Weihnachtsgrüße aus der Lederhose
Freitag, 16. Dezember 2011, kurz nach Mittag:
Mir wird die Post gebracht. Eine Sendung der StA Landshut. Eine verschlüsselte DVD. Mit separater Post das dazugehörige Paßwort – 20 Stellen mit Sonderzeichen. Das Programm zum Entschlüsseln möchte ich mir bitte herunterladen, es sei kostenfrei zu beziehen. Nun, der Bundetrojaner wird vielleicht nicht Einzug halten. Nur ‚mal schnell gucken:
2 Gigabyte Daten. 1 GB = 109 Byte oder binär 230 Byte Daten Ermittlungsakten. 113 .pdf – Dateien. Einige der Dateien enthalten mehr als 13.000 pdf-Seiten. Deren Relevanz für das Verfahren ist nicht ersichtlich. Dafür zeigt eine erste Durchsicht, daß es einen Ordner „Sonderband StA Landshut Beweismittel II“ gibt, aber keinen Band „I“, einen „Sonderband KPI Landhut Beweismittel I“, aber keinen Band „II“, etc., etc.
Die beiden vorvorletzten Sätze sollen wohl eine Retourkutsche sein:
Sie haben Gelegenheit bis einschließlich 30.12.2011 zu den erwähnten Vorwürfen Stellung zu nehmen. Auf die Rechte des Beschuldigten nach §§ 163a, 136 StPO weise ich hin.
Nee, wie süüüüß! Er schmeißt mit Sand.
Kenner kennen die beiden letzten Sätze:
Ich darf Sie bitten, Ihre Verteidigervollmacht zu den Akten zu bringen. Diese liegt hier bislang noch nicht vor.
Ich darf Sie bitten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis zu nehmen? Oder kürzer und einprägsamer mit Fundstellen: hier
Wenn ich den heutigen Tag mitzähle, verbleiben mir nach Ihrer Meinung glatt 10 Werktage für eine Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, was kann ich dafür, daß Sie im Kindergarten gehänselt wurden? Wir sind doch hier nicht im Kindergarten!
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