Streitwert 30 Millionen – OLG Düsseldorf tobt

OLG Düsseldorf 10.05.2011 2 W 15/11.

III.
Die Klägerin und ihre Prozessbevollmächtigten erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen zu dem gegen sie bestehenden Verdacht eines gemeinschaftlichen versuchten Betruges zu Lasten der Landeskasse Stellung zu nehmen.

Was war geschehen? Die Klägerin setzte mit der Klage einen Streitwert von 5. Millionen an, die Beklagte widersprach nicht. Das Gericht befand den Betrag zu niedrig und wollte Zahlen haben, um den Wert zutreffend festzusetzen. Die Parteien mauerten und das Gericht setzte den Streitwert auf 30 Millionen an.

Nun ja, bei drei Gerichtsgebühren geht es um 49 T€ oder 274 T€. Der Anwalt darf für das gerichtliche Verfahren keine Gebührenvereinbarung treffen, die zu niedrigeren Zahlungen als die gesetzlichen Gebühren führt. Für ihn geht es bei 2,3 Gebühren um 37 T€ oder 210 T€ – beide Werte dürfte er wohl durch Zeithonorarvereinbarungen kaum erreichen.

Betrug durch Angabe eines zu niedrigen Streitwertes?

2 Kommentare

Trackbacks & Pingbacks

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert