Wahrheitspflicht
Der Zeuge, vom Gericht ordnungsgemäß belehrt, erklärt:
Ich komme dann erst freitags abends nach Hause und dann achte ich nicht immer so genau darauf, was meine Frau mir erzählt.
Hatte der ein Glück, daß seine Frau nach ihm vernommen wurde und daher noch draußen saß. Sonst hätte das Gericht wohl auch nach § 55 StPO analog belehren müssen…
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