Empfehlungen DJRT 2022
Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2022
I. Bundesjagdgesetz
In § 1 BJagdG sind die wesentlichen Rechtsgrundsätze des deutschen Jagdrechts manifestiert, die unmittelbar auf der Verfassung fußen, nämlich das Eigentum (Art. 14 GG), Tier- und Artenschutz (Art. 20a GG). Diese können auch durch Ländergesetzgebung nicht ausgehöhlt werden.
Der Deutsche Jagdrechtstag e.V. weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass entgegenstehende landesrechtliche Regelungen nach Art. 31 GG nichtig wären.
II. Waffenrecht
Der Deutsche Jagdrechtstag e.V. weist erneut darauf hin, dass das Waffengesetz dergestalt zu ändern oder durch diesbezügliche Vollzugshinweise klarzustellen ist, dass entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in minder schweren Fällen im Rahmen von § 5 WaffG nur deutlich geringere Sperrfristen (z.B. zwischen 3 und 30 Monaten) anzuordnen sind.
Ein minder schwerer Fall wird in der Regel anzunehmen sein, wenn ein geringfügiger Verstoß gegen jagd- oder waffenrechtliche Bestimmungen vorliegt, der etwa auf ein Augenblicksversagen einer ansonsten gesetzestreuen Person zurückzuführen ist und zu keiner wesentlichen konkreten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geführt hat.
Auch bei der Festlegung der Wohlverhaltensphasen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in jedem Fall zu wahren.
III. Waldwildschäden
Die Bewertung von Wildschäden im Wald beinhaltet eine Prognoseentscheidung über den zukünftigen Wert eines Baumes.
Der Deutsche Jagdrechtstag e.V. weist darauf hin, dass – unabhängig von der Frage, nach welcher Methode der Schaden zu bemessen ist – das Ausfallrisiko als Folge des Klimawandels als überholende Kausalität zu bewerten ist. Dies kann dazu führen, dass bei nicht klimaresilienten Wäldern ein tatsächlicher Schadenseintritt als unwahrscheinlich einzustufen ist. Hieran müssen sich insbesondere vereinfachende Modelle zur Schadensermittlung messen lassen.
Rendsburg, im November 2022