Bundesverfassungsgericht watscht dreiste Kfz-Versicherung und Amtsrichter ohne Augenmaß ab
Das Bundesverfassungsgericht musste ‚mal wieder eine völlig abstruse Entscheidung aufheben. Die Entscheidung konnten die Rotberobten werfen, das Amtsgerichtes Bretten liegt nur 23 km von Karlsruhe entfernt.
Die Entscheidung beruht auf einem Verkehrsunfall:
Ein minderjähriger Rollstuhlfahrer überquerte auf dem Weg zur Schule – ordnungsgemäß – einen Zebrastreifen, wurde von einem Auto angefahren, fiel aus dem Rollstuhl und verletzte sich.
Die regulierende Haftpflichtversicherung war der Meinung, dass ihn eine Mitschuld (1/3) treffe.
Und jetzt kommt`s: Er hat sich nicht angeschnallt!
Hierzu muss noch erwähnt werden, dass der Elektrorollstuhl tatsächlich einen Gurt hat. Der ist aber dafür bestimmt, dass sich der Rollstuhlfahrer beim Autofahren ordnungsgemäß sichern kann. Der Rollstuhl wird nämlich in einem Fahrzeug separat gesichert und der Gurt dient zum Anschnallen während der Fahrt.
Der gesunde Menschenverstand sagt einenm sofort, dass dieser Vorhalt bei einem Fußgänger dem Vorwurf entsprechen würde, er habe bei einem Unfall keinen Helm getragen.
Liebe Versicherer, dass ist ein Beispiel für Dummheit! Nicht, dass ein Versicherer jetzt auf die Idee kommt, die Helmpflicht für Fußgänger einzuwenden.
Wegen dieses Einwands der Haftpflichtversicherung wandte sich der Geschädigte an das Amtsgericht Bretten. Leider befand sich der gesunde Menschenverstand bei der Entscheidung des Gerichtes verschlossen im Gurkenglas im Regal, so dass das Ansinnen der Versicherung bestätigt wurde.
Es folgte eine Verfassungsbeschwerde gegen das – nicht berufungsfähige – Urteil.
Das Bundesverfassungsgericht hob auf Grundlage des Art. 3 GG (Gleichheitssatz) das Urteil des Amtsgerichts Bretten auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung unter Beachtung des gesundes Menschenverstandes seiner Entscheidung an das Amtsgericht zurück.
Die lesenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Juni 2016 – 1 BvR 742/16 –) hier abgerufen werden.
Photo Grundgesetz © Tim Reckmann / pixelio.de
Trackbacks & Pingbacks
[…] Bundesverfassungsgericht watscht dreiste Kfz-Versicherung und Amtsrichter ohne Augenmaß ab, […]
[…] http://drschmitz.info/bundesverfassungsgericht-watscht-dreiste-kfz-versicherung-und-amtsrichter-ohne… […]
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!