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Kirchenrecht und Konklave

Wir berichteten bereits, daß Benedikt XVI. zurückgetreten ist.

Wie geht es weiter?

Can. 349 — Die Kardinäle der heiligen römischen Kirche bilden ein besonderes Kollegium mit der Zuständigkeit, nach Maßgabe von besonderem Recht für die Papstwahl zu sorgen, ferner …

Johannes Paul II hat am 22. Februar 1996 in der Apostolischen Konstitution über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom (Universi Dominici Gregis) die Regeln festgelegt.

Nr. 33. Das Recht, den Römischen Papst zu wählen, steht einzig und allein den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 betragen.

37. Ferner bestimme ich, daß die anwesenden wahlberechtigten Kardinäle nach Eintitt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles fünfzehn volle Tage auf die abwesenden warten müssen; allerdings überlasse ich es dem Kardinalskollegium, den Beginn der Wahl, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind, noch um einige Tage hinauszuschieben. Doch nach Ablauf von höchstens zwanzig Tagen nach Beginn der Sedisvakanz sind alle anwesenden wahlberechtigten Kardinäle gehalten, sich zur Wahl zu begeben.

Die Erklärung Benedikt XVI. am 11.02.2013:

… Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss. …

Die Sedisvakanz beginnt am 28.02.2013. Der erste Tag wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.

Can. 203 — § 1. Bei einer Frist wird der erste Tag nicht mitgezählt, wenn nicht deren Beginn mit dem Beginn eines Tages zusammenfällt oder etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist.

Die fünfzehn vollen Tage, die abzuwarten sind, beginnen am 01.03.2013 und enden mit dem 15.03.2013, so daß der erste mögliche Wahltag Samstag der 16.03.2013 wäre.

Jedoch ist bestimmt:

49. Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, gemäß der Verfügung in Nr. 37 dieser Konstitution, nicht später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan oder, je nach der Gegebenheit und den Anforderungen der Zeit und des Ortes, an einem anderen Ort, um an einer feierlichen Eucharistie mit der Votivmesse Pro eligendo Papa (19) teilzunehmen. Das soll möglicherweise zu geeigneter Stunde am Vormittag geschehen, damit am Nachmittag all das stattfinden kann, was in den folgenden Nummern dieser Konstitution vorgeschrieben ist.

50. Von der Capella Paolina des Apostolischen Palastes aus, wo sie sich zu geeigneter Stunde am Nachmittag versammeln, begeben sich die wahlberechtigten Kardinäle in Chorkleidung in feierlicher Prozession, unter dem Gesang des Veni Creator den Beistand des Heiligen Geistes erflehend, in die Sixtinische Kapelle des Apostolischen Palastes, dem Ort und Sitz der Abwicklung der Wahl.

Danach wäre dann bereits der 15.03.2013 der erste mögliche Wahltag. Die Wahl zum Oberhaupt der Wahlmonarchie erfolgt unter strengster Geheimhaltung:

43. Vom Augenblick der Festsetzung des Beginns der Wahlhandlungen bis zur öffentlichen Bekanntmachung der erfolgten Wahl des Papstes oder jedenfalls bis zum Zeitpunkt, den der neue Papst festgelegt haben wird, werden die Räumlichkeiten des Domus Sanctae Marthae, insbesondere aber die Sixtinische Kapelle und die für die liturgischen Feiern bestimmten Räume für die nichtautorisierten Personen durch die Autorität des Kardinal-Camerlengo und unter der äußeren Mitwirkung des Substituten des Staatssekretariats geschlossen, gemäß dem, was in den folgenden Nummern festgelegt worden ist.

Das gesamte Gebiet der Vatikanstadt und auch die ordentliche Aktivität der Ämter, die ihren Sitz darin haben, müssen für diese Zeitperiode so geregelt werden, daß die Geheimhaltung und der freie Ablauf aller Handlungen, die mit der Wahl des Papstes verbunden sind, garantiert werden. Insbesondere muß dafür Sorge getragen werden, daß die wahlberechtigten Kardinäle auf dem Weg vom Domus Sanctae Marthae zum Apostolischen Palast im Vatikan von niemandem erreicht werden können.

44. Die wahlberechtigten Kardinäle sollen ab Beginn der Wahlhandlungen bis zur öffentlichen Bekanntmachung der erfolgten Wahl sich jeglicher brieflicher und telefonischer Korrespondenz oder auch jeglicher Kommunikation durch andere Mittel mit Personen, die mit dem Ablauf der Wahl nichts zu tun haben, enthalten, es sei denn, es handelt sich um eine genehmigte und dringende Notwendigkeit, die von der Sonderkongregation, wie unter Nr. 7 festgestellt, anerkannt worden ist. Dieser Kongregation steht auch die Anerkennung der Notwendigkeit und Dringlichkeit für den Kardinal-Großpönitentiar, den Generalvikar der Diözese Rom und den Erzpriester der Vatikanischen Basilika zu, mit ihren jeweiligen Ämtern in Verbindung zu treten.

45. Allen anderen, die nicht unter der folgenden Nummer genannt werden, aber aus gerechtfertigtem Grund sich in der Vatikanstadt befinden, wie in Nr. 43 dieser Konstitution vorgesehen, ist es absolut verboten, wenn sie zufällig einem der wahlberechtigten Kardinäle begegnen, unter welcher Form, mit welchem Mittel oder aus welchem Grund auch immer, mit den Kardinälen ins Gespräch zu kommen.

Der Ablauf der Wahl wird in Kapitel V detailliert geregelt:

Nr. 62 (2) Ich lege also fest, daß zur gültigen Papstwahl zwei Drittel der Stimmen aller anwesenden Wähler erforderlich sind.

.. wenn die Wahl nicht schon beim ersten Wahlgang erfolgt ist, werden zwei Wahlgänge jeweils am Vormittag und am Nachmittag gehalten,

66. … Dort angekommen, spricht der wahlberechtigte Kardinal mit erhobener Stimme folgende Eidesformel: Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, daß ich den gewählt habe, von dem ich glaube, daß er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.

Benedikt XVI. tritt zurück

Die Tagesschau meldet um 12:07 den Rücktritt des Papstes aus gesundheitlichen Gründen zum 28. Februar 2013, 20:00 Uhr. § 2 Can. 332 bestimmt:

Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.

Die Neuwahl findet durch das Konklave statt, das frühestens am 15. Tag und spätestens am 20. Tag nach der Sedisvakanz stattzufinden hat. Wenn ich richtig gerechnet habe also zwischen dem 15.03 und dem 20.03.2013.

Gedanken für das Neue Jahr

Abraham Solomon, Not Guilty

Not Guilty

Im politischen Bereich gilt es hervorzuheben, daß Wahrhaftigkeit in den Beziehungen zwischen Regierenden und Regierten, Transparenz in der öffentlichen Verwaltung, Unparteilichkeit im Dienst am Staat, Achtung der Rechte auch der politischen Gegner, Schutz der Rechte der Angeklagten gegen summarische Verfahren und Verurteilungen, richtige und gewissenhafte Verwendung der öffentlichen Gelder, Ablehnung zweifelhafter oder unerlaubter Mittel, um die Macht um jeden Preis zu erobern, festzuhalten und zu vermehren, Prinzipien sind, die ihre erste Wurzel – wie auch ihre einzigartige Dringlichkeit – im transzendenten Wert der Person und in den objektiven sittlichen Erfordernissen für das Funktionieren der Staaten haben. [1] Wenn sie nicht eingehalten werden, zerbricht das Fundament des politischen Zusammenlebens, und das ganze gesellschaftliche Leben wird dadurch fortschreitend beeinträchtigt, bedroht und der Auflösung preisgegeben (vgl. Ps 14, 3-4; Offb 18, 2-3.9-24). Nach dem Niedergang der Ideologien in vielen Ländern, die die Politik mit einem totalitären Weltbild verbanden – unter ihnen vor allem der Marxismus -, zeichnet sich heute eine nicht weniger ernste Gefahr ab angesichts der Verneinung der Grundrechte der menschlichen Person und der Auflösung der im Herzen jedes Menschenwesens wohnenden religiösen Frage in politische Kategorien: Es ist die Gefahr der Verbindung zwischen Demokratie und ethischem Relativismus, die dem bürgerlichen Zusammenleben jeden sicheren sittlichen Bezugspunkt nimmt, ja mehr noch, es der Anerkennung von Wahrheit beraubt. Denn »wenn es keine letzte Wahrheit gibt, die das politische Handeln leitet und ihm Orientierung gibt, dann können die Ideen und Überzeugungen leicht für Machtzwecke mißbraucht werden. Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus«. [2]

In allen Bereichen des persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und politischen Lebens leistet also die Moral – die sich auf die Wahrheit gründet und sich in der Wahrheit der authentischen Freiheit öffnet – nicht nur dem einzelnen Menschen und seinem Wachstum im Guten, sondern auch der Gesellschaft und ihrer wahren Entwicklung einen ursprünglichen, unersetzlichen und äußerst wertvollen Dienst.
Ioannes Paulus PP. II, Veritatis splendor, 06.08.1993

Zu diesem Thema auch die Beiträge:

  1. [1]160:Vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christifideles laici (30. Dezember 1988), 42: AAS 81 (1989), 472–476.
  2. [2]161: Enzyklika Centesimus annus (1. Mai 1991), 46: AAS 83 (1991), 850.

Senator von einem anderen Stern?

So finde ich den Nordstern Der Regierende Bürgermeister und die von ihm ernannten Mitglieder des Senats leisten vor dem Abgeordnetenhaus folgenden Eid:

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen.
§ 4 SenG(Gesetz)

Pressemitteilung Nr. 49/2012 vom 05.09.2012:

Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), hat heute die Berliner Rechtspraxis zum Umgang Weiterlesen

† P. Norbert Plogmann OFM

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Pace e bene

Die Franziskaner trauern um Ihren Mitbruder

Provinzialminister Norbert Plogmann OFM
* 20.10.1954 +26.02.2012

Norbert Plogmann trat 1976 in den Franziskanerorden ein. Er legte am 17.05.1980 die Feierliche Profeß ab und wurde am 28.03.1981 in Münster zum Priester geweiht. Tätig war er unter anderem als Kaplan in St. Ludwig, Berlin-Wilmersdorf und als Guardian (Hausoberer) des Franziskanerklosters Pankow, wo er die Suppenküche maßgeblich mit aufbaute. Zusammen mit Pfarrerin Dorothea Strauß gründete er auch die ökumenische AIDS-Initiative KirchePositHIV.

Von 2001 an war P. Norbert Provinzialminister der Sächsischen Franziskanerprovinz vom Heiligen Kreuz. In dieser Funktion hat er sich über die Maßen für die Vereinigung der vier Franziskanerprovinzen Deutschlands eingesetzt, die am 01.07.2010 durch den Generalminister des Franziskanerordens als „Germania“ errichtet wurde. P. Norbert wurde zu ihrem ersten Provinzialminister mit Sitz in München ernannt.

Im April 2011 wurde eine schwere Krebserkrankung festgestellt, von der er nicht genesen konnte.

In den frühen Morgenstunden des 26.02.2012 starb P. Norbert in einem Münchner Krankenhaus.

Wir Franziskaner verlieren einen liebenswürdigen, engagierten, kompetenten und couragierten Mitbruder. Sein Tod macht uns und viele, die ihn kannten und ihm freundschaftlich verbunden waren, traurig.

Das Datum seiner Beerdigung wird noch bekannt gegeben. Wir werden dann auch ein Requiem für ihn in St. Ludwig feiern.

Wir bitten um Ihr begleitendes Gebet.

Für die Franziskaner in St. Ludwig
P. Hans-Georg Löffler,ofm
Guardian