Wie bitte?
Der Kollege ist am 24.01.1985 zugelassen worden und schreibt an das Kammergericht:
… hat der Senat die Berufungsbegründung vom 03.12.2010 dankenswerterweise unverzüglich übersandt. Flapsig gesprochen merke ich einleitend dazu an, dass offensichtlich bis heute bei der Berufungsführerin und deren Vertretung nicht verstanden wurde, worauf die Kündigung gestützt wurde.
Nun ist dies allerdings keine Art der Sachäußerung, die gegenüber einem Oberlandesgericht ziemlich ist. Ich bitte deshalb um Entschuldigung und erkläre in der Sache was folgt: …
Er meint, sich mit den einleitenden Zeilen falsch zu verhalten, entschuldigt sich und schickt es ab. Glaubt er wirklich, die Senatsmitglieder entschuldigen ein derartiges Verhalten? Wieder ein Schriftsatz für die bei unseren Referendaren beliebte Sammlung Kuriositätenkabinett.
Eine rhetorische Figur nach dem Motto: Ich weiß, man sagt es nicht – aber ich sage es trotzdem.
Ist denn ein solches „Verhalten“ überhaupt zu entschuldigen? So dramatisch finde ich es nicht. Da habe ich schon einige Formulierungen gelesen, die deutlich weiter neben der Spur lagen…
Die Einleitung ist ziemlich sinnfrei.
Aber etwas zu schreiben, sich dafür zu entschuldigen und es im selben Schriftsatz abzuschicken, ist nur mit einem Filmzitat (Schimanski) kommentierbar:
Auch das Kammergericht hat es verstanden aber für unerheblich erachtet. Der Berufung wurde stattgegeben. Ich kann mir schon vorstellen mit welchen Worten der Kollege das seinem Mandanten versucht zu erklären.