Touri-Falle in Berlin aufgedeckt
Schon wieder so ein Produkt der Nutzlos-Branche. Gewerbsmäßig betrieben und bestimmt bald Gegenstand der Ermittlungen.
Da wird den ahnungslosen Käufern etwas verkauft, was sie doch innerhalb der Stadtgrenzen völlig kostenlos konsumieren können.
Aber die Berliner Luft ist schon was ganz Besonderes und Paul Lincke/Lizzi Waldmüller machten sie unsterblich:
Die Dosen kann man hier bestellen, eine schöne Erinnerung an den Berlin-Besuch: Link zum Vertrieb
wenn sie ihren mandanten mit derart peinlichen argumenten vor gericht vertreten , sehe ich nicht nur für ihren mandanten sondern auch für ihren ruf schwarz
ROTFL!!!
:)
:-)
Ach was, wen meinen Sie denn?
Aber das bringt mich auf die Idee, es tatsächlich als Argument zu verwenden, denke ich, während ich Wasser trinke, das im Supermarkt für teures Geld verkauft wurde und in teilweise besserer Qualität aus den Leitungen der städtischen Wasserwerke für einen Bruchteil des Preises entnommen werden kann.
Genießen Sie einfach die wundervolle Aufnahme und freuen sich am Text.
In dem Zusammenhang fällt mir noch etwas lustiges ein:
Kein Mehrwert bei „Bonaqua“:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,288905,00.html
Es gibt so viele schöne Beispiele von Produkten und Dienstleistungen, die bei unterschiedlichen Anbieter mal kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden. Könnte man sicher ein ganzes Buch drüber schreiben…
Naja.
Der Versuch, den Shop, der „Berliner Luft“ verkauft, auf eine ähnliche Ebene wie die Abofallen hinunterzudrücken, misslingt in jeglicher Hinsicht:
1. DIe Büchse „Berliner Luft“ ist in einem Online-Shop erhältlich, der als solcher klar erkenntlich ist.
2. Es gibt eine deutliche Preisauszeichnung. Anders formuliert: der Preis steht dort, wo man ihn in einem Shop erwartet. Keine Überraschung.
3. Die Kostenpflicht wird dadurch verstärkt, dass das Produkt in einen Warenkorb gelegt werden muss. Dem User wird vor der monetären Transaktion klargemacht, dass er etwas kauft.
4. Der Preis ist das vordergründige Kaufkriterium. So wird es auch dargestellt und nicht außerhalb der Umrandungen oder am Rand verborgen.
5. Hinter dem Kauf versteckt sich kein verschleiertes Abo. Es gibt nicht den logischen Bruch zwischen einmaliger Kauf und monatlichen Aboraten auf zwei Jahren.
6. Der User kennt den Zeitpunkt, wann er was kauft, im Voraus.
7. Der User ist sich immer im Klaren, dass er was kostenpflichtiges bestellt oder kauft.
8. Es ist für den User nachvollziehbar, wie möglicherweise ein Vertrag zustande kommt. (Bei Abofallen wird ja in schöner Regelmäßigkeit von Gerichten bestätigt, dass eben kein Vertrag zustande kommt und auch keine Zahlungspflicht besteht.)
9. Es gibt kein Inkassounternehmen oder Anwalt, der durch den Aufbau von Drohkulissen versucht nicht bestehende Forderungen einzutreiben.
10. Durch die deutlichere Transparenz der Angebotsrelevanten Infos hat dieser Shop mehr zufriedene Kunden als solche, die sich übers Ohr gehauen fühlt. Anders formuliert: Dieser Shop hat ein Interesse daran jeden Kunden zufriedenzustellen.Abofallenbetreiber sehen ja auch bei tausenden von eingegangen Beschwerden und Anzeigen keinen Grund ihr Vorgehen zu ändern, weil das Übers-Ohr-Hauen genau deren Geschäftsmodell ist.
11. Die Dose „Berliner Luft“ hat einen höheren Gegenwert als die von Abofallen standardmäßige Nichterbringung von Leistung.
12. Der User erwartet nicht, dass die Produkte in einem Shop kostenlos sind, im Gegensatz z.B. zur Software „OpenOffice“ von der es seit Jahren allgemein bekannt ist, dss sie kostenlos erhältlich ist.
Insofern ist der Vergleich mit der „Berliner Luft“ völliger Blödsinn. Ich hoffe, dass Herrn Tank die volle Härte der Justitia trifft und ihm und den Abofallenbetreibern betrügerische Absichten nachzuweisen sind.
@ Matthias
Morgen.
Schonmal daran gedacht, dass die Verteidigung von RA Olaf Tank mit diesen Blog-Beiträgen versucht, mögliche Argumente der Gegenseite zu sammeln, um darauf in der folgenden Hauptverhandlung unmittelbar reagieren zu können?
Unter diesem Gesichtspunkt ist Ihr Beitrag wenig dienlich, wenn „Herrn Tank die volle Härte der Justitia“ treffen soll. Wie heißt es so schön?
Störe niemals den Feind, der im Begriff ist, einen Fehler zu begehen.
Gruss
David
p.s. Ich treffe gleich einen Immobilienmakler. Der A*** will Geld. Hätte lieber mit dem Verkäufer gesprochen. Naja.
Mein Nachbar läuft immer in T-Shirts mit laut schreienden farben herium. Kann ich ihn wegen Ruhestörung verklagen?
@ RA Jede:
Wie Humor doch manchmal mißverstanden kann…
@ Stefan
Meiner auch! Und manchmal sogar ohne T-Shirt. Das schreit noch lauter.
Das Problem ist doch, dass Gerichte immer öfter, der EUGH-Rechtssprechung folgend, vom „durchschnittlichen Nutzer“ ausgehen, der ja in der Lage ist, den Kostenhinweis leicht zu erkennen.
Tatsächlich hat es die Nutzlosbranche aber genau auf eben jene unterdurchschnittlichen Nutzer abgesehen, die leichtfertig ihre Daten angeben, ohne sich jedes versteckte Eck der Seite und die AGB vorher genau anzusehen. Und das sind leider seeeehr viele, natürlich auch Kinder und Senioren. Objektiv betrachtet schließt nämlich kein normal denkender Mensch einen 2-Jahres-Abo-Vertrag zum Preis von 200 Euro ab, nur um einen Link auf das eigentlich gesuchte kostenfreie Angebot im Internet zu erhalten – direkt unter der Werbung der Nutzlos-Anbieter in der Ergebnisliste der Suchmaschine hätte es auch gestanden (799.995 der 800.000 reingefallenen Benutzer werden das so bestätigen).
Mit anderen Worten: Gerichte (vorneweg das LG Darmstadt) sind gerade dabei, eine Zweiklassengesellschaft zu schaffen: auf der einen Seite steht die Masse der unterdurchschnittlich denkenden Mitbürger, die auf die Masche reinfallen und gerne abgezockt werden dürfen, und den Rest, der schlau genug ist, um sich nicht dort anzumelden. Eigentlich lässt sich diese Einstellung auf beinahe beliebige andere Betrugsmaschen erweitern; wer zu dumm ist, den Betrug zu erkennen, dem gehört es halt nicht anders. Dieses neue Paradigma des „durchschnittlichen Nutzers“ dürfte Herrn Tank sehr in die Hände spielen.
@ Pimpanz:
Es ist eine Frage des Standpunktes und damit der Arroganz. Ich habe hochqualifizierte Abschlüsse und aus meiner Sicht sind viele Geschäfte derart, daß ich meine, ein normal denkender Mensch schlösse derartige Geschäfte nicht ab.
Darf das der Maßstab sein?
Ich habe es im Kommentar #5 kurz skizziert. Wollen wir uns anmaßen einen Großteil der volljährigen Bevölkerung zu bevormunden?
Und bitte, hören Sie auf zu behaupten „versteckt“, etc. Wir gehen für die Diskussion bitte von gemeinsamen Voraussetzungen aus, eines der Bilder ist hier dargestellt: Bild