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Waffen aus Tschechien

Waffen aus Tschechien?

In anderen Ländern, darunter auch in den meisten EU-Staaten, gilt nicht so ein strenges Waffenrecht wie in Deutschland.  Manche osteuropäischen Länder haben ein ausgesprochen liberales Waffenrecht. Es gibt sogar Seiten, die dies ausdrücklich bewerben: Waffen legal kaufen in Tschechien – alle Tipps

Das hat schon so manchen dazu verleitet, dort frei verkäufliche Waffen zu kaufen, die in Deutschland nur mit waffenrechtlicher Erlaubnis erworben werden dürfen.

Obacht! Nicht nur der Erwerb bedarf der Erlaubnis, sondern auch die Einfuhr nach Deutschland! In Deutschland ist der Besitz meist verboten.

Während der Kauf nach deutschem Recht im Ausland nicht strafbar ist, wird es auch mit Waffen aus Tschechien bei der Einfuhr kriminell. Wer beispielsweise in der Slowakei eine dort frei verkäufliche Flobertwaffe erwirbt, darf diese nicht nach Deutschland einführen und hier besitzen.

Sie meinen, Sie werden gut durch die Kontrolle kommen?

Die Behörden haben mittlerweile ein viel effektiveres Verfahren entwickelt. Der Grenzübergang ist nur die erste Hürde. Treffen wird es Sie später.

Beim Kauf der Waffe müssen Sie sich meist mit Ihrem Ausweis ausweisen und Ihre Adressdaten angeben.

Schlapphüte sind natürlich auch dabei

Sie ahnen bereits etwas?

Der Verkäufer führt, wie die Waffenhändler in Deutschland, ein Waffenhandelsbuch. Einträge mit Namen deutscher Käufer werden von den dortigen Behörden kopiert und über Europol an das BKA weitergegeben, das die zuständigen Polizeibehörden für den Wohnsitz des Käufers ersucht, die weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

Die erste weitere Maßnahme ist der Antrag auf Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses, der regelmäßig antragsgemäß ergeht. Sie wollen eine Durchsuchung live erleben?

Man glaubt es kaum: Der Bundesnachrichtendienst hat auch seine Finger im Spiel. In einem uns vorliegendem Fall stellte das BKA nicht nur Listen von Europol zur Verfügung, sondern auch vom BND kopierte Auszüge aus den Waffenhandelsbüchern. Man konnte effektiv abgleichen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage der BND diese Daten zur Verfügung stellt, ist mir nicht bekannt. Das Trennungsgebot scheint nicht mehr zu existieren.

Fazit: Wenn Sie im Ausland eine Waffe erworben haben, die in Deutschland erlaubnispflichtig ist, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Falls Sie es vorhaben, lassen Sie es lieber!

 

Zwille und der Ärger danach

Zwille und Messer im Fußraum

Die Zwille liegt neben anderem Krempel im Fußraum auf der Beifahrerseite des Kleintransporters, eines Pick-Ups. Rudi Ratlos pfeifts sich eins, er ist auf dem Weg ins Jagdrevier und freut sich auf das lange Wochenende.

Die bayerischen Beamten an der Raststätte freuen sich auch. Sie haben einen großen Fang gemacht. Durch die Scheibe sahen sie die Zwille und daneben das Brotmesser liegen. Beides wird natürlich beschlagnahmt und der lange Arm des Gesetzes schlägt erbarmungslos zu.

Knapp ein Monatsgehalt Strafe

Die Oberfranken, ja, man muß Gott für alles danken, erlassen einen Strafbefehl und Rudi Ratlos soll knapp ein Netto-Monatsgehalt ( 25 Tagessätze) auf den Tisch legen. Er soll die tatsächliche Gewalt über eine verbotene Waffe (eine Präzisionsschleuder) ausgeübt haben und ohne berechtigtes Interesse ein Messer mit einer Klingenlänge von 15,5 cm geführt haben.

Wer sich für das Thema Präzisionsschleuder interessiert wird auf unserem Waffenrechtsblog fündig: Präzisionsschleudern

Saublöd, denn es ist keine Präzisionsschleuder, sondern ein simples Kinderspielzeug. Und das berechtigte Interesse war auch vorhanden, auf der langen Fahrt sollte beim Bäcker Brot und beim Fleischer gute fränkische Wurst gekauft werden; beides mit dem Messer in mundgerechte Stücke zu teilen.

Verteidigungstaktik

Jetzt hätte man Kosten verursachen können, nett übernachten und zur Verhandlung gehen. Dem Richter die Sachlage erläutern, der dann ein Gutachten in Auftrag gegeben hätte, um sodann Wochen später nach Eingang des Gutachtens am neuen Verhandlungstag Rudi Ratlos zähneknirschend freizusprechen. Die Kosten hat dann die Staatskasse zu tragen. Mindestens zwei Anreisen, zwei Verhandlungstage, viel Geld.

Nein, so arbeiten wir nicht.

Wir weisen das Gericht auf den Sachverhalt hin, erläutern die Merkmale einer Präzisionsschleuder, die Rudi Ratlos‘ Schleuder nicht aufweist.

Nö, der Richter guckt sich die Zwille nicht persönlich an, sondern vergibt einen Auftrag an das Kriminaltechnische Institut in München, das nichts besseres zu tun hat, als auf solche sinnfreien Gutachtenaufträge zu warten. Nach ein paar Wochen hat der Richter das Gutachten auf dem Tisch: Das Ding hat mit einer Präzisionsschleuder nichts gemein.

Ein unanständiges Angebot mit der Zwille

Sie denken: Das war’s?

Natürlich nicht. Der Richter fragt, ob wir mit einer Einstellung nach §153 Abs. 2 StPO einverstanden sind. Schließlich sei ja noch der Ordnungswidrigkeitenvorwurf in der Luft. Das hat schon ein Geschmäckle. Eine Anklage, die sich als haltlos erweist und Rudi Ratlos daher freizusprechen ist. Verbunden mit einer Ordnungswidrigkeit und deshalb wegen geringer Schuld die angebotene Einstellung.

Warum das alles? Der Richter will der Staatskasse die Anwaltskosten ersparen und wird bei seinem Einstellungsbeschluß gem. § 467 Abs. 4 StPO davon absehen, diese Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen; der Angeklagte soll darauf sitzen bleiben. Er braucht aber die Zustimmung des Angeklagten zur beabsichtigten Einstellung und fragt daher nur sybillinisch an, ob Einverständnis mit einer Einstellung besteht.

Bedingungsfeindliche Zustimmung

Wer jetzt die Zustimmung unter der Bedingung erklärt, daß die Anwaltskosten ihm erspart werden, wird ins Messer laufen. Die Erklärung ist bedingungsfeindlich, die Zustimmung ist erklärt, der Angeklagte bleibt auf den Anwaltskosten sitzen.

Also erklären wir, wir würden zustimmen wenn die Staatskasse die Verteidigerkosten trägt. Der Richter möge sich bitte erklären.

Der erklärt sich in Form eines kurzen Beschlusses, wie wir es befürchtet hatten: Das Verfahren ist nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.

Kein Wort von den notwendigen Auslagen des Angeklagten. Wenn sie nicht der Staatskasse auferlegt werden bleiben sie beim Angeklagten hängen.

Einfache Beschwerde trotzt § 153 Abs. 2 Satz 4 StPO

Die Entscheidung über die Einstellung kann nicht angefochten werden, § 153 Abs. 2 Satz 4 StPO.

Die Unanfechtbarkeit bezieht sich aber lediglich auf die Ermessenentscheidung des Gerichts über die Einstellung gemäß § 153 Abs. 2 StPO. Die Beschwerde ist hingegen in den Fällen statthaft, in denen eine prozessuale Voraussetzung für die Einstellung fehlt. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn eine erforderliche Zustimmung nicht oder nicht wirksam erklärt worden ist.

Jetzt bin ich neugierig was passieren wird. Fragt er nochmal wegen einer Einstellung an, diesesmal mit der gesetzlichen Regel, wonach die notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen sind?

Oder zieht er es durch und verurteilt wegen der Ordnungswidrigkeit?

Verhandlung in Oberfranken

Das Landgericht hob die Einstellung auf unsere Beschwerde auf und hat dem Richter anheimgestellt, erneut einzustellen oder aber zu verhandeln. Was machte er? Natürlich: Er hat zur Verhandlung geladen, morgens um 10 Uhr und das persönliche Erscheinen des Angeklagten angeordnet.

Also Anreise am Vortag, leckeres fränkisches Abendessen mit umfangreicher Verkostung der Produkte der gegenüberliegenden Brauerei und Übernachtung in einem reizenden Dorfgasthaus. Dafür ein herzliches Dankeschön, ich komme bestimmt bald wieder.

Urteil: 200 € wegen des Führens eines Messers mit einer Klinge von 15,5 cm und die Kosten des Verfahrens wurden dem Angeklagten auferlegt.

Ein Aspekt der Verhandlung war mir einen gesonderten Beitrag wert: Beitrag Auslagenentscheidung

 

 

Tragfläche eines Flugzeuges über den Wolken

Geständnis

Lieber Kollege (m/w/d),

das bißchen Strafrecht macht sich doch so nebenher.

Deshalb bestellen Sie sich zum Verteidiger und versichern eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich. Es gibt keine Formvorschriften für die Bestellung zum Verteidiger, die auch mündlich erfolgen kann. Manche toppen das noch und fügen die Vollmacht mit u.U. erheblichen Konsequenzen für den Mandanten bei.

Sie beantragen Akteneinsicht. Sehr gut! Das ist der Anfang. Ohne Aktenkenntnis geht gar nichts. Wir beantragen regelmäßig, daß uns die Akteneinsicht vermittelt wird. Zuständig ist nämlich die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei.

Sie sagen die Übernahme der entstehenden Kosten zu. Das ist aber nett von Ihnen! Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen die Pauschale 9003 KV GKG in Höhe von 12 € sowieso in Rechnung stellen und von einer Übernahme kann nicht die Rede sein, Sie sind eh der Auslagen(Kosten)schuldner, § 28 Abs. 2 GKG.

„Bereits jetzt wird die Einstellung des Verfahrens angeregt, da er … eine Spielzeugpistole seines Sohnes mit sich führte.“

Der erste Teil des Satzes soll dafür sorgen, daß die zusätzliche Anwaltsgebühr nicht an Anmerkung (2) zu 4141 VV RVG scheitert. Schließlich wird nunmehr sichtbar, daß durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird.

Mit dem letzten Teil des Satzes haben Sie dann dafür gesorgt, daß der Verstoß gegen das Verbot des Führens von Anscheinswaffen, § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG, in Stein gemeißelt ist.

In Stein gemeißelt?

Ich muß noch klären, ob die „Spielzeugpistole seines Sohnes“ diese Merkmale (Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 1.6 der Anlage 1 zum WaffG) aufweist:

insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

„Eine weitere Einlassung erfolgt gfls. nach Einsicht in die Ermittlungsakte.“

Nö, bitte nicht. Ich schlage Ihnen einen Deal vor: Ich mache kein Familienrecht (das macht bei uns der Kollege RA Schulze) und Sie machen bitte kein Strafrecht.

Zeichen F im Fünfeck für freie Waffen

Softair Waffen

Auch Softair-Waffen unterliegen dem deutschen Waffenrecht. Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage zu den Besonderheiten des Rechts der Softairwaffen.

Im Sand liegende Sanduhr

Wir haben verstanden

Waffenrechtliche Grundsätze von Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen arbeiten an einem neuen Grundsatzprogramm. Der Entwurf ist veröffentlicht

Beispielsweise die mehr als 1,3 Mio Mitglieder des Deutschen Schützenbundes (DSB) [1] werden es mit großem Interesse lesen:

Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet, ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen sowie illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren und zu ahnden.
Seite 55, RdNr. 254

Man muß den Text langsam lesen! Er behauptet, daß der private Besitz von Schußwaffen dem Gewaltmonopol des Staates widerspricht und von den Besitzern Gewalt ausgeht. Diese Behauptung ist unzutreffend und beleidigend. Ich verbitte mir diese Unverschämtheit.

Drei Forderungen zum Grundsatzprogramm erhoben:

  1. Ende des privaten Besitzes von Schußwaffen
  2. Illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren
  3. Illegalen Waffenbesitz stärker zu ahnden.

Ideologie und Polemik

  • Das Ende des privaten Besitzes von Schußwaffen ist auch das Ende einiger internationaler, auch olympischer Wettkämpfe mit deutscher Beteiligung. Das Ende ungezählter Sportvereine und Schützenfeste, geopfert auf dem Altar der Ideologen.
  • Wie kontrolliert man denn illegalen Waffenbesitz? Der ist schon bisher nicht kontrollierbar und schon gar nicht stärker zu kontrollieren. Kontrolle setzt Kenntnis voraus. Kontrolle ist die Überwachung oder Überprüfung eines Sachverhalts oder einer Person und somit ein Mittel zur Herrschaft oder Gewalt über jemanden oder etwas. Diese Konnotation will mir als freiem Bürger nicht recht schmecken. Unter dem Deckmantel der Kontrolle illegalen Waffenbesitzes werden meine Freiheitsrechte eingeschränkt. Wie soll das aussehen, die Kontrolle des illegalen Waffenbesitzes? Legale Waffenbesitzer werden kontrolliert, aber wie soll man der Illegalen habhaft werden? Es bleibt bei billiger Polemik.
  • Stärker geahndet soll er werden, der illegale Waffenbesitz. Gibt es irgendwelche Wahrnehmungen darüber, daß die Urteile zu milde sind? Nein, natürlich nicht. Der Strafrahmen ist beachtlich und ausreichend [2]. Auch hier wieder billige Polemik.

Und der illegale Waffenbesitz wird zunehmen. Das 3. WaffRÄndG hat dafür gesorgt. Kennen Sie die wesentlichen Waffenteile? Hier haben wir natürlich einen erfolgversprechenden Ansatz zur Abschaffung des privaten Waffenbesitzes. Man mache die Vorschriften so undurchsichtig, daß sich der rechtschaffene Bürger darin verfängt. Den kann man ja kontrollieren …

 

  1. [1]Die tausenden in anderen Verbänden organisierten Sportschützen zählen wir hier mal nicht mit
  2. [2]Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren, § 52 WaffG