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Der Widerrufsjoker wird vom EuGH erneut ins Spiel gebracht

Landgericht Berlins stellt künftig elektronisch zu

Elektronische Zustellung in Berlin

Es ist unglaublich: Elektronische Zustellung!

Ab dem 01. März 2021 geht es beim Berliner Landgericht in Zivilsachen revolutionär zu! Da wird nicht mehr geklammert und gesiegelt wenn die Zustellungen an den Anwalt erfolgen. Das LG wird das beA nutzen.

Die Elektronik hält Einzug in die Geschäftsstellen des Landgerichtes in Berlin. Die Pressemitteilung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin (PM 08/2021 v. 15.02.2021) berichtet Unglaubliches:

Die Berliner Anwaltschaft muss sich zum 1. März 2021 auf Veränderungen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Landgericht Berlin in großem Umfang Dokumente in Zivilsachen ausschließlich elektronisch an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zustellen.

Nun, die Anwaltschaft ist vom Gesetzgeber schon seit langem gezwungen, die technischen Vorrichtungen bereit zu halten und empfangsbereit zu sein. Die Geschäftsstellen des Gerichtes werden vor gewaltigen Herausforderungen stehen und die eine oder andere Situation wird auch witzig sein.

Welche Zustellungen erfolgen elektronisch?

Was ist wohl mit „in großem Umfang“ und „ausschließlich“ gemeint? Die Pressemitteilung gibt Aufschluß:

  1. Ab dem 1. März 2021 werden alle elektronisch beim Landgericht Berlin in Zivilprozesssachen eingehenden Schriftsätze auch elektronisch über das beA an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weitergeleitet werden.
  2. Auch alle vom Landgericht Berlin selbst erzeugten Dokumente wie Urteile, Ladungen und Hinweisschreiben werden dann künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und an die Anwälte ausschließlich elektronisch zugestellt werden.

Arbeitsvereinfachung

So wird die Bearbeitung bei uns erheblich erleichtert. Wir mußten bisher die gerichtlichen Schreiben öffnen, stempeln und scannen – um sie sodann dem Mandanten in seiner Online-Akte freizuschalten. Bei umfangreichen verbundenen Dokumenten eine durchaus herausfordernde und zeitraubende Tätigkeit.

Ab Montag werden wir mit ein paar Klicks das Dokument zur Akte speichern und können es dann auch am Bildschirm verlustfrei sehen und bearbeiten.

Seit Jahren benutzen wir schon den elektronischen Rechtverkehr, meist jedoch als Einbahnstraße. Wir versenden per beA und die Gerichte antworten per Sackpost. Das Einsparpotential bei den Gerichten ist offensichtlich. Die Briefträger und die Umwelt werden es danken.

Also, wir freuen uns auf Montag, den 01.03.2021!

Anwaltsgerichtshof Berlin ohne beA-Zugang

Anwälte müssen das beA nutzen

Jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, die für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen. So bestimmt es § 31a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Ab 2022 müssen Anwälte die Schriftsätze und Dokumente elektronisch einreichen.

Über diese Verpflichtungen wurde und wird heftig gestritten.

Gerichte sind für den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar

Mittlerweile sind auch alle Gerichte elektronisch erreichbar. Wirklich alle?

Alle Gerichte der Zivil-, Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sind nach dem ERV-Gesetz für den elektronischen Rechtsverkehr geöffnet. Wirklich alle?

Die Anwaltsgerichtshöfe lassen sich nicht unter die oben aufgeführten Gerichtsbarkeiten subsumieren, vgl. unseren Beitrag „Die Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs auch mit beA“.

Der Anwaltsgerichtshof steht einem Oberverwaltungsgericht gleich, behauptet jedenfalls § 112c BRAO. Nach dieser Vorschrift gelten auch die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung für das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen entsprechend. Damit gilt auch, und zwar uneingeschränkt, § 55a Abs. 1 VwGO.

Die Vorschrift bestimmt, dass vorbereitende Schriftsätze etc. als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden können.

Gerichtshof der Rechtsanwälte ist nicht für den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar

Versuchen Sie nicht, den Anwaltsgerichtshof Berlin in den elektronischen Verzeichnissen zu finden. Es wird ihnen nicht gelingen. Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat keinen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr.

Das muss man sich nicht nur als Anwalt auf der Zunge zergehen lassen. Die Anwälte werden gezwungen, beträchtlichen Aufwand für den elektronischen Rechtsverkehr zu betreiben und die Gerichtsbarkeit der Rechtsanwälte übt Enthaltsamkeit.

Versuchen sie bloß nicht, den Anwaltsgerichtshof über das im selben Gebäude befindliche Kammergericht zu adressieren! Zwar leitet das Kammergericht freundlicherweise die für den Anwaltsgerichtshof bestimmten Schriftstücke weiter. Damit sind jedoch die Fristen gegebenenfalls nicht gewahrt. Das Haftungsrisiko ist erheblich!

Ob es wohl einen Amtshaftungsanspruch gibt, weil das Gesetz nicht umgesetzt worden ist?

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