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Weichei

Das Thema Rigaer Str. interessiert nun auch auf Bundesebene, Kanzlerin [1] und Bundesinnenminister[2] beziehen Stellung.

Dann will auch ich Stellung beziehen; aus berufsrechtlicher Sicht, denn damit kenne ich mich ganz gut aus. Weiterlesen

  1. [1]„Es gibt ein Gewaltmonopol des Staates“
  2. [2]Mit Gewalttätern gebe es nichts zu verhandeln, so der Bundesinnenminister

Spannende Sachen passieren

und wir erfahren es nicht aus der Presse, sondern dem Internet.

Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch EDEKA:
Ministererlaubnis gestoppt

Teilweise hörte und las man von einem „Urteil“ des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und einem maßlosen Bundesminister, der Berufung einlegen würde. Hallo Jounallie: Wieviel Ähnlichkeit haben die Worte Urteil und Beschluß? Was mag wohl der Grund dafür sein, daß es zwei zu diskriminierende Worte sind?

Dabei hat es Ihnen doch der Pressederzent des OLG Düsseldorf sehr sorgfältig und bravourös aufbereitet. Sie hätten gar nicht zu recherchieren brauchen; nur lesen:

12. Juli 2016 Pressemitteilung Nr. 25/2016 OLG Düsseldoerf

Hier ist der Beschluß: VI – Kart 3/16 (V)

Und noch eine spannende Sache: Vor ein paar Minuten lief die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes über den Ticker:

Nach Ablauf der in Sachen „Erbschaftsteuer“ gesetzten Frist zur Neuregelung soll das Normenkontrollverfahren erneut auf die Tagesordnung

Das ist die sehr dürre Pressemitteilung Nr. 41/2016 vom 14. Juli 2016 in Sachen 1 BvL 21/12 des Bundesverfassungsgerichtes.

Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen (vgl. Pressemitteilung Nr. 116/2014 vom 17. Dezember 2014).

Zwar gelten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, nunmehr mit Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat vom 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist gesetzt und der Gesetzgeber hat sie nicht eingehalten. Das Gericht wird beraten …

Worüber?

Spannend. Sehr spannend.

Bei der Richterbesoldung (schlechter als Berliner Richter werden nur noch die albanischen besoldet) hat das BVerfG entschieden:

Sofern der Gesetzgeber ein (Änderungs‑)Gesetz erlässt, welches seinerseits Gegenstand eigenständiger Prüfung in einem konkreten Normenkontroll- oder Verfassungsbeschwerdeverfahren sein kann, ist der Weg über § 35 BVerfGG grundsätzlich versperrt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 35/2016 vom 22. Juni 2016

Nur ähnlich, nicht gleich. Aber …

Spannend. Sehr spannend.

Nachtrag:

Es wird immer spannender. Soeben läuft eine korrespondierende Meldung über den Ticker:

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat beschlossen, zu dem vom Bundestag am 24. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923, 18/6279, 18/8911, 18/8912) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies teilt der Bundesrat in einer Unterrichtung (18/9155) mit.

Damit ist wohl sichergestellt, daß der 1. Senat Ende September beraten wird bevor das vom Bundestag verabschiedete Gesetz in Kraft treten kann.

Maas gehört geböhmermannt

Mein erster Instinkt war die Nachahmung Böhmermanns. Die durch meine Erziehung gesetzten Grenzen kann ich aber nicht so einfach einreißen.

Also beleidigungsfrei:

Herr Maas, entweder sind Sie maßlos dumm oder Sie sind moralisch völlig verdorben. Wann immer ich etwas über Sie lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Ab und an habe ich das hier auch kommentiert: Maas in der Hauspostille

Aber Ihre Stellungnahme zur geplanten Rehabilitierung der gem. § 175 StGB Verurteilten schlägt dem Faß den Boden aus:

„Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können“, sagte der Minister. Der Paragraf 175 sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen. „Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“ Die Urteile sollten aufgehoben und das Rechtsgutachten dabei berücksichtigt werden, sagte Maas.
Hervh.hier. Quelle: ZEIT.de 11.05.2016

Wenn ich derart maasig über die Justiz herzöge, wäre das vielleicht noch erträglich. Aber wie sollen nun die Richter und Staatsanwälte mit dem erklärten Vertrauensverlust des Bundesministers umgehen?

  • Diese Schandtäter, die einfach so gesetztes Recht angewandt haben.
  • Diese Verfassungsbrecher, die sich über die 3 Entscheidungen des Bundesverrfassungsgerichtes nicht hinweggesetzt haben.
  • Diese Idioten, die sich nun vom Bundesminister sagen lasse, die Urteile seien Unrecht.

Herr Maas, ich hätte da noch ein paar Gedanken. Beispielsweise zur Rehabilitation der wegen Mundraubs Verurteilten. Oder: Vor ein paar Monaten habe ich eine Staatsanwältin kennengelernt; die Staatsanwältin hat Anklage wegen des Diebstahls von verderblichen Lebensmitteln aus dem Mülleimer eines Supermarktes durch einen Bedürftigen erhoben. Vielleicht auch mal eine Rehabilitation der der von Fehlurteilen Betroffenen? Nicht durch das Urteil, sondern einen vernünftigen Geldbetrag für jeden erlittenen Tag Freiheitsstrafe [1]?

Und Sie, haben Sie Ihr juristisches Examen im Saarland durch politische Verbindungen erstritten? Sie bezeichnen rechtskräftige Urteile der Vergangenheit als Unrecht. Einfach so. Irgendwann im Studium sich mal mit dem Thema der Rückwirkung beschäftigt, oder war an dem Tag der Dozent erkrankt?

Bitte, wenn es Ihnen nur ums Geld geht: Ich stelle mich auf den KuDamm und sammle für Sie wenn Sie mir versprechen zurückzutreten. Wenn es Ihnen um Ruhm geht. Treten Sie zurück mit der Begründung, Sie seien den Anforderungen nicht gewachsen. Sie lügen nicht und der Vorgang wäre einmalig.

  1. [1]zur Zeit 25€/Tag (§ 7 Abs. 3 StrEG)

Persönlichkeitsrechte der Strafrichter am BGH

WillkommenDie Kolumne Fischer im Recht hat zumindest Unterhaltungswert. Immerhin, er klagte sich erfolgreich auf die Position des Vorsitzenden Richters am BGH.

Seit Jahren[1] bemängelt er die Praxis der Strafsenate: Im Beschlußverfahren gilt das Vier-Augen-Prinzip. Der Berichterstatter berichtet den anderen vier Richtern die Sach- und Rechtslage; außer ihm kennt nur noch der Vorsitzende die Akte (vielleicht) aus eigener Anschauung.

Ich hatte das zum Jahresende kurz angeführt: Happy New Year, Miss Sophie.

Und dann traf mich schier der Schlag:

Er (Fischer) hat … eine statistische Erhebung der Revisionen beim 2. Strafsenat über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt und veröffentlicht. Sie ergab, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Person des Berichterstatters und der Erfolgsquote der Revisionen bestehe.

Das Ergebnis wissen wir alle. Nur, ist es wissenschaftlich fundiert ermittelt? Fischer schrieb dazu:

Es wäre daher von außerordentlich hohem Wert gewesen, die Frage durch eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung bei allen Strafsenaten zu überprüfen. Doch ein Forschungsprojekt zweier renommierter strafrechtlicher Lehrstühle an deutschen Universitäten, das 500 Revisionsakten nach wenigen formalen Gesichtspunkten auswerten wollte, wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben.(Hervoh. hier)
Quelle: Die Augen des Revisionsgerichtes

Unter Hinweis auf das vorstehende Zitat habe ich am 18.01.2016 beim Bundesgerichtshof einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)[2] gestellt, mir den Vorgang in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Eingangsbestätigung von der Poststelle, Zwischennachricht von einer ausgewachsenen Richterin am Landgericht als Wissenschaftlicher Mitarbeiterin am BGH und nun die Mitteilung eines Richters am BGH,

Da durch Ihren Antrag Belange Dritter berührt sind, habe ich diesen mit gleicher Post Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sobald mir diese vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.

Also hat Fischer doch keinen Witz gerissen. Es ist ernst. Es ist zum Heulen. Nach drei Monaten immer noch keine Entscheidung des BGH. Der Sachverhalt scheint doch einfach:

  1. Ein oder mehrere Anträge deutscher Universitäten.
  2. Vorprüfung der Anträge durch die Behörde.
  3. Anfrage bei den Strafsenaten.
  4. Antworten des/der Strafsenate.
  5. Entscheidung der Behörde nebst Begründung.

Was ist daran spannend oder soll verheimlicht werden? Hat Fischer etwa recht:

wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben.

Er hat bestimmt nur einen Witz gerissen. Einen ganz schlechten. Wenn er Recht hat, erhalte ich einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, daß der Informationszugang Persönlichkeitsrechte der Richter verletzen würde. Wenn ich dann einen Antrag nach dem IFG stelle, mir den Zugang zum Vorgang über den ablehnenden Bescheid zu gewähren, würde dieser mit der Begründung abgelehnt, der Informationszugang würde Persönlichkeitsrechte …

Aus meinem Antrag ergeben sich interessante Fragestellungen. Nein, ich meine nicht, daß nach § 7 Abs. 5 IFG der Informationszugang innerhalb eines Monates erfolgen soll. Bspw.: Sind die Strafsenate Dritte im Sinne des IFG? Welche Anfragen sind zu stellen?

Wir werden uns nach einem Spezialisten für das IFG umsehen und werden wohl bald die Sammelbüchse für das Klageverfahren rumgehen lassen. Welche Behörde entscheidet eigentlich über den Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung?

  1. [1] Sehr instruktiv: Fischer/Krehl, Strafrechtliche Revision, »Vieraugenprinzip«, gesetzlicher Richter und rechtliches Gehör, StV 2012, 550
  2. [2]Wahrscheinlich guckt wieder kein Schwein

Alles Betrüger – BKA ermittelt gegen russische Pflegebanden

old-lady-417174_640Im Pflegewesen wird betrogen – Pflegebetrug! Von den Diensten und den Bedürftigen.

Und wieder sind es die Russen, die kriminelle Pflegedienste bandenmäßig und organisiert aufziehen, um die Sozialkassen in Milliardenhöhe zu prellen.

Laut Berichten der DIE WELT und des Bayerischen Rundfunks rechnen die im Visier der Ermittler aufgetauchten Pflegedienste nicht-erbrachte Leistungen ab, sie fälschen Protokolle und wenn der 85-jährige, aktive Breakdancer dem medizinischen Dienst stöhnend, den Rollator nutzend die Tür öffnet, dann teilen sie sich das so ergaunerte Pflegegeld. Sie tauchen laut dem von der WamS zitierten Abschlußbericht des BKA hauptsächlich dort auf, „wo sich durch Sprachgruppen geschlossene Systeme bilden.“

Logisch. Emigranten leben in Großstädten und ziehen nicht aufs Land. Was sollen sie auch dort. Da versorgen die Kinder ihre pflegebedürftigen Eltern noch. Da funktioniert der Generationenvertrag noch.

Ein durch Sprachgruppen geschlossenes System bedeutet in diesem Kontext nichts anderes, als dass Russen von Russen gepflegt werden wollen. Das ist nicht verwerflich, muß man doch davon ausgehen, dass ein pflegebedürftiger russische Emigrant nur in seltenen Fällen die deutsche Sprache wirklich beherrscht. Wer im Alter auf Pflege von außerhalb der Familie angewiesen ist, ist schon arm genug dran. Kann er mit seinem Pfleger nicht einmal in einer gemeinsamen Sprache kommunizieren, ist er noch ärmer dran.

Ob eine Begutachtung durch den medizinische Dienst der Krankenkasse diesen Belangen gerecht werden will, darf angezweifelt werden.

Dr. Schmitz & Partner haben sich in vergleichbaren Fällen auf die Verteidigung der Betreiber in Verdacht geratener Pflegedienste konzentriert, das werden wir wohl überdenken müssen.

Wenn in einer russischen Rentner-WG die Mietglieder ihren Pflegedienst überreden, sie nicht zweimal täglich, wie bewilligt, zu duschen, sondern statt der zweiten Brause in der WG-Küche Blinys zuzubereiten, dann wird bald auch gegen sie wegen bandenmäßigen Betruges ermittelt werden.

Wenn diese Zeit des Kochens dann als Duschen abgerechnet wird, so ist das selbstverständlich Betrug, aber vielleicht auch einfach eine am Menschen orientierte, vorsatzausschließende Pflege.

Wir machen auch HausHeimbesuche!