Verfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt
tagesschau.de Telegramm, 18.11.2013, 13:58 Uhr
Verfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst eingestellt
Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Das teilte das Oberlandesgericht in Hamburg mit.
Als rechtliche Grundlage dieser Entscheidung kommt wohl nur § 153a StPO in Betracht, wonach die Einstellung erfolgen kann, wenn die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
Hm …
Nichts ist älter als die Nachricht von (vor)gestern. ;-)
Vielleicht war der Blogverfasser auch einfach nur auf Sauftour und hat die letzten beiden Tage von seiner internen Festplatte gelöscht.
Beides ist richtig!
Aber nicht die Nachricht sollte den Beitrag ausmachen, sondern der Hinweis auf die Norm.
Mit anderen Worten: Ist in einem solchen Verfahren eine Einstellung nach § 153a StPO die richtige Entscheidung? Ist er nicht durch die Berichterstattung bereits ausreichend gestraft? Und 20 Mille?
20 Mille sind schon satt. Aber ne falsche eV auch…
@ RA Jede:
Stimmt, § 153 a StPO ist wirklich nicht der Hit. Teeren und federn und anschließend ab ins Fegefeuer ! ;-)
Und wer die 200 Mille im Ergebnis wohl wirklich zahlt?