Das Verkehrsrecht ist ein Sammelbegriff für die vielfältigsten Problemstellungen rund um den Straßenverkehr. Es betrifft vom Fußgänger über den Radfahrer auch Fahrzeuge aller Art, die am Verkehr teilnehmen.
Einen groben Überblick kann diese Aufstellung geben:
- Verkehrszivilrecht
- Versicherungsrecht
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Recht der Fahrerlaubnis
Verkehrszivilrecht
Auch beim Verkehrszivilrecht handelt es sich um einen Sammelbegriff. Er ist wenig aussagekräftig. Der Jurist würde es im Wesentlichen mit Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht beschreiben. womit es begrifflich aber auch nicht besser wird.
Im Wesentlichen handelt es sich bei dem Verkehrshaftungsrecht um die Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber dem Unfallgegner, dem Halter des Unfallfahrzeugs oder seiner Haftpflichtversicherung.
Den Begriff Verkehrsvertragsrecht ist noch komplexer. Denn es geht hierbei u.a. um das Kaufrecht bei Neu- oder Gebrauchtfahrzeugkäufen aller Art, der Abwicklung der Sachmangelhaftung falls das gekaufte Fahrzeug fehlerhaft ist oder falsch beworben wurde oder auch die Rückgabe eines Fahrzeugs wegen eines Mangels.
Aber nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Reparatur von Fahrzeugen kann es zu Problemen kommen, die gelöst werden müssen.
Obendrein sind die Finanzierung und das Leasing von Fahrzeugen aller Art hier inbegriffen.
Versicherungsrecht
Hierunter fallen Fahrzeughaftpflicht-, Teil- und Vollkasko aber auch Personenversicherungen, die für Insassen oder den Fahrers des eigenen Fahrzeugs abgeschlossen wurden.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Dies ist weites Feld, mit dem fast jeder am Verkehr teilnehmende Kraftfahrer zwangsläufig in Konflikt gerät.
Das Verkehrsstrafrecht reicht von einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsrecht über die Unfallflucht bis zur Trunkenheitsfahrt und kann schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen.
Hiervon zu unterscheiden sind die Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. das zu schnelle Fahren, der Rotlichtverstoß oder auch nur das Falschparken.
Aber auch bei Ordnungswidrigkeiten können hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sodass damit nicht zu spaßen ist.
Recht der Fahrerlaubnis
Hierunter sind alle Fragen rund um den Führerschein zu verstehen.
Rechtliche Fragen stellen sich am häufigsten, wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wurde und sie wiedererlangt werden will. Von Interesse ist hier z.B., welche Fahrerlaubnisklassen wiedererteilt werden, wenn ursprünglich eine nach altem Recht (Klassen 1-5) erteilte Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die „neue“ Fahrerlaubnis wird nämlich anhand der neueren EU-weit geltenden Fahrerlaubnisklassen (Klassen AM – T) erteilt.
Verkehrsunfall
Ob Fußgänger, Rad-, Motorrad-, Kfz- oder LKW-Fahrer; jedem kann im Straßenverkehr ein Unfall widerfahren.
Oft passiert wenig oder zum Glück nur den Fahrzeugen etwas.
Jedoch gilt es in jedem Fall, kompetent beraten zu werden.
Auch wenn Sie keine Schuld an einem Unfall trifft:
Sobald eine gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen gegenüber den Schaden reguliert, verfolgt diese nicht Ihre, sondern eigene Interessen.
Denn je weniger die Haftpflichtversicherung an Sie zahlt, desto günstigere Prämien wird sie im nächsten Jahr ihren Kunden anbieten können. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen deshalb nicht verraten, welche Ansprüche Sie wirklich haben.
Sagen Ihnen die in diesem Zusammenhang gebräuchlichen Ausdrücke wie merkantiler Minderwert, abstrakter Nutzungsausfall, Schadensminderungspflicht, Betriebsgefahr oder unabwendbares Ereignis etwas?
Wissen Sie, welche Verpflichtungen Sie im Falle eines Unfalls treffen, wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast haben? Das böse Erwachen kann bei der Leasingrückgabe in Form einer hohen Leasingnachforderung auf Sie warten.
Oft müssen sich die aufnehmenden Polizeibeamten den Unfallhergang zusammenreimen, sodass es zu allem Überfluss vorkommt, dass nach einem Unfall ein Bescheid der Bußgeldstelle im Briefkasten landet.