Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch = Pressemitteilung?
Da veröffentlichen die Medien Informationen aus einer Verschlußsache und keinen scheint das zu interessieren.
Ist in diesem Land alles öffentlich, incl. der Notdurft? Eine Kleine Anfrage[1] der Fraktion DIE LINKE wird beantwortet. Die der Anfrage zugrunde liegenden Informationen sollen vom Bundesnachrichtendienst stammen.
Die Antwort der Bundesregierung wird in Teilen als Verschlußsache eingestuft. § 4 II Nr. 4 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) definiert den Geheimhaltungsgrad VS-NfD:
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.
Das ist die niedrigste Sicherheitsstufe. Es gibt dafür keinen eingeschränkten Empfängerkreis, der auch keine Sicherheitsüberprüfung erlitten haben muß.
Es gibt einen, der die Information weitergeben hat und einen, der sie dann veröffentlichte.
War es das wert? Die Informationen hat jeder aufmerksame Zeitungsleser oder wer Bekannte hat, die in der Türkei leben. Es verwundert nicht, daß die Bundesregierung zu dieser Einschätzung gekommen ist, sie ist zwingend.
Interessant zum Thema eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Geheimschutzrecht – Voraussetzungen und Folgen der Einstufung von Informationen als Verschlusssachen“ und das Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) als Anlage 7 zur VS-Anweisung
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