Landgericht Berlins stellt künftig elektronisch zu
Elektronische Zustellung in Berlin
Es ist unglaublich: Elektronische Zustellung!
Ab dem 01. März 2021 geht es beim Berliner Landgericht in Zivilsachen revolutionär zu! Da wird nicht mehr geklammert und gesiegelt wenn die Zustellungen an den Anwalt erfolgen. Das LG wird das beA nutzen.
Die Elektronik hält Einzug in die Geschäftsstellen des Landgerichtes in Berlin. Die Pressemitteilung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin (PM 08/2021 v. 15.02.2021) berichtet Unglaubliches:
Die Berliner Anwaltschaft muss sich zum 1. März 2021 auf Veränderungen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Landgericht Berlin in großem Umfang Dokumente in Zivilsachen ausschließlich elektronisch an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zustellen.
Nun, die Anwaltschaft ist vom Gesetzgeber schon seit langem gezwungen, die technischen Vorrichtungen bereit zu halten und empfangsbereit zu sein. Die Geschäftsstellen des Gerichtes werden vor gewaltigen Herausforderungen stehen und die eine oder andere Situation wird auch witzig sein.
Welche Zustellungen erfolgen elektronisch?
Was ist wohl mit „in großem Umfang“ und „ausschließlich“ gemeint? Die Pressemitteilung gibt Aufschluß:
- Ab dem 1. März 2021 werden alle elektronisch beim Landgericht Berlin in Zivilprozesssachen eingehenden Schriftsätze auch elektronisch über das beA an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weitergeleitet werden.
- Auch alle vom Landgericht Berlin selbst erzeugten Dokumente wie Urteile, Ladungen und Hinweisschreiben werden dann künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und an die Anwälte ausschließlich elektronisch zugestellt werden.
Arbeitsvereinfachung
So wird die Bearbeitung bei uns erheblich erleichtert. Wir mußten bisher die gerichtlichen Schreiben öffnen, stempeln und scannen – um sie sodann dem Mandanten in seiner Online-Akte freizuschalten. Bei umfangreichen verbundenen Dokumenten eine durchaus herausfordernde und zeitraubende Tätigkeit.
Ab Montag werden wir mit ein paar Klicks das Dokument zur Akte speichern und können es dann auch am Bildschirm verlustfrei sehen und bearbeiten.
Seit Jahren benutzen wir schon den elektronischen Rechtverkehr, meist jedoch als Einbahnstraße. Wir versenden per beA und die Gerichte antworten per Sackpost. Das Einsparpotential bei den Gerichten ist offensichtlich. Die Briefträger und die Umwelt werden es danken.
Also, wir freuen uns auf Montag, den 01.03.2021!