Motorschaden auf Autobahn = Haftpflichtversicherung hochgestuft?
Wer schon einmal das „Vergügen“ hatte, dass auf der Autobahn plötzlich der Warnsummer und die Öldrucklampe (die rote, mit der Kanne in der ein Gin zu wohnen scheint) angingen und dabei blauer Rauch aufstieg, kennt den Ärger.
Motor kaputt, schell ran fahren, alles abstellen und hoffen, dass es nicht so teuer wird.
Wer denkt aber daran, wenn „sein bester Freund“ gerade den kapitalen Motor-Tod gestorben ist, dass es noch dicker kommen kann.
Möglicherweise verliert man gleich noch den Schadenfreiheitsrabatt in seiner Haftpflichtversicherung.
Warum?
Na ganz einfach, die Autobahn könnte durch den Motorschaden mit Öl verschmutzt worden sein und das muss ja jemand wieder „aufwischen“.
Diese Situation war Ausgangspunkt des Berufungsverfahren vor dem Landgericht Heidelberg (Urteil vom 18. Februar 2015 – 4 S 10/14). Das Gericht entschied, dass das klagende (putzende) Land von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges mit dem Motorschaden die Kosten der Reinigung der Autobahn erstatt verlangen kann.
Der Schaden war für den Eigentümer/Versicherungsnehmer also doppelt bitter.
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