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Anwaltsschelte in der Presse

Wie von Verteidiger Andreas Jede gefordert, sollten Zeugen vom Verfassungsschutz und vom Auswärtigen Amt geladen werden, damit sie in dem Verfahren gegen die beiden Angeklagten … aussagen sollten. Nur: Lassen sich Vertreter solcher Einrichtungen einfach so mal nach Xlingen zitieren? Sie lassen.

Was für ein böser Verteidiger! Es kommt noch schlimmer:

Bevor jedoch der Botschaftsmitarbeiter überhaupt aussagen konnte, hatte Rechtsanwalt Jede ein Befangenheitsgesuch gegen die Richter A-Hörnchen und B-Hörnchen gestellt – kurz nachdem zu Beginn des Verhandlungstages am Montag das vorherige, gleich geartete Gesuch von Amtsgerichtsdirektor Friederich H. abgeschmettert worden war.

Nicht nur einmal, nein zweimal. Eigentlich hätten wir es nach Meinung der Mandanten aufgeben sollen. „Das hat bei denen eh keinen Sinn!“

Nun sind es bereits vier Rechtsanwälte, die jene beiden vermeintlichen Waffenhändler vor Gericht vertreten.

Allerdings kommt es nur selten dazu, weil ja deren Vorsprecher Andreas Jede immer wieder viele Seiten umfassende Traktate wegen Befangenheit und weiterer Zeugenvernahme verliest.

„Die Rechtsanwälte haben schon in Frankfurt vor Gericht ein gleiches Verhalten demonstriert“, sagte Erste Staatsanwältin Susi Sorglos. Sie bemängelte zudem in ihrer Erwiderung zu dem Befangenheitsantrag „den herabwürdigenden Ton in den Schriftsätzen“ des Berliner Advokaten, den er auch im Gerichtssaal deutlich pflegt.

Fast drei Jahre später ist das Verfahren endlich beendet. Hätten A-Hörnchen und B-Hörnchen uns zugehört und nicht wie der Journalist nur schwadroniert, hätte das Oberlandesgericht sie nicht georhrfeigt und die Justiz sich einen Haufen Aufwand erspart. Der Presseberichterstatter aus dem Landgericht berichtete:

Urteil im Waffenprozess: Keine Waffenschieber
Wegen unerlaubten Waffenhandels in sechs Fällen verurteilte das Tübinger Landgericht jetzt zwei Geschäftsleute … zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten.
»Man kann hier nicht von Waffenschiebereien … sprechen«, betonte die vorsitzende Richterin. Auch sei der Waffenhandel keineswegs das Hauptgeschäft der Firma gewesen.
Was den Fall so besonders macht: Die Hersteller der Waffen, sie sitzen in Deutschland und der Schweiz, hätten über eine Ausfuhrgenehmigung für die Waffen verfügt.

Zweierlei Maß

Frau stelle sich den Aufschrei vor, falls ein Unternehmer Informationen, neudeutsch Newsletter, wie folgt verschicken würde:

ScreenShot 093 Presseinformationen des Bundessozialgerichts - Nachricht (Nur-Text)

Das Bundessozialgericht informiert uns – wie bestellt – regelmäßig über anstehende Termine des u.a. für das Kassenarztrecht zuständigen 6. Senats des Bundessozialgerichtes.

Aber ein Bundesgericht darf sowas natürlich.

Wir freuen uns, regelmäßig früher und besser informiert zu werden als die anwaltlichen Mitbewerber (früher hat uns das nicht wenig gekostet) und nehmen die Umgangsformen und die Rechtsverstöße zähneknirschend hin.

Bahnstreik? JA BITTE!

image001Es hat mir überhaupt nicht gefallen. Statt 45 Minuten saß ich über 2 Stunden in überfüllten stinkenden Zügen der BVG und damit ging es mir noch besser als vielen anderen Bahnkunden.

Was mir noch weniger gefällt sind die Berichte mancher Zeitungen und Stammtischparolen. „Wir werden zu Geiseln gemacht!“

Diesem Pöbel ist die Bundesregierung gefolgt und hat ein Gesetz auf den Weg gebracht. Ein Einheitsgesetz. Das Tarifeinheitsgesetz, von dem DIE LINKE behauptet:

Der vorliegende Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/4062)[1]
ist Verfassungsbruch mit Ansage.

heißt es im Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4184).

Genauer: Eingriff in das Streikrecht, Grundrecht des Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz.

Den Damen und Herren der Bundesregierung gefällt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht, das am 7. Juli 2010 – 4 AZR 549/08 – den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hat.

Wir beschweren uns darüber, daß jemand sein Recht wahrnimmt und reagieren mit einer Änderung des Rechts?

Vielleicht gefällt den Damen und Herren auch ein anderes Grundrecht nicht, das Ihnen oder mir sehr wichtig ist? Beispielsweise das Recht, unsere Meinung zu äußern? Oder das Recht, jederzeit das Bundesverfassungsgericht um Hilfe anzuflehen?

Völlig abwegig?

Mitnichten! Manchen Damen und Herren aus der Politikerkaste gefällt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur dann, wenn es mit ihren Meinungen konform geht.

Zugegeben, das ist bei mir auch so. Es gibt nicht wenige Entscheidungen des BVerfG, die mir nicht gefallen und einige, die ich für unvertretbar halte.

Aber deswegen in die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichtes eingreifen?

Natürlich nicht! Oder doch?

Sogar der protokollarisch zweithöchste Mann in unserem Staatswesen, Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), plädierte für eine Grundgesetzänderung, um den Einfluss der Richter einzudämmen [2].

Heute gelesen. Paßt wie die Faust aufs Auge:

Der Wähler als Konsument hat heute kein wirkliches Interesse an der Politik, an der aktiven Gestaltung der Gemeinschaft. Er ist weder gewillt noch fähig zum gemeinsamen, politischen Handeln. Er reagiert nur passiv auf die Politik, indem er nörgelt, sich beschwert, genauso wie der Konsument gegenüber den Waren oder Dienstleistungen, die ihm nicht gefallen. Auch die Politiker und Parteien folgen dieser Logik des Konsums. Sie haben zu „liefern“. Damit verkommen sie selbst zu Lieferanten, der die Wähler als Konsumenten oder Kunden zufriedenzustellen hat.
Byung-Chul Han, Psychopolitik – Neoliberalismus und die neuen Machttechniken, ISBN 978-3100022035

Vor mehr als zwei Jahren hatte ich schon aus Han, Transparenzgesellschaft, zitiert: Gedanken für die neue Woche 9. In der „Psychopolitik“ bringt er es wieder auf den Punkt:

Eine totale Konformität ist eine weitere Folge des Transparenz-Dispositivs. Zur Ökonomie der Transparenz gehört es, Abweichungen zu unterdrücken. Die Totalvernetzung und Totalkommunikation wirkt schon als solche einebnend. Sie erzeugt einen Effekt der Konformität, als würde jeder jeden überwachen und zwar vor jeder Überwachung und Steuerung durch Geheimdienste. Heute findet die Überwachung auch ohne Überwachung statt.

  1. [1] Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie: hier!
  2. [2]ZEIT 19.04.2015

War die Kammer nüchtern?

random coil überschrieb den Kommentar zur Entscheidung mit „Anwaltsgericht Köln entscheidet kurz vor dem 11.11.2014 (11:11 Uhr) …

Da findet sich einiges in der Entscheidung, das ich Ihnen nicht vorenthalten will:

Nach Kenntnis der Kammer gilt beim Auswahlverfahren der Richter – natürlich auch der Verwaltungsrichter – das Leistungsprinzip, also das Prinzip der Bestenauslese. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die einen gegenteiligen Schluss zulassen.
Quelle: AGH Köln 10 EV 255/11 v. 06.11.2014

Wenn es denn darauf ankam, warum hat die Kammer nicht dargelegt, warum sie diese besondere Sachkunde besitzt?

Ist es nicht allgemeinkundig [1], daß dort an den Richtertischen nicht immer die Besten sitzen?

Die Richterin ist sogar beleidigt worden. Nun ist das in deutschen Gerichtssälen nichts besonderes. Aber! Ein Rechtsanwalt schreibt:

Die Richterin hat diese Art, „staatstragend“ zu sein, offenbar aber so sehr internalisiert, dass sie wahrscheinlich schon gar nicht verstehen würde, wie sie auch anders hätte entscheiden können“

Unerhört! Eine Beleidigung! Ein Referendar mit rudimentären Kenntnissen im Äußerungsrecht würde sich erstaunt die Augen reiben:

Er hat der Richterin – wie die Rechtsanwaltskammer ausführt – die notwendigen intellektuellen Fähigkeiten abgesprochen, um ihren Richterberuf unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Parteien ausüben zu können.
Dadurch, dass der Rechtsanwalt erklärte, die Richterin sei nicht in der Lage, auf der Grundlage von Recht und Gesetz zu entscheiden, hat er sie in ihrer Person geschmäht.

Über diese zwei Sätze kann man lange nachdenken – und grinsen :-)

Die Entscheidung läßt eine Auseinandersetzung mit der Meinungsfreiheit nicht erkennen.

Das Bundesverfassungsgericht würde wohl nur einen Textbaustein verwenden:

Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 <14> ).
Quelle: Beschluss vom 25. Oktober 2012 – 1 BvR 901/11

Schneid hat er, der Herr Kollege! Die Äußerungen machte er gegenüber seinem Mandanten und schickte eine Kopie an das Verwaltungsgericht. Die Richterin muß sich wohl bei der Kammer beschwert haben, und die staatstragenden Damen und Herren Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln waren derart empört, daß sie einstimmig (21!) die Rüge bestätigten.

Ich will ‚mal hoffen, daß die Richter nicht nüchtern waren.

  1. [1]Allgemeinkundig ist eine Tatsache wenn sie einer beliebig großen Anzahl von Menschen bekannt oder für diese ohne weiteres zuverlässig wahrnehmbar ist, wie z.B. historische Ereignisse, Tag und Nacht, Entfernungen, Börsenkurse etc.

ROTFL: Elektronischer Rechtsverkehr – Zertifikat für Gericht abgelaufen

YOU MADE MY DAY, Landgericht Berlin!

Wir haben hier schon oft über EGVP gelästert.

Wir konnten gestern dem Landgericht Berlin – Dienststelle Tegeler Weg – keine Schriftsätze auf dem Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs zustellen und sind dem natürlich nachgegangen. Auf der Seite des EGVP war keine Meldung über eine Störung zu verzeichnen. Soeben erreichte uns diese Mail des Betreibers:

für das Landgericht Berlin, Tegeler Weg ist das Zertifikat abgelaufen. Das Gericht wurde informiert, das Postfach sollte bald wieder erreichbar sein.

Typisch für die Verwaltung, insbesondere die Berliner Verwaltung, sind die Sprüche. Der Berliner Staatssekretär am 27.05.2010:

Ich halte es für erforderlich, dass die Nachfrage nach elektronischen Kommunikationsformen auf Seiten der Anwaltschaft durch ein entsprechendes gesetzgeberisches Handeln deutlich gesteigert wird. An der Einführung einer Verpflichtung, die vorhandenen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation auch zu nutzen, führt meines Erachtens kein Weg vorbei.
Quelle: Hauspostille 01.06.2010 Der dort angeführte Beleg weist das Zitat nicht mehr nach. Der Redetext ist auch nicht mehr auffindbar.

Wer auf die Website des Landgerichtes guckt, wird heute, 14.04.2015 mit folgender Meldung verschreckt:

Hinweis zum Bearbeitungsstand der Eingangsregistratur
Wegen des hohen Verfahrensaufkommens zum Jahreswechsel muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Nein, das ist kein Versehen, da hat nicht jemand vergessen, den Text rauszunehmen. Justiz ist in Berlin so unwichtig, da braucht es keine vernünftige Personalausstattung. Was einem die Richter und Staatsanwälte so erzählen – keineswegs hinter vorgehaltener Hand – läßt nur einen Schluß zu: Der Stillstand der Rechtspflege ist absehbar.

Und so kann man auch das abgelaufene Zertifikat einordnen: EGVP wird von den Mitarbeitern gehaßt. Es macht zusätzliche Arbeit. Denn nachdem alles so klasse elektronisch, natürlich hochgesichert, übermittelt wurde, wird es in der Poststelle mit allen Anlagen ausgedruckt und zur Geschäftsstelle gebracht. Alle Vorteile, die das System hätte, werden nicht genutzt.