Beiträge

Confirmed to have died in Pakistan in May 2011

Ich bin gerade auf dem Weg ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten …

und lese die Verordnung (EU) Nr. 596/2013 des Rates vom 24. Juni 2013:

ANNEX II
‘ANNEX IA
Natural person referred to in Article 2(3a)
Usama Muhammed Awad Bin Laden (alias (a) Usama Bin Muhammed Bin Awad, Osama Bin Laden, (b) Ben Laden Osama, (c) Ben Laden Ossama, (d) Ben Laden Usama, (e) Bin Laden Osama Mohamed Awdh, (f) Bin Laden Usamah Bin Muhammad, (g) Shaykh Usama Bin Ladin, (h) Usamah Bin Muhammad Bin Ladin, (i) Usama bin Laden, (j) Usama bin Ladin, (k) Osama bin Ladin, (l) Osama bin Muhammad bin Awad bin Ladin, (m) Usama bin Muhammad bin Awad bin Ladin, (n) Abu Abdallah Abd Al Hakim, (o) Al Qaqa). Title: (a) Shaykh, (b) Hajj. Date of birth: (a) 30.7.1957 (b) 28.7.1957, (c) 10.3.1957, (d) 1.1.1957, (e) 1956, (f) 1957. Place of birth: (a) Jeddah, Saudi Arabia, (b) Yemen. Nationality: Saudi citizenship withdrawn, Afghan nationality given by the Taliban regime. Other information: Confirmed to have died in Pakistan in May 2011. Date of designation referred to in Article 2a(4)(b): 25.1.2001.’
Quelle: ABl EU 25.06.2012 L 172; in bilingualer Darstellung: hier!

Und frage mich, welche demokratische Legitimation der Ministerrat besitzt, Personen auf eine Schwarze Liste zu setzen, das Vermögen einzufrieren, Zahlungen zu untersagen und dergleichen mehr. Verstöße werden natürlich scharf sanktioniert.

Ach so, Sie haben nichts zu besorgen?

Stilles Örtchen = Privatsache

Der Meldung de Kollegen Dr. Schenk kann man auch Ernstes entnehmen:

Der ordentliche Beamte erscheint gesättigt und entleert zum Dienst – Das Stille Örtchen ist Privatsache: Nun, wir werden bald Zeiterfassungssystem an den Toiletten sehen?

Das Verwaltungsgericht München stellte mit seinem Urteil vom 08.08.2013, Az.: M 12 K 13.24, fest, dass der Aufenthalt auf der Toilette während der Arbeitszeit als private Zeit einzustufen und nur Unfälle, die auf dem Weg dorthin passieren auch Dienstunfälle sind. Hingegen geschieht ein Unfall an diesem Ort nicht in Ausübung des Dienstes, womit auch eine Übernahme der Arztkosten nicht in Betracht kommt.
Quelle: Dr. Schenk 19.08.2013

Das Ungerechte an der Gerechtigkeit

Bild Knüppel im SackAls ich in Konstanz studierte, war ich nicht besonders von ihm angetan. Nun, wir sind beide älter geworden, und einiges lese ich heute mit Staunen:

Bernd Rüthers, Das Ungerechte an der Gerechtigkeit, 3. Aufl. 2009

Verfassungsrecht: Mit den Regeln spielt man nicht

Die sogenannten „sozialen““ Grundrechte sind, bei Licht gesehen, kaschierte Forderungen, gegebenenfalls auf Kosten anderer zu leben. Das Gleiche gilt für die Rechte auf Wohnung, auf Bildung und auf Arbeit. Der Steuerzahler soll das alles richten. Der reale Sozialismus ist genau mit dieser Mentalität in den Konkurs gefahren.

Die Vision eines Schlaraffenlandes läßt sich nicht durch die Aufnahme solcher Wünsche und Heilserwartungen in die Verfasssungsurkunde realisieren. Arbeitsplätze, Wohnungen, saubere Luft und Umwelt – solche berechtigten Wünsche werden nicht durch Akte der Verfassungsggesetzgebung erfüllt. Was von der Aufnahme von Wunschbildern in den Verfassungstext zu halten ist, hat F. Lasalle in dem genannten Vortrag[1] anschaulich formuliert: „Gott behüte meine Herren! Wenn Sie in Ihrem Garten einen Apfelbaum haben und hängen nun an denselben einen Zettel, auf dem steht: Dies ist ein Feigenbaum! – ist denn dadurch der Baum zum Feigenbaum geworden? Nein, und wenn Sie … alle Einwohner des Landes herum versammeln und feierlich beschwören ließen: dies ist ein Feigenbaum – der Baum bleibt, was er war, und im nächsten Jahr wird sich’s zeigen, da wird er Äpfel tragen und keine Feigen“.

Das Fazit in der Diskussion um eine grundlegende Verfassungsreform lautet: Die Verfassung ist notwendig eine in sich stimmige Einheit. Sie kann nicht beliebig manipuliert oder angereichert werden, ohne daß das Grundkonzept verändert oder sogar verdorben wird. Und gerade dazu besteht weder in der Staats- noch in der Arbeitsverfassung ein Anlaß. Im Gegenteil: Wir werden die Stabilität und die Leistungskraft dieses bewährten rechtlichen Ordnungsgefüges brauchen.

Nun, Dieter Hildebrandt paßt immer:

Statt zu klagen, daß wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, daß wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Rüthers, a.a.O., S.149:

Ist es vielleicht so, daß der offene Diskurs, der Streit verschiedener Gerechtigkeiten um Vorrang und Geltung, ein Kernstück des demokratischen Rechtsstaates ist? Er garantiert nicht eine, sondern die Konkurrenz der vielen Gerechtigkeiten. Die Proklamation einer einzigen, staatlich sanktionierten Gerechtigkeit birgt das Risiko einer Weltanschauungsdiktatur. Denn es gibt kein Gerechtigkeitsmodell ohne „ideologische“ Grundlage. Wir Deutsche haben das in kurzer Folge mehrfach leidvoll erlebt.

  1. [1]Ferdinand Lasalle, Über Verfassungswesesen, 16.04.1862

Fachanwälte als Regierungsbeauftragte in Berlin gesucht

Satire

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde berichtet, daß die Erfolgsgeschichte der Regierungsbeauftragten fortgesetzt werden soll. Die CDU – Politikerin Barbara John war als Beauftragte der Berliner Senats von 1981 bis 2003 sehr erfolgreich als Ausländerbeauftragte tätig.

Im Oktober 2012 wurde der erste Opferbeauftragte des Landes Berlin bestellt. Die Bestellung war ausgesprochen erfolgreich und rentierte sich zugleich für den ehrenamtlich tätigen Rechtsanwalt in dieser Funktion.

Diese Erfolgsgeschichte soll fortgesetzt werden. Zunächst sollen diese Positionen[1] ausgeschrieben werden:

  • Mieterbeauftragter des Landes Berlin
  • Arbeitnehmerbeauftragter des Landes Berlin
  • Kapitalmarktbeauftragter des Landes Berlin
  • Beauftrager für Gewerblichen Rechtsschutz (Abmahnbeauftragter)

Die weiteren Fachanwaltschaften sollen nach den Wahlen sukzessive berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist die Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und die Verleihung des entsprechenden Fachanwaltstitels. Die Tätigkeit ist zwar ehrenamtlich (eine Aufwandsentschädigung wird gewährt), der Werbeeffekt jedoch beachtlich. Welcher Anwalt kann beispielsweise von sich berichten, daß er über ein unmittelbares Vortragsrecht beim Senator verfügt?[2] Beispielhaft soll die Bewerbung für den Opferschutzbeauftragten des Landes Berlin wiedergegeben werden, die für die neuen Regierungsbeauftragten entsprechend erfolgen soll:

Screenshot Website SenJus Opferbeauftragter

Mit ein wenig Geschick können Sie die Position nutzen, um publicity-trächtige Mandate zu akquirieren:

Tagesspiegel

Quelle: Berliner Tagesspiegel v. 19.10.2012

Der Aufruf war erfolgreich, Roland Weber vertritt die Nebenklage für die Schwester des Opfers.

Jedem potentiellen Mandanten können Sie berichten, daß Sie aufgrund Ihrer Stellung als Regierungsbeauftragter besonders geeignet sind und andere Rechtsanwälte nicht über diese Stellung innerhalb der Justiz verfügen. Sie sollten sich allerdings auch schon ein paar Argumente auf die Fragen der Mandanten einfallen lassen, ob Sie denn noch der unabhängige Vertreter der Interessen Ihres Mandanten sind und ob Sie nicht widerstreitende Interessen vertreten.


Anmerkung: Dr. Schmitz & Partner unterhalten ein eigenes Referat für Geschädigte von Gewaltopfern: Tatopfer.de

We are not amused!

Für uns gilt die Charta der Rechte des Mandanten!

II. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,

III. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,

IV. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit- auch gegenüber Gerichten und Behörden- verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

V. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,

  1. [1]Selbsverständlich werden weibliche Bewerber und Schwerbeschädigte bei gleicher Qualifikation bevorzugt
  2. [2]Zudem erhalte er ein Auskunftsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und ein unmittelbares Vortragsrecht beim Justizsenator.(Link zur Berliner Zeitung v. 17.07.2012)

Waffenrechtliche Praxis: Lachen oder Weinen?

Ich lästere ja gerne über die Waffenbehörden und die Gerichte. Bei diesem Leitsatz spielt sich vor dem geistigen Auge eines Waffenrechtsspezialisten ein ganzer Spielfilm ab:

Eine ordnungsgemäße Verwahrung liegt auch nicht vor, wenn die Ehefrau die anlässlich einer Steuerfahndung gefundene Waffe in Kenntnis der Zahlenkombination in einen Safe einschließt.VG VG Ansbach, Beschl. v. 11. 7. 2011 – AN 15 S 11.01195

Un die gut gewürzte Bockflinte ist doch auch superb:

[3] Am Abend des 23. 5. 2012 begab sich der Kläger zu dem Schrottplatz der Firma P., wobei er einen Tarnanzug trug und eine Gesichtsmaske angelegt hatte. Er führte eine Langwaffe (Bockflinte) mit sich. Diese war mit selbst gefertigten, mit Salz und etwas Pfeffer gefüllten Hülsen geladen. Der Kläger begab sich an die Stelle, von der er annahm, dass dort die Straftäter auf das Gelände des Schrottplatzes gelangen würden. Seinen Angaben zurfolge näherte sich um 21.20 Uhr ein mit drei Personen besetzter Pkw mit Pferdeanhänger dem Schrottplatzgelände. Während zwei Personen den Schrottplatz betreten hätten, sei der dritte Mann, ausgerüstet mit einem Funkgerät, die Zufahrtstraße zurückgegangen und habe sich in einer Hecke am Straßenrand versteckt. Er – der Kläger – habe die Polizei mit einer SMS an die Festnetznummer der Dienststelle über die Vorgänge informiert. Gleichzeitig habe er beschlossen, den Spitzel zu entwaffnen und zu verhaften. Dazu habe er sich an dessen Versteck herangepirscht und ihn aufgefordert, er solle sich mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Straßenboden legen. Nunmehr habe er die Polizei über die Notrufnummer 110 verständigt und um baldige Unterstützung ohne Blaulicht und Martinshorn gebeten. Nach etwa 30 Minuten sei der erste Streifenwagen erschienen. Dessen Besatzung will den Mann auf der Straße liegend festgestellt haben, daneben den Kläger mit der Bockflinte in der Hand. Den weiteren Angaben des Klägers zufolge hätten die Polizeibeamten das Eintreffen von Verstärkung abgewartet, bevor sie den Schrottplatz umstellt und durchsucht hätten. Zu diesem Zeitpunkt seien die weiteren Personen allerdings schon geflohen.[1]
VG Arnsberg, Urt. v. 18. 2. 2013 – 8 K 1999/12

  1. [1]Jagdschein ist weg, die Behörde will frühestens nach 10 Jahren eine neue Erlaubnis erteilen.