Regelanfrage Verfassungsschutz – WaffG
Der Beitrag zeigt auf, daß der Bundesrat die Regelanfrage beim Verfassungsschutz einführen will. Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt oder weiter behalten möchte, wird beim Verfassungsschutz nachgefragt. Teilt der mit, daß der Bürger in einer seiner Dateien steht, wird die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermutet und der Bewerber erhält keine Erlaubnis.
Darüber hinaus wird er im Bundeszentralregister eingetragen. Die Eintragungen in den Dateien des Verfassungsschutzes unterliegen unterliegen praktisch nicht der gerichtlichen Überprüfung.