Dass ich den nun von der Verteidigung am Ende des letzten Termins erstmals benannten Zeugen mit der Ladung eine Mehrfertigung der Verteidigerschriftsätze mitübersandt habe, beruht darauf, dass diese Zeugen durchgängig eine (oder gar mehrere) Aussagegenehmigung(en) benötigen. Da ich- eben aus Beschleunigungsgründen-die Zeugen darum gebeten habe, ob sie sich vielleicht auf die Schnelle selbst darum kümmern, damit sie nicht vergeblich anreisen, benötigten sie dafür dann aber auch das Beweisthema. Schon nach dem Stand bzw. dem Beruf dieser Zeugen bin ich davon ausgegangen, dass diese sich in ihrer Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben dadurch nicht werden in irgendeiner Weise beeinflussen lassen
Aus der dienstlichen Äußerung eines abgelehnten Richters, der den von der Verteidigung benannten Zeugen sowohl die vollständige Anklageschrift als auch den Beweisantrag der Verteidigung zur Vorbereitung der Vernehmung übersandte. Einem Zeugen der Staatsanwaltschaft verweigerte er zuvor auf ausdrückliche Nachfrage des Zeugen, dem die Namen der Angeklagten so gar nichts sagten, auch nur die Mitteilung des Beweisthemas mit dem Hinweis, derartiges sähe die Strafprozessordnung nicht vor.
Der Zeuge der Staatsanwaltschaft ist Volljurist und Justitiar bei einem bekannten deutschen Unternehmen, die von der Verteidigung benannten Zeugen sind Beamte.
Was meinen Sie, ist ein Richter befangen, der den Zeugen den Beweisantrag der Verteidigung und die Anklageschrift mitteilt und meint, Beamte würden sich aufgrund ihres Standes und ihres Berufes dadurch nicht in ihrer Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben in irgendeiner Weise beeinflussen lassen?
Nur ein Witz am Rande: Einer der Zeugen ist Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und berichtete, daß die Unterlagen aufgrund des Datenschutzes vernichtet wurden, der andere berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, da eine Antwort ihn der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde, § 55 StPO.
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Update 21.11.2012
Es ist schon erstaunlich: Die Ergebnisse wurden massiv manipuliert. Allerdings ausschließlich bei der Antwort „Natürlich nicht!“
Wir haben alle Antworten gelöscht, die mit einer anonymen IP-Adresse unterwegs waren. Trotzdem ist die Anzahl derjenigen, die „Natürlich nicht!“ angekreuzt haben nicht korrekt wiedergeben, 4 Antworten stammen von der selben IP-Adresse. Ich habe es trotzdem so gelassen – vielleicht hat ja die gesamte Familie des Richters abgestimmt ;-)
Die Anzahl der Wähler und die Prozentangaben sind unzutreffend, siehe unten die Kommentar.