Aufbewahrung von Waffen während der Reise
Die Regeln für die stationäre Aufbewahrung von Waffen sind allen hinlänglich bekannt. Ziemlich unbekannt und gleichwohl strafrechtlich gefährlich sind die Regelungen über die vorübergehende Aufbewahrung von Waffen, beispielsweise auf Reisen.
Der sehr ausführliche Beitrag beleuchtet das Thema umfassend und kommt zum Ergebnis, daß die Strafvorschrift des § 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht die vorübergehende Aufbewahrung betrifft.