Viel Erfolg bei der Suche – Beauty Contest
Herr Jede, was soll ich mit dieser eMail machen?
An: Anwalt
Betreff:Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche einen Anwalt, der mich in einer Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt. (Erstberatung nicht erforderlich, da schon viele erfolgt):
Ich erwarte, dass die Deckungsanfrage(n) bis zur endgültigen Zu -/ Absage der Versicherung kostenlos durchgeführt wird.
Ich habe zwei Versicherungen. Die Reihenfolge der Abfrage lege ich fest, da ich Höherstufungen verhindern möchte. Falls keine haftet, werde ich den Prozess nicht führen. Alle Kosten müssen von der RSV abgegolten werden; ich erwarte, dass keine privat zu tragenden anfallen und nur mit einer Versicherung abgerechnet wird.
Bei einer Versicherung kann bei Ablehnung ein Gutachten auf Kosten der Versicherung geschrieben werden; danach entscheidet mein Anwalt. Ich erwarte, dass Sie bereit sind, es zu schreiben. Bei einer ist ein Stichentscheid versichert.
Es muss verfügt werden.
Das Mandat muss aufgrund der Entfernung telefonisch, brieflich oder per Mail durchgeführt werden.
Ich erwarte Kopien aller Schriftsätze (unserer, die der Gegenseite und des Gerichts); brieflich oder per Mail.
Hintergrundinformationen liegen als Anhang bei; Sie können mich (fast immer) telefonisch erreichen.Mit freundlichen Grüßen
Susi Sorglos
Nicht ausgedacht. Realität.
das kann ich heute noch toppen. Offenbar wurden mehrere Kanzleien mit der kostenlosen Rechtsauskunft verwechselt, die Rechtsfragen zu einem möglichen Verjährungseintritt nach wertpapierrechtlichen Spezialvorschriften für lau prüft und selbstverständlich für das Ergebnis haftet:
„Bitte lassen Sie mir ein Angebot zur Vertretung zukommen. Ich bin derzeit dabei zu prüfen, über welche Kanzlei ich mich bzgl. der Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG vertreten lassen möchte.
Im Anhang finden Sie als Beleg die Abrechnungen der von mir getätigten Wertpapierkäufe und -verkäufe der Volkwagen AG Vorzugsaktien (WKN 766403).
Über eine Rechtschutzversicherung verfüge ich nicht. Bitte informieren Sie mich über Ihre Einschätzung der Erfolgsaussichten in meinem konkreten Fall sowie das empfohlene weitere Vorgehen und die Kosten der für mich passenden Rechtsverfolgung (wahrscheinlich eine Anmeldung zum KapMuG-Verfahren).
Welche Möglichkeiten der Verjährungshemmung bestehen in meinem Fall? Ist in meinem Fall (Kauf am 17.9.2015) von einer 3-jährigen Verjährungsfrist auszugehen?“
@ Autor und Axel Papst:
Ich weiß gar nicht, wo das Problem ist.
Im freundlichsten Ton, der möglich ist, wird zurückgeschrieben, dass man den Fall sehr gerne übernehmen möchte, da er wirklich ganz außergewöhnlich und juristisch reizvoll ist.
Dann anbei Vollmacht und Honorarvereinbarung, Stundensatz EUR 350,00. Vorschuss für die ersten 20 Stunden pauschal EUR 7.000. Vorher kann leider keine Prüfung von Erfolgsaussichten stattfinden.
Eine Abrechnung mit und eine Deckungsanfrage bei einer RSV kann aufgrund bürointerner Abrechnungsmodalitäten leider nicht stattfinden.
Freundliche Grüße
Anwalt
… das gibt es wohl überall. Letzten Monat Eingang einer Anschriftenermittlung per Mail, der Auftraggeber: „Aufgrund eigener Recherchen weiß ich, daß diese Ermittlung kostengünstig online erfolgen kann und bitte um einen Kostenvoranschlag“ Aha ;-)
Beste Grüße
Andreas
Die Frage ist allenfalls, ob man solche (sorry) durchgeknallten Vollpfosten überhaupt einer Antwort würdigt oder derartige Dokumente gleich in die dafür bestimmte Entsorgungseinrichtung befördert.
Aber wahrscheinlich hängen die einem dann noch einen Verstoß gegen § 44 BRAO an, über den dann wieder Rechts- und/oder Klammeranwälte entscheiden dürfen/müssen. ;-)
Ich möchte ergänzen:
„Susi Sorglos“ hat inzwischen sogar drei Rechtsschutzversicherungen. Das schreibt sie jedenfalls derzeit in ihre sonst unveränderte, bundesweit umlaufenden E-Mails. Sie ist nämlich immer noch nicht vertreten.
Ich habe auf „Susis“ erste E-Mail höflich geantwortet.
Eben nicht mit einer Vergütungsvereinbarung und Vorschussanforderung, wie „Börni“ vorgeschlagen hat. Das hätte ich nur getan, wenn ich das Mandat ggf. auch tatsächlich hätte annehmen wollen und können.
Das wollte ich aber nicht und genauso habe ich es „Susi“ auch geschrieben. Damit bin ich aus ihrem E-Mailverteiler gerutscht. Mehr wollte ich gar nicht.
Übrigens: vor meiner Kammer hätte ich wegen § 44 S.1 BRAO keine Angst gehabt.
Für echte Sorgenfalten beim Anwalt sorgt höchstens § 44 S. 2 BRAO. Mit dem hat die RAK aber nichts zu tun.