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Bürokratie

Bild Knüppel im SackGablers Wirstschaftslexikon:

legal-rationale Organisationsform, kennzeichnend für jede moderne Verwaltung im öffentlich-staatlichen Bereich sowie in Unternehmen, Betrieben, Verbänden, Parteien, Kirchen, Militärorganisationen etc.

Wir müssen für eine uns großzügig gewährte Akteneinsicht 12 € zahlen.

Ich bitte Sie, den Betrag von 12,00€ an die Landeshauptkasse Berlin, 10179 Berlin, auf deren Girokonto 1021102, Postbank Niederlassung Berlin, BLZ (IBAN: DE3710010010000121102) unter Angabe des Verwendungszwecks: 0573-11153-123 – III C 3219-1249/13 – Kassenzeichen 1430000158163 zu überweisen.

Die IBAN kann nicht korrekt sein, eine deutsche IBAN hat 22 Stellen.

Eine Prüfung über einen IBAN-Rechner ergibt:

Die IBAN lautet: DE37 1001 0010 0001 0211 02

Da fehlte eine 0 an der 17. Stelle.

Schreiben die den Brief jedesmal neu?

Wie viele Arbeitsstunden benötigen die dortigen Mitarbeiter, um trotz Übermittlungsfehlern der elend langen Verwendungszwecke die Zahlungen zuordnen zu können?

Ich weiß: Ich habe keine Ahnung!

DSP unterliegt Opferbeauftragtem

Opferbeauftragter Weber freigesprochen


lautet die Überschrift der Berliner Zeitung am 02.01.2014

Es war eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung wert und auch Juris eine Pressemitteilung wert.

Es wird also Zeit, daß wir in eigener Sache kommentieren.

Ob es ein Freispruch war, mag jeder selbst dem Beschluß des VG Berlin 4 L 570/13 vom 13.12.2013 entnehmen.

Worum ging’s? Weiterlesen

Maas – geht gar nicht

Typisch, diese Roten! Kein Traditionsbeswußtsein.

  • In den letzten 21 Jahren ist – bis auf eine Ausnahme von 2 Jahren – immer eine Frau Justizministerin gewesen.
  • Der Mann hat keinen Doppelnamen! Geht gar nicht. In den letzten 21 Jahren hatte nur eine Ministerin keinen Doppelnamen. Selbst der FDP gelang es, einen Minister mit Doppelnamen aufzutreiben.
  • Volljurist ohne Berufserfahrung, Berufspolitiker ohne Erfahrungen im Justizressort.

Verfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt

tagesschau.de Telegramm, 18.11.2013, 13:58 Uhr

Verfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst eingestellt

Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Das teilte das Oberlandesgericht in Hamburg mit.

Als rechtliche Grundlage dieser Entscheidung kommt wohl nur § 153a StPO in Betracht, wonach die Einstellung erfolgen kann, wenn die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

Hm …

So wird aus einem Wehrdienstleistenden ein Verbrecher

Bild einer Patrone

Man nehme einen Wehrdienstleistenden, der vor 10 Jahren eine Patrone widerrechtlich in Besitz genommen hat. Die Tat ist verjährt. Nicht jedoch der Besitz der Patrone.

Das Waffengesetz ist nicht anwendbar, die Strafvorschrift wird dem Kriegswaffenkontrollgesetz entnommen. Es ist ein Verbrechenstatbestand mit Freiheitsstafe von einem bis zu fünf Jahren; in minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das Waffengesetz würde einen Strafrahmen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen; jedoch als Vergehen, nicht Verbrechen.

Einzelheiten zu dieser „Merkwürdigkeit“ finden Sie auf unserem Spezialangebot „Deutsches Waffenrecht„.