Berlin, 25. Juli 2016
Nachdem die „Lichtenberger Heimatfront 18“ im Jahre 2014 mehrere Anschläge mit diversen Op-fern in Berlin verübte, wurde deren „Führer“, Dennis M., festgenommen. Wie die „TAZ“ später exklusiv berichtete, konnte seine fehlende Aussagebereitschaft durch eine intensive Unterhaltung mit 3 Albanern, darunter ein V-Mann des VerfSchutzes, überwunden werden. Alle übrigen Mitglieder der „Heimatfront“ wurden daraufhin inhaftiert und zu langjährigen Freiheitstrafen verurteilt.
Der die intensive Unterhaltung per Live-Übertragung beaufsichtigende Oberstaatsanwalt B. sowie der von ihm hinzugezogene Chefarzt des Bundeswehrkrankenhauses, Oberst Dr. med. H., wurden anschließend vom LG Berlin verwarnt.
Unmittelbar nach dieser Gerichtsentscheidung trat heute die Berliner Justizsenatorin Annemarie-Luise Blumhöpfler-Kalldaunberger (parteilos) vor die Presse und erklärte, dass in großem Respekt vor der Unabhängigkeit der Gerichte eine Stellungnahme zu dem Verfahren gegen den über die Grenzen Berlins hinaus hoch angesehenen Oberstaatsanwaltes nicht erfolge. Zugleich stellte sie die neue „Berliner Rechtspraxis“ vor: so genannte „intensive Unterhaltungen“ mit Untersuchungsgefangenen werden ab sofort nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn zuvor vom „Amt für Zivilschutz und Menschenrechte“ eine
- schriftliche,
- vom Behördenleiter persönlich unterzeichnete und
- gesiegelte Bestätigung vorgelegt wurde, wonach
- Informationen benötigt werden, um weitere Anschläge auszuschließen und sonstige Ermittlungen eine gleichschnelle Informationsbeschaffung nicht mit Sicherheit erwarten lassen.
Die Senatorin wies darauf hin, dass es eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sei, „intensive Unterhaltungen“ nur zu führen, wenn diese Bestätigung nicht älter als fünf Werktage sei.
Frau Blumhöpfler-Kalldaunberger zeigte sich vom Erfolg der neuen „Berliner Rechtspraxis“ überzeugt: „Wehrhafte Demokratie beweist sich in Taten, nicht in juristischen Theoriedebatten. Berlin zeigt einmal mehr: wir sind eine tolerante und weltoffene Stadt, in der alle Menschen friedlich miteinander leben können“.
Die RAK Berlin (K.d.ö.R.) erklärte heute auf mehrfaches Nachfragen, man nehme „in ständiger Verwaltungspraxis zu staatlichen Eingriffen in strafrechtliche Verfahren nicht Stellung“. Weiter hieß es, dass die „besonnene und zielführende Reaktion“ der Senatorin begrüßt werde. Man verwies dabei auf die juristische Lehre, wonach es „…sich im Einzelfall ergeben (kann), dass die Androhung oder Zufügung körperlichen Übels, die sonstige Überwindung willentlicher Steuerung oder die Ausforschung unwillkürlicher Vorgänge wegen der auf Lebensrettung gerichteten Finalität (Zielrichtung, RM) eben nicht den Würdeanspruch verletzen.“ (Herdegen, in: Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum GG, 2003, Artikel 1 Abs. 1 Rz. 45). Wie die Kammer betonte, sei demnach „nicht zweifelsfrei auszuschließen“, in besonderen Einzelfällen die Androhung oder die Vollziehung von Folter als gerechtfertigt einzustufen.