Beiträge

Was ist denn in München los?

Bild Knüppel im Sack

tagesschau.de Telegramm, 30.04.2013, 21:13 Uhr:

OLG München kündigt Nachverlosung für NSU-Prozess an

Das Oberlandesgericht München wird einen weiteren Presseplatz für die Berichterstattung über den NSU-Prozess nachverlosen. Das kündigte OLG-Pressesprecherin Titz gegenüber der ARD an. Zugleich räumte die Sprecherin „bedauerliche Fehler“ beim Losverfahren ein.

Der Kollege Carsten R. Hoenig kommentierte das auf Twitter als „Chaosladen“

Es ist ja nicht der Dorfrichter Adam, der hier international beachtete Geschichte schreibt. Apropo abschreiben: Das Oberlandesgericht hätte doch einfach beim Bundesverfassungsgericht abschreiben können, das seine Akkreditierungsbedingungen online veröffentlicht [1]

Sicherlich macht der Senat juristisch gute Arbeit und patzt nur in der Pressearbeit?

Auf unserem Spezial-Blog Waffenrecht haben wir aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zitiert. Dort wurde dem Kläger ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung bescheinigt. Zwar sei ein Verfahren gegen ihn eingestellt worden,

damit ist aber nicht zum Ausdruck gebracht, dass der Kläger diese Straftat nicht begangen hat.

Wie jetzt, Unschuldsvermutung?

Es wird aber geradezu kurios:

Darüber hinaus hat der Kläger zwischen dem Besuch der Polizei bei ihm und der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung sein Aussehen verändert und dieses Verhalten nach anfänglichem Leugnen damit begründet, dass er keinen Ärger haben wolle. Auch das ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass der Kläger ein erheblich gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung hat.

Die Uhren gehen wohl doch anders.

  1. [1]Akkreditierungshinweise für die mündliche Verhandlung am 7. November 2012

    Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis spätestens 2. November 2012, 12.00 Uhr, unter Bekanntgabe der E-Mail-Adresse zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461). Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist bzw. per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt.

    Allgemeines

    Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 42 Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der Justizpressekonferenz reserviert. Soweit Medienvertreter auf der
    Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten in den dafür vorgesehenen Presseraum begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Sitzungssaal ist nicht gestattet.

    Im Presseraum findet eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt. Hier stehen 26 Sitzplätze zur Verfügung. 230 V-Anschlüsse für Laptops sowie ein analoger Telefonanschluss sind vorhanden.

    Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Kurznachrichten, das digitale Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptops und iPads, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

    Foto- und Fernsehaufnahmen

    1. Foto-, Film-, und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Abschluss der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden des Senats. Danach haben Fotografen und Kamerateams den Sitzungssaal einschließlich der Presseempore zu verlassen. Zum Aufenthalt stehen die Pressenischen vor dem Sitzungssaalbereich sowie ein Medienvertreterraum zur Verfügung.

    Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier
    Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung).

    Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Fax-Eingangs. Die Bestimmung der „Pool-Mitglieder“ bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst
    überlassen.

    Die „Pool-Mitglieder“ verpflichten sich auf entsprechende Aufforderung hin, gefertigte Film und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.

    2. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen, Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Sitzungsamtsmeister sind Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuschlosen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.

    3. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal
    lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen. Für weitere Aufnahmen stehen die Pressenischen vor dem Sitzungssaalbereich zur Verfügung.

    Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.

    Falls Standplätze benötigt werden, ist deren Anzahl bereits bei der Akkreditierung mit anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben.

    Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:

    Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll. Ebenso sind Namen, Geburtsdatum und Personalausweisnummer der entsprechenden Techniker mitzuteilen.

    Namen und Fahrzeugdaten der Teams sind bis spätestens 12.00 Uhr am Vortag der mündlichen Verhandlung per Fax zu übersenden (Fax Nr. 0721/9101-461). Nach Fristablauf oder per E-Mail eingegangene Daten werden nicht berücksichtigt.

    ==> Die entsprechenden Formulare zur Akkreditierung der Radio- und Fernsehteams sowie der Fahrzeuge finden sie als pdf-Datei auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de.

    Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie am Tag der mündlichen Verhandlung zwischen 7:00 und 9:00 Uhr möglich.

    Aufbau von Studios

    Der Aufbau von Studios ist in Absprache mit der Pressestelle ausschließlich in den Pressenischen möglich.

    Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

BGH deckt Schlamperei

Der Kollege Vetter hat auf einen interessanten Beschluss des 7. Senates des BGH aufmerksam gemacht: Eine Frage der Auslegung.

Eine Frage der Auslegung? Nein, eine Frage der Ehre, der juristischen Ehre!

Was war passiert? Weiterlesen

Es werden noch Wetten angenommen

Bild neugieriger Kinder

Pure Neugier!
Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Ihre Meinung können Sie in die Umfrage einbringen und etwas zu gewinnen gibt es auch: Meyer-Goßner, StPO, Auflage 2013. Einzelheiten: Wetten!.

[poll id=8]

Bild © RainerSturm/pixelio.de

Wetten?

Abraham Solomon Waiting for the verdictAm 19. März 2013, 10.00 Uhr, wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts

im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“,
Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe

sein Urteil in Sachen „Absprachen im Strafprozess“ verkünden.

Kaum ein Thema hat auch die Strafverteidiger in den letzten Jahren derart beschäftigt. Schon die Verhandlungsgliederung des Gerichtes für die Mündliche Verhandlung am 07.11.2012 liest sich für den Strafrechtler wie ein Krimi.

Nachstehend die Umfrage. Wer die richtige(n) Antwort(en) per eMail einreicht[1], nimmt an der Verlosung der neuesten Auflage des Meyer-Goßner teil, hierfür einen herzlichen Dank an SOLON Buch Service.

Für die Meinungsbildung bitten wir aber auf jeden Fall um Beteiligung an der Umfrage, die keinen Einfluß auf die Verlosung hat.

[poll id=8]

Das Photo (© Matt Minetzke) gibt das Bild des britischen Malers Abraham Salomon „Waiting for the verdict“, 1859, wieder. Wer genau durch die halb geöffnete Tür späht (ein Klick auf das Bild vergrößert es), bemerkt hoch erhoben eine Person in roter Robe. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind wie immer rein zufällig.

  1. [1]Die eMail mit den richtigen Antworten muß bei uns vor 2013-03-19-10:00h auf dem Server eingegangen sein. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges unter den richtigen Einsendern.

Behörden

Wir hatten bereits den Webauftritt des Vollstreckungsportals kritisiert.

Per Post bekamen wir (ich) die Daten zur endgültigen Anmeldung:

Vollstreckungsportal

Update 19.02.2013 10:42 Uhr
Immer noch dasselbe Bild. Keine weiteren Hinweise.
Update 19.02.2013 13:51 Uhr
Zugang funktioniert
Es wird darauf verwiesen, daß jede Auskunft Geld kostet. Wieviel ergäbe sich aus den Landesgesetzen.
Als Zentrales Vollstreckungsgericht für Berlin wird das Amtsgericht Berlin-Mitte angeboten.
Immerhin schon Ende des letzten Jahres hat der Senat Berlin sich darum Gedanken gemacht, daß für die Auskünfte Kosten erhoben werden sollen und eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht:

Pressemitteilung
Berlin, den 06.11.2012
Aus der Sitzung des Senats am 6. November 2012:

Die Gebühren für die Nutzung des Schuldnerverzeichnisses werden den neuen Gegebenheiten ab 1. Januar 2013 angepasst. Ab diesem Zeitpunkt werden die Schuldnerverzeichnisse der Länder in elektronischer Form geführt und auf einem zentralen Internetportal zugänglich gemacht. Der Senat hat dazu die von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann vorgelegte Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Der Gesetzentwurf sieht folgende Gebühren vor:

• für die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis je
übermitteltem Datensatz 4,50 € – auch für die Information, dass für den Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist (Negativauskunft); die Gebühr entsteht nicht bei einer Selbstauskunft,
• für den Abdruck 0,50 € je Eintragung, mindestens 17 €
(bisher 0,51 € je Eintrag, mindestens 10,23 €), …
Quelle: Pressemitteilung v. 06.11.2013