Panikrocker mit Waffe im Handgepäck
berichtet Focus Online.
Was läßt der Beschuldigte durch eine Sprecherin erklären?
Alles cool, keine Panik, war ’ne Waffe meines Bodyguard-Teams, die beim Security ne Peep-Show gemacht hat
Daß es die Sprecherin gesagt haben soll macht die Aussage nicht besser.
Der Verteidiger bekommt in einer solchen Sache kein Honorar, sondern Schmerzensgeld – muß aber mit Vergnügungssteuer rechnen.
Für die, zu denen es sich noch nicht herumgesprochen hat: Als Beschuldigter gibt man tunlich keine Erklärungen ab, sondern beauftragt einen Verteidiger.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!