Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zu Beweisverwertungsverbot Liechtenstein-CD

Fazit:

Ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht
Rechtsprechung zur Beweisverwertung bei „Datendiebstahl“ im „Fall
Liechtenstein“
Quelle:Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD 7 – 3000 – 041/10

Wer allerdings neue Erkenntnisse oder Ansätze erwartet, wird enttäuscht sein. Der Verfasser referiert die beiden bekannten Entscheidungen des Landgerichtes Bochum. Darüber hinaus werden keine weiteren Entscheidungen zitiert, was nicht verwundert – es gibt keine. Der Verfasser verweist lediglich darauf, daß das BVerfG noch nicht über die Verfassungsbeschwerde entschieden habe.

LG Bochum 2 Qs 10/08 – Beschluß vom 22.04.2008 und
LG Bochum 2 Qs 2/09 – Beschluß vom 7.08.2009

BTW: Ein schöner Erfolg für den Kollegen Dr. Strate aus Hamburg mit seiner mittlerweile unverzichtbaren Online-Zeitschrift HRRS & Rechtsprechungsdatenbank, nun wird sie auch vom Wissenschaftlichen Dienst als 1. Quelle genutzt.

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