Opferschutz wird von vielen, vorwiegend staatlichen und gemeinnützigen Stellen betrieben. Das ist auch gut so und muss weiter ausgebaut werden.
Der Rechtsanwalt jedoch ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, er ist Organ der Rechtspflege und mit besonderen Rechten ausgestattet, um die Rechte seiner Mandanten bestmöglich zu vertreten. Seine Stellung im System der Rechtspflege ist einmalig.
Spätestens wenn der Geschädigte einer Gewalttat seine Rechte beispielsweise als Nebenkläger geltend machen will verlangt das Gesetz, dass er einen Rechtsanwalt hinzuzieht; im Adhäsionsverfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt dringend anzuraten, aus gutem Grund verlangt das Gesetz im Zivilverfahren ab einem Wert von 5.000 € die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor Gericht.
Dann sind jedoch die Weichen häufig bereits gestellt und der Rechtsanwalt fragt ihn, warum „er nicht gleich zu ihm gekommen ist“.
Wir haben ein besonderes Referat „Opferschutz“ eingerichtet, um die Ressourcen zu bündeln und im Netzwerk die Interessen der Geschädigten optimal zu vertreten.