Langsteher: Baujahr, Modelljahr, Erstzulassung, Seitenscheibe

Huhn[toc]Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 29.06.2016 – VIII ZR 191/15) hatte mit einem „Langsteher“ zu tun. Als Langsteher verstehen wir im Folgenden ein Fahrzeug, dass zwischen Produktion und erster Zulassung ganz lange auf Halde gestanden hat. Das Besondere bei der neuen Entscheidung ist, dass der Bundesgerichtshof das Langstehen im Hinblick auf das Vorliegen eines Sachmangels bei einen späteren Verkauf durch den ursprünglichen Erstbesitzer als Gebrauchtwagen zu prüfen hatte.

Die Entscheidung soll jetzt aber nicht im Vordergrund stehen – Spoiler: Es stellt bei einziger Angabe der Erstzulassung keinen Sachmangel dar.

Im Folgenden schauen wir uns lieber die zugrunde liegenden wertbildenden Begrifflichkeiten an:

Warum gibt es „Langsteher“

Vertragshändler haben einen Vertrag mit dem Hersteller. Dieser regelt, dass der Vertragshändler eine bestimmte Anzahl von Neuwagen abnehmen muss. Es ist hierbei unbeachtlich, ob der Vertragshändler eine Kunden für den Wagen hat. Er muss die Fahrzeuge abnehmen. In den meisten Fällen kann der Vertragshändler die verschiedenen, in bestimmten Stückzahlen abzunehmenden Modelle, selbst konfigurieren. D.h. er bestimmt die Motorisierung, Ausstattung, Stoffe/Leder und die Innen- und Außenfarbe.

Das kann aber auch schief gehen und der Vertragshändler trifft z.B. bei Volumenmodellen (je nach Hersteller z.B. Klein- und/oder Kompaktwagen, Mittelklasse usw.) nicht den Geschmack seiner Kunden, die einen „vorrätigen“ Neuwagen kaufen möchten. Die „vorrätigen“ Neuwagen bieten dem Kunden den Vorteil, dass er natürlich nicht die Bestell- und Lieferzeiten des Herstellers abzuwarten braucht.

So kann es passieren, dass die tolle grüne Mittelklasselimosiniene mit der knallroten 80er Jahre Velourinnenausstattung, ohne Automatik, Navi und dem größten Motor (nur ein Beispiel) die nächsten Monate auf dem Lagerplatz des Vertragshändlers rumsteht.

Nach 12 Monaten sagt dann der Bundesgerichtshof, dass es kein Neuwagen mehr ist. Was nun?

Solche „Langsteher“ mag dann kein Kunde haben. Da man für diese Fahrzeuge eh hohe Rabatte gewähren muss, werden sie dann auf den Händler für einige Tage zugelassen. Manche Vertragshändlerverträge sehen dann Zuschüsse vom Hersteller vor, um entsprechend höhere Rabatte ohne größere Verluste anbieten zu können. Oder man schiebt solche Fahrzeuge im Bündel günstig an z.B. Mietwagenfirmen weiter.

Wie erkenne ich den Langsteher?

Baujahr

Das Baujahr beschreibt den tatsächlichen Zeitpunkt der Herstellung. Es steht nirgends am Fahrzeug, sodass nur der Hersteller und ggf. der Vertragshändler mit Hilfe der Fahrgestellnummer genaue Angaben machen kann.

Modelljahr

Die Produktion von Fahrzeugen unterliegt ständigen (Verschlimm-)Besserungen. Stellt sich im Produktionszeitraum heraus, dass z.B. verwendete Bauteile dauernde Reklamationen hervorrufen, werden sie bei der Produktion durch andere z.T. Verbesserte ersetzt. Dies geschieht vornehmlich nach dem Wechsel des Modelljahres.

Wann ein Modelljahr beginnt und endet, bestimmt nicht der Kalender sondern der Hersteller. Bei Audi oder VW wechselt das Modelljahr in der Regel nach den Werksferien. D.h. ab August/ September 2016 beginnt das Modelljahr 2017.

Erstzulassung

Die Erstzulassung sagt über den Herstellungszeitpunkt nichts aus. Sie gibt nur an, wann eine Zulassungsbehörde erstmals die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) in die Hände bekam, das Fahrzeug erstmals zum öffentlichen Verkehr zugelassen wurde und erstmals eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgefertigt wurde.

Wie erkenne ich nun das Baujahr?

Das ist gar nicht so einfach. In Deutschland ist es z.B. nicht vorgeschrieben, dass der Herstellungszeitpunkt in der Fahrzeugidentifikationsnummer codiert ist.

Der Vertragshändler weisd das aber und wird auf Nachfrage ggf. die Fahrgestellnummer prüfen (durch die EDV in einigen Sekunden) oder in den Unterlagen zur Fahrzeugbestellung (beim Neuwagenkauf) nachschauen und zumindest das Modelljahr mitteilen können.

Einfacher haben es z.B. Käufer bei VW/Audi Modellen. Hier ist das Modelljahr in der Fahrgestellnummer codiert. Die 10. Stelle gibt hierüber Aufschluß:

A = 1980 oder 2010
B = 1981 oder 2011
C = 1982 oder 2012
D = 1983 oder 2013
E = 1984 oder 2014
F = 1985 oder 2015
G = 1986 oder 2016
H = 1987 oder 2017
J = 1988
K = 1989
L = 1990
M = 1991
N = 1992
P = 1993
R = 1994
S = 1995
T = 1996
V = 1997
W = 1998
X = 1999
Y = 2000

1 = 2001 oder 1971
2 = 2002 oder 1972
3 = 2003 oder 1973
4 = 2004 oder 1974
5 = 2005 oder 1975 oder 1965
6 = 2006 oder 1976 oder 1966
7 = 2007 oder 1977 oder 1967
8 = 2008 oder 1978 oder 1968
9 = 2009 oder 1979 oder 1969
0 = 1970

Hierbei sind dann wieder die Eigenheiten des Begriffs „Modelljahr“ (siehe oben) zu berücksichtigen.

Tipp: Seitenscheibe

Schauen Sie doch mal auf die im Fahrzeug verbauten Schreiben. Auf jeder Scheibe ist eine Ziffer angebracht (0-9). Die sagt Ihnen, wann die Scheibe hergestellt wurde. Die Ziffer ist immer die letzte Ziffer des Herstellungsjahres. Z.B. steht die 6 für die Jahre 1996, 2006, 2016.

Bei Gebrauchtwagen schauen Sie sich aber die Seitenscheiben an, da Frontscheiben ab und an ausgetauscht werden müssen.

Dies ist dann ein sichtbares Indiz für ein bestimmtes Produktionsjahr des Autos. Natürlich muss man ein bisschen mitdenken. Bei einer Erstzulassung im Februar 2016 ist dann natürlich eine 5 in der Scheibe für 2015 in Ordnung. Die Teile müssen ja erstmal zur Produktionsstätte des Herstellers. Bei dem neusten Modell des Herstellers steht dann die 6 auch nicht für 1996.

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