Weichei
Das Thema Rigaer Str. interessiert nun auch auf Bundesebene, Kanzlerin [1] und Bundesinnenminister[2] beziehen Stellung.
Dann will auch ich Stellung beziehen; aus berufsrechtlicher Sicht, denn damit kenne ich mich ganz gut aus.
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Bereits die
Pressemitteilung 38/2016 der Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichtsbarkeit
treibt mir die Schamröte ins Gesicht:
Der im Termin am 13. Juli 2016 nicht erschienene Rechtsanwalt der Eigentümerseite hat sein Mandat niedergelegt. Es hat sich bereits ein neuer Rechtsanwalt für die Eigentümer gemeldet. Dieser hat Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt.
Im Termin am 13. Juli 2016 war Versäumnisurteil gegen die Eigentümerseite ergangen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung Nr. 37/2016 Bezug genommen. Die Vorsitzende Richterin hatte im Termin darauf hingewiesen, dass nach Aktenlage kein Räumungstitel zugunsten der Eigentümer vorgelegen habe. Die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes war nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung. Der Richterin lagen im Termin keine Informationen über die Gründe des Fernbleibens des Prozessbevollmächtigten der Eigentümerseite vor.
Quelle: PM 38/2016 Hervh. hier
Mitteilung aus dem Mandatsverhältnis
Wenn es stimmt, daß der Anwalt sein Mandat niedergelegt hat: Woher weiß die Pressestelle das? Die Tatsache, daß der Rechtsanwalt den Auftrag gekündigt hat, darf er nicht mitteilen, das unterliegt dem Mandatsgeheimnis. Fehlt nur noch, daß er die Gründe dafür erläutert. Er hat dem Gericht anzuzeigen, daß das Mandat beendet ist. Darüber hinaus sind ihm alle Mitteilungen verboten.
Fehlt nur noch?
Schauen Sie sich die vorhergehende
Pressemitteilung 37/2016
über die Verhandlung vor dem Landgericht an, die bundesweit zu den Nachrichten führte, daß die polizeiliche Räumung in der Rigaer Straße nicht durch das Gesetz gedeckt gewesen wäre:
Landgericht Berlin: Versäumnisurteil zugunsten des Vereins
Ein Versäumnisurteil konnte ergehen, weil für die Verfügungsbeklagte, die Lafone Investment Limited, niemand erschienen war. Aus diesem Grund war das Vorbringen der Verfügungsklägerin für die heutige Entscheidung als zugestanden anzusehen.
Quelle: PM 37/2016 Herv. hier
Ein Auftrag, in dem die Worte Rigaer Str. auftauchen, ist ein besonderer Auftrag. Ein Wunder, daß noch keine Toten zu beklagen sind. Und dann erscheint der Rechtsanwalt nicht zum Gerichtstermin? Dafür mag es Gründe geben, sie ohne Einwilligung des Mandanten anzugeben, ist jedenfalls strengstens verboten.
Fehlt nur noch?
Vor dem Haus des Anwalts brennt ein Auto
Der Hauseigentümer-Anwalt im Streit um das Berliner Wohnprojekt in der Rigaer Straße 94 ist dem Prozess vor dem Berliner Landgericht am Mittwoch wegen eines Autobrandes ferngeblieben. „Gebrannt hat das vor meinem Haus geparkte Auto eines Nachbarn, aber ich gehe davon aus, dass das mir galt“, sagte Rechtsanwalt XY am Mittwoch. „Weil ich mich bedroht fühle, bin ich heute nicht vor Gericht aufgetreten“, so Y.
Ja, auch ich hätte Angst, wenn vor meinem Haus ein Auto brennt und ich davon ausgehe, daß es mir gilt. Ich will auch nicht Stimmung machen und behaupten, daß ein Anwalt das aushalten muß oder sich stattdessen um eine Klammerzulassung bemühen sollte. Er hätte ja gar nicht aufstampfen müssen. Nicht mit der Faust auf den Tisch hauen müssen. Sein Auftrag war, seine Auftraggeberin im Termin zu vertreten.
Sind Sie bitte so nett und scrollen nochmal nach oben zur PM 38/2016:
Der Richterin lagen im Termin keine Informationen über die Gründe des Fernbleibens des Prozessbevollmächtigten der Eigentümerseite vor.
Traumatisierter Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt übernimmt einen Auftrag, in dem es um die Räumung des Hauses Rigaer Str. 94 geht. Da stehen sich nicht Susi Sorglos und Rudi Ratlos im Saal gegenüber. Der Verein ist mit seinem Antrag vor dem zuständigen Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg gescheitert, und nun stand die Verhandlung über die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde an.
Nicht Susi Ratlos? Nicht Rudi Sorglos?
In Berlin brennen Autos?
Das haben wir ja noch nie gehört oder gar gesehen.
Wie hätte wohl das Gericht entschieden, wenn der Rechtsanwalt diesen Sachverhalt dem Gericht mitgeteilt hätte und damit untermalt hätte, daß er sich nicht traut zum Gericht zu gehen, die Hosen voll hat? Oder sich gar der Polizei anvertraut?
Welch eine Schlagzeile: “ Anwalt des Hauseigentümers kann nur unter Polizeischutz den Gerichtstermin wahrnehmen“.
Ich kann mir kaum einen Richter vorstellen, der bei dieser Gemengelage ein Versäumnisurteil erlassen hätte.
Zusammenfassung
- Der Rechtsanwalt berichtet, daß er das Auftragsverghältnis zur Mandantin beendet hat. Berufsrechtlich und strafrechtlich „problematisch“.
- Der Rechtsanwalt hat den Auftrag, einen Termin vor dem Landgericht für seine Mandantin wahrzunehmen und geht einfach nicht hin. Berufsrechtlich und zivilrechtlich „problematisch“.
- Der Rechtsanwalt hätte mit Bekanntgabe der Gründe für seine Säumnis im Termin ein Versäumnisurteil verhindern und seine Mandantin damit vor Schaden bewahren können und tat es nicht. Berufsrechtlich und zivilrechtlich mehr als „problematisch“.
Herr Rechtsanwalt, Sie sollten sich einen erfahrenen Verteidiger suchen! Ich empfehle jemanden aus dem „Umfeld“ der Rigaer Str.
Zu Ihrer Ziffer 1 (bei 3 gehe ich mit Ihnen konform)
Ich bin erstaunt, wie häufig bloggende Rechtsanwälte gleich immer berufs- und strafrechtliche Verstöße ihrer Kollegen vermuten/behaupten, wenn sie irgendeine mantatsbezogene Äußerung lesen. Dass vielleicht der Mandant mit den Äußerungen einverstanden war, kommt nicht in den Sinn. Ob diese Art der empörten „Verdachtsberichterstattung“, die die Unschuldsvermutung etwas beiseiteschiebt, nicht ziemlich diffamierend ist, wäre dann die nächste Frage.
Zu Ihrer Ziffer 2:
Wenn man liest, was sonst alles als Entschuldigung für ein Nichterscheinen von Anwälten vorgebracht wird, ist das Abfackeln ein qualitativ doch recht hochwertiger Entschuldigungsgrund
RA Jede:
Haben Sie außer Ihrer Meinung auch einen Beleg dafür, dass der RA ohne Einverständnis seines Mandanten Erklärungen für sein Nichterscheinen und über die Mandatsbeendigung abgegeben hat und damit straf- und berufsrechtlich relevante Verstöße vorliegen?
p.s.
Dass der Mandant vernunftbegabt ist, mag sein, Sie verengen das aber alleine auf die unmittelbar streitgegenständliche Thematik.
Warum sollte der Mandant in einer solchen Konstellation kein Interesse daran haben, seinen Prozessgegner als derart kriminell und gewaltaffin erscheinen zu lassen, dass sogar Anwälte den Schwanz einziehen? Das führt vielleicht unmittelbar in der juristischen Auseinandersetzung im Zivilprozess zu einer kurzfristigen Etappenniederlage, im politischen Kontext aber aufgrund der Opferrolle ggf. zum langfristigen Erfol, da die Pseudo-Mieter und ihr Unterstützerumfeld an politischer Legitimation und Unterstützung verlieren ?