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Berlin ick liebe dir

[singlepic id=166 w=320 h=240 float=left]Meinen Sie, die auf dem Screenshot angegebene Telefaxnummer (Bild anklicken) sei u.a. dazu bestimmt, Mit der Direktion 2 des Polizeipräsidenten in Berlin Verbindung aufzunehmen, beispielsweise, um eine Strafanzeige zu erstatten?

Dummerchen!

Das ist der Telefaxanschluß desjenigen, der dort für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist; wo unsere per Telefax erstattete Strafanzeige geblieben ist, läßt sich nicht mehr aufklären. Wir möchten uns doch bitte zu dem für uns zuständigen Polizeiabschnitt begeben – das sind ja nur ein paar hundert Meter – oder aber die Internetwache nutzen. Bei mir hat der Anrufer den Eindruck hinterlassen „Wenn Du schon unbedingt eine Anzeige loswerden willst, schick sie bloß nicht mir!“ Eine ziemlich restriktive Auslegung von § 158 I StPO. Dabei würde er die Anzeige doch sowieso nur an das LKA 3 weiterleiten.

Wenn jemand nach dem 06.06.2011 Geschädigter eines Vorschuß-Betruges geworden ist, würden wir uns über eine Nachricht freuen. Vielleicht kann man ja den PolPräs in Anspruch nehmen.

Berlin: Sicheres Pflaster für Betrüger

Wir berichteten über eine neue Masche der Betrüger: Betrüger, von denen einige leider unseren guten Namen für ungute Zwecke ausnutzten.

Nachdem uns eine Anruferin mit konkreten Daten, beispielsweise der Telephonnummer, unter der der Betrüger erreicht werden konnte, versorgte, haben wir – ausgesprochen ungewöhnlich für einen Strafverteidiger in Berlin – Strafanzeige erstattet. Per Telefax ab an die Direktion 2 VB. Das war am 06.06.2011

Die Anrufe bei uns mehrten sich, ein Ende war nicht absehbar. Zeit für eine Nachfrage bei der Polizei, wie weit denn die Ermittlungen sind. Fehlanzeige! Die Anzeige findet sich nicht in POLIKS, dem Informationssystem der Berliner Polizei.

Und nun hören wir (aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen): Die Anzeige ist nicht verloren gegangen, mitnichten: Seit April ist die Zuständigkeit von den örtlichen Direktionen auf das Landeskriminalamt übergegangen, die ob der nunmehrigen Überlastung nicht ein noch aus wissen.

Wenn man also keine pressetauglichen Sachen, wie die Betrügereien um die Abbi-Bälle anzeigt, werden die Strafanzeigen in speziellen Auffangbehältern gesammelt.

Frage an die Zivilrechtler: Wenn jetzt noch ein Geschädigter, 89 Jahre alt, mit der Absicht seinem Enkel eine Freude zu machen, die Kosten für die Überführung des angeblich gewonnenen Autos vergeblich aufwendet: Hat er einen Schadensersatzanspruch gegen die öffentliche Hand? Denn dem Betrüger hätte man nun wirklich schnell das Handwerk legen können.

E-Justice

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Eine zeitgemäße Ausstattung der Justiz und der Anwaltschaft mit elektronischen Kommunikations- und Arbeitsmitteln ist zwingende Voraussetzung dafür, dass die Justiz mit dem rasanten Tempo der Digitalisierung und der damit verbundenen neuen Aufgabenstellungen schritthalten kann und Richter, Staats- und Rechtsanwälte ihre Aufgabe auch künftig sachgerecht und effektiv wahrnehmen können.
Quelle:VRiFG Ulrich Schwenkert, Sprecher des Arbeitskreises E-Justice im Xinnovations e.V.

Am Dienstag, den 20.09.2011 findet in der Humboldt-Uni das Forum E-Justice im Rahmen der diesjährigen Xinnovations 19.-21.09. (Programm) statt. Nicht nur für den IT-affinen Anwalt ein interessantes Zusammentreffen mit Wirtschaft, Forschung und Justiz.

Als Beiratsmitglied mache ich aus Überzeugung Werbung für diese Veranstaltung. Wir sehen uns.

Strafmasstabellen Steuer

 

Strafmaßtabellen in den Bundesländern/OFD- bzw. Finanzamtsbezirken

Verkürzungsbeträge Berlin Bremen Chemnitz Cottbus Düsseldorf Erfurt Freiburg Frankfurt Hamburg
bis EUR Düsseldorf Essen Wuppertal
Anzahl der Tagessätze bis
1.000 linear je 500 € 4 bis 6 Tagessätze 15 10 10 linear je 500 € 4 bis 6 Tagessätze 10
1.500 20 15
2.250
2.500 25 20 20 20 25
3.000 30
3.500 35
4.000 40
4.750 45
5.000 30 40 40 25 40 10 50
5.500 50
7.000 60
7.500 60 60 60 30 75
9.000 70
10.000 60 80 80 80 50 80 60 100
11.000 80
12.500 100 90 90
13.500 90
15.000 100 90 120 100 75 100 125
18.750 110
20.000 120 120 160 120 100 120 90 150
22.500 180 130 130
25.000 130 180 150 200 140 125 140 175
27.000 140
30.000 150 240 160 150 160 120 185
33.500 linear je 500 € 4 bis 6 Tagessätze 160 linear je 500 € 4 bis 6 Tagessätze
35.000 220 280 180 180 195
36.000 170
37.500 200 300 190 190 200
39.000 180
40.000 260 320 200 200 200 180 205
42.000 190
45.000 200 360 220 225 220 215
48.000 210
50.000 220 360 230 240 360 240 225
55.000 250 250 240 230
63.000 260
66.000 270
69.000 280
70.000 284 284 245
72.000 290
75.000 300 280 290 290 360 250
78.000 310
81.000 320
84.000 330
85.000 311 311 260
87.000 340
90.000 350 326 326 265
98.000 360
100.000 320 340 340 275
125.000 340 360 360 300
140.000 360

 

andere Landstriche, andere Sitten:

 

Verkürzungsbeträge Hannover Karlsruhe Kiel Koblenz Köln Magdeburg München Münster Nürnberg Rostock Saarbrücken Stuttgart
bis EUR Anzahl der Tagessätze bis
1.000 bis 25.000 € je 150 € 1 Tagessatz
über 25.000 € 1 € Tagessatz
keine
„offiziellen”
Vorgaben
bis 25.000 € je 150 € 1 Tagessatz
über 25.000 € 1 € Tagessatz
1.500
2.250
2.500 12
3.000 10
3.500 20 20 25 10
4.000
4.750
5.000
5.500 30
7.000 40 40 40 50 30
7.500
9.000 60
10.000 60 60 75 60
11.000
12.500 80 80 100
13.500
15.000 90 90 90 125
18.750 90
20.000 100 100 150 90
22.500
25.000 120 130 200
27.000 120 130 250
30.000 180 140 160 300 120
33.500
35.000 180 200
36.000
37.500 311 190 180
39.000 10
40.000 326 200
42.000
45.000 340 220
48.000 360
50.000 30 240 240
55.000 250 280 240
63.000
66.000 60
69.000
70.000 284
72.000
75.000 290 360 360
78.000
81.000 90
84.000
85.000 311
87.000
90.000 120 360 360 326
98.000
100.000 340
125.000 360
140.000

Rechtswegverweigerung

Der Kollege Rolf Jürgen Franke hat auf seinem Blog Lichtenrader Notizen auf eine interessante Kleine Anfrage von Cornelia Seibeld (CDU) verwiesen:

„Der 31.12. kommt für die Berliner Gerichte offenbar immer wieder überraschend“

Wir haben am 21.01.2011 für einen Mandanten Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Der Schriftsatz endet mit den Sätzen:

Der Kläger muss davon ausgehen, dass die Beklagte keine Einwände gegen die Forderungen hat und lediglich die Zahlung verzögert, um dem Kläger zu schaden. In Vorgesprächen hat ein Beauftragter der Beklagten darauf verwiesen, dass der Vertragspartner de Klägers ruhig klagen könne, da auf einen vollstreckbaren Titel ca. zwei Jahre gewartet werden müsse.

Diesen Satz hat die Beklagte noch nicht gelesen. Denn die Klage ist ihr bisher nicht zugestellt worden. Die Eingangsregistratur des Gerichtes ist noch mit den Klagen vom Dezember beschäftigt.

Es handelt sich um ein offensichtliches Organsisationsverschulden der Justiz. Da nach den Geschäftsverteilungsplänen, die ich für einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter halte, nicht mehr der Name oder die Sache für die Verteilung auf die Kammern relevant ist, sondern die sogenannten Nummernkreise, kann nur eine Sache nach der anderen in das System eingepflegt werden, es können nicht mehrere Mitarbeiter gleichzeitig die Aktenzeichen vergeben.

In der Antwort der Justizsenatorin sieht das dann so aus:

2. Besteht beispielsweise eine Urlaubssperre für die betroffenen Mitarbeiter z. B. in der Eingangsregistratur?

Zu 2.: Es wurde keine Urlaubssperre für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeordnet. Bei den Amtsgerichten besteht aufgrund der kurzen Bearbeitungszeiten kein Grund für Urlaubssperren. Beim Landgericht können die Bearbeitungszeiten durch Urlaubssperren oder ähnliche Maßnahmen nicht verkürzt werden. Eine eventuell auftretende längere Bearbeitungsdauer beruht auf dem verfassungsmäßigen Gebot des/der gesetzlichen Richters/Richterin. Innerhalb der vom Präsidium des Landgerichts beschlossenen Turnusringe kann jeweils nur eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter tätig werden. Die Bearbeitungsdauer hängt daher vor allem von der Größe der Turnusringe ab. Dies führt dazu, dass bei Klagen, die nach dem Geschäftsverteilungsplan zu einem großen Turnusring führen, eine Eintragung und damit die Vergabe eines Aktenzeichens länger dauern kann.

3. Geht der Senat davon aus, dass ein Zeitraum von knapp drei Wochen angemessen ist, um ein Aktenzeichen für eine Klage zu vergeben?

Zu 3.: Der Senat ist stets bemüht, die Bearbeitungszeiten möglichst zu verringern. Die Verzögerungen bei der Vergabe von Aktenzeichen beruhen nach den obigen Ausführungen auf dem Gebot des/der gesetzlichen Richters/Richterin und dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin. Bei allen Bemühungen können angesichts der geschilderten technischen Vorgaben in Einzelfällen Verzögerungen nicht vermieden werden.Hervorhebung durch den Verfasser

Der Senat stellt ein untaugliches System zur Verfügung, die Präsidien schaffen Geschäftsverteilungspläne, deren Zuordnungen von keinem Menschen, nur noch von Computern, nachvollzogen werden können, es sitzt nur noch ein Mitarbeiter der Eingangsregistratur vor dem Eingabegerät. Das wird dann euphemistisch als Folge des verfassungsrechtlichen Gebotes des gesetzlichen Richters verkauft.

Mein Mandant wird Insolvenz anmelden müssen, da der Genealunternehmer nicht zahlt und bewußt die Sache verzögert. Morgen sind fünf Wochen um und die Klage ist noch nicht zugestellt.

Das ist Rechtsverweigerung!