen, die mich mit dem Gefühl der Ohnmacht zurücklassen. Da gibt es so eine Kammer eines badischen Landgerichtes; Sie wollen eine Durchsuchung Live erleben?
Aber jetzt sind sie definitiv zu weit gegangen und untergraben meine Autorität in der Lehrlingsausbildung.
Insubordination!
Was bilden die sich eigentlich ein. Diese, diese, diese … Aargh!
Paginieren und foliieren – was ist der Unterschied?
Ich muß weiter ausholen, damit Sie mich verstehen:
Herr Jede, ich habe die Amtsakte kontrolliert und gescannt. Sie ist auch ordnungsgemäß paginiert!
Das letzte Wort sprach die Auszubildende mit einem unglaublichen Triumph in der Stimme aus. Sie kennt mich mittlerweile gut und wußte, was passieren wird:
Frau Brewer! Akten werden nicht paginiert, sondern foliiert!.
Mit einer unglaublichen Geste legte sie mir die unsymbadische Ermittlungsakte aus Baden auf den Tisch und zeigt mit dem Finger auf die Zahl „1“ in der oberen rechten Ecke des ersten Blattes.
Na und? Blatt 1!
Nein, Seite 1!
und blättert um zu Blatt 2 der Akte, dort findet sich die Zahl „3“ rechts oben am Blattrand. Und so fort, „5“, „7“, „9“ …
Tatsächlich. In der Akte sind nicht die Blätter numeriert, sondern die Seiten. Man war aber sparsam (auch die in Baden können sparen) und hat nur die Vorderseiten der Blätter numeriert.
Ich habe mich dann doch noch rausreden können und darauf verwiesen, daß dies ja nur meine Aussage bestätige: Man könne das Blatt (lateinisch: folium) markieren oder die Seite (lateinisch: pagina). Paginieren und Foliieren sei halt ein Unterschied.
Badischer Aktenknoten
Das Beste kommt zum Schluß:
Badischer Aktenknoten
Sie sehen den Badischen Aktenknoten auf der Rückseite der Akte.
In Baden werden die Akten nicht wie wohl sonst überall in der Mitte des Blattes gelocht [2], sondern am oberen Rand.
Mit dem Badischen Aktenlocher, zu beziehen über den Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW), werden zwei Löcher mit einem Durchmesser von ca. 2,5 mm und einen Abstand von 43 mm zueinander und einem Abstand zum linken Rand von ca. 15 mm und zur Oberkante von 20 mm gelocht. Also ganz weit oben links (klicken Sie oben auf den Akt des Grauens).
Mit Hilfe des Aktenstechers als Fädelhilfe wird die Badische Aktenschnur durch die Löcher geführt und auf der Rückseite der Akten mittels des Badischen Aktenknotens verbunden.
Das Ganze nennt sich Badische Aktenheftung und ist eine sehr praktische Angelegenheit und sollte dringend bundesweit, ach was, europaweit eingeführt werden. Wie der Knoten gemacht wird? Auch dafür gibt es im Internet Anleitungen: Hier
Die freundliche Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle hat mir zugesagt, mich den Knoten beim nächsten Besuch zu lehren. Bis dahin soll ich einfach eine Schleife machen, sie bringe das schon in Ordnung für mich.
Es ist denklogisch ausgeschlossen, dass ein am 3. Februar 2014 vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des BFH ausgefertigter und am frühen Nachmittag des 3. Februar 2014 von der Kanzlei des BFH per Briefpost abgesandter Zulassungsbeschluss dem P an dessen über 600 km entferntem Kanzleisitz noch am selben Tage zugestellt worden sein kann.
Quelle: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 17.11.2015, X R 3/14
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