Telefonische Erreichbarkeit
Telefonische Erreichbarkeit ist unser tägliches Geschäft. Bei Gerichten und Behörden ist das anders: Wir versuchen vergeblich, einen Gesprächspartner telefonisch zu erreichen und schreiben dann doch eine E-Mail oder einen Brief. Das kostet nicht nur uns Zeit und Geld, sondern auch (erst recht) die Behörden.
Die Behörden perfektionieren ihre Nichterreichbarkeit per Telefon. Sogar auf dem Briefkopf wird in etlichen Fällen statt einer individuellen Rufnummer oder gar der Durchwahl die Rufnummer des Bürgertelefons 115 angegeben. Anrufe dort sind für uns natürlich ebenso vergeblich.
Daß es auch anders geht, beweist das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Der Vorsitzende übersendet uns die Rechtsmittelschrift der Gegenseite (Rechtskraft wäre ja auch zu schön gewesen) und gibt die Zuständigkeiten inklusive der Durchwahlnummern an:
Diese telefonische Erreichbarkeit ist Gold wert und beispielhaft nicht nur für Gerichte. In den meisten anderen Behörden bleibt es im besten Fall bei einer Bandansage, meistens jedoch bei vergeblichem Klingeln.
Uns können Sie mannigfaltig erreichen: Kontakt
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