Suche Biete

“I´m going to make him an offer he can´t refuse“

Nun, ganz so schlimm ist es nicht! Ich suche:

Jhering, Rudolph von
Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung – 4 Bde. komplett
Hldr, 5. Auflage oder älter

Jhering, Geist römischen Rechts ... 4 Bde Halbleder

Selbstverständlich nutze ich nicht die Geschäftsmethoden der Familie Corleone, sondern biete eine umfangreiche Erstberatung als Gegenleistung.

Erstberatung im Strafrecht, vielleicht zur Selbstanzeige der Steuerhinterziehung, Stiftungen in Liechtenstein? Oder haben Sie im Waffenrecht oder Jagdrecht Beratungsbedarf? Fürchten Sie, daß Sie sich einen Verteidiger nicht leisten können und möchten über die Möglichkeiten der Pflichtverteidigung (Beiordnung eines Verteidigers) beraten werden? Ihr Unternehmen ist zahlungsunfähig oder Sie fürchten, daß eine Überschuldung vorliegt und wissen nicht, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen gerne. Mit Jhering in der Hand machen Sie mir ein Angebot, daß ich nicht ablehnen kann.

4 Kommentare
  1. Christian
    Christian sagte:

    Hm. Vielleicht wäre „Enders: RVG für Anfänger, 15. Aufl.“ und „Köhler/Bornkamm: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 28. Aufl.“ die bessere Anschaffung. Eine Beratung zur Frage der Stellung eines Insolvenzantrags durch ein Unternehmen wird mit dem Altpapier im Wert von höchstens 200,00 € wohl kaum adäquat abgegolten – und dazu hat der Gesetzgeber in den §§ 4 der vorzitierten Normen Einiges zu sagen.

    § 4 Abs. 1 S. 2 RVG lautet nämlich:

    „[Die Vergütung] muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen.“

    Und § 4 Nr. 11 UWG stellt fest:

    „Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.“

    Natürlich können Anwälte mittlerweile erheblich freiere Vereinbarungen über die Vergütung treffen also noch vor einigen Jahren. Aber wie sagte von Jhring so treffend: die Form ist die Schwester der Freiheit. Völlig vogelfrei sind wir daher nicht ;-)…

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  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Holen Sie sich den Jhering und kommen auf eine Erstberatung vorbei. Das RVG und/oder das UWG steht meinem Angebot nicht entgegen. Selbst kostenlose Rechtsberatung dürfte ich bewerben. Und was unseren Bestand an Literatur zum UWG und RVG betrifft: Gucken Sie in unserer Bibliothekssoftware

    Antworten
  3. Christian
    Christian sagte:

    Das mit der kostenlosen Rechtsberatung stimmt natürlich – aber eben nur innerhalb bestimmter Grenzen. Stein des Anstoßes ist daher auch nur Ihr Angebot, die Prüfung einer etwaigen Überschuldung eines Unternehmens und der Erforderlichkeit eines Insolvenzantrags für ein Butterbrot zu übernehmen. Sollte ein Mandant sich in dieser misslichen Situation wiederfinden, werde ich ihm jedenfalls dringend die Wahrnehmung Ihres Angebots ans Herz legen; günstiger ist das wohl nicht zu haben…

    Ihre Bibliothekssoftware und der auf den ersten Blick ersichtliche Bestand ist allerdings beindruckend und legt den Schluss nahe, dass Sie nur ausgesprochen selten und aus Gründen der Liebhaberei eine derart bibliophile Vergütung vereinbaren ;-)…

    Jedenfalls: weiterhin viel Erfolg bei der Suche nach dem Jhring!

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  4. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Jetzt verstehe ich Sie! Natürlich übernehme ich nicht die Prüfung der Überschuldung (auch nicht für Zeithonorar!)!
    Ich erläutere dem Mandanten die rechtliche Bedeutung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und rate dringend, den Steuerberater mit ins Boot zu holen. Der Laie versteht ja unter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nicht regelmäßig das, was Rechtsprechung und Literatur dazu mein ;-)
    Sie haben nicht zufällig noch Altpapier in der Bibliothek?

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