Sperrlisten
Aus der Stellungnahme des BKA
Das Erstellen und die Pflege einer Sperrliste sind von der geltenden Rechtslage bereits abgedeckt.
Gemäß § 2 Abs. 1 BKAG unterstützt das Bundeskriminalamt als Zentralstelle die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Indem das Bundeskriminalamt zentral eine solche Liste führt, werden die Länder bei der Wahrnehmung der Strafverfolgung und -verhütung unterstützt.
Quelle: BKA-Stellungnahme im Bundestagsausschuß Wirtschaft und Technologie
Die Stellungnahmen sind lesenswert! Die Stellungnahme des Bundesverband Digitale Wirtschaft bringt die Unausgegorenheit auf den Punkt.
Der renommierte Beck-Verlag schreibt zu den Stellungnahmen in seinem Blog:
Die Stellungnahmen der Experten sind in schriftlicher Form bereits vorab veröffentlicht worden. Interessant sind die Stellungnahmen von Prof. Dr. Dr. h.c. Sieber (Max-Planck Institut, Freiburg) und Jun.Prof. Dr. Bäcker (Uni Mannheim). Vergleicht man sie v.a. mit der Stellungnahme des BKA wird der Niveau-Unterschied deutlich: Die entscheidenden juristischen und technischen Fragen werden vom BKA nicht einmal angeschnitten. Das BKA macht auch nicht den Versuch, auf Sachkritik überhaupt einzugehen – etwa, dass die skandinavischen Sperrlisten ganz überwiegend gar keine Kinderpornographie-Links enthalten.
Quelle: Beck-Blog
Heute im Bundestag Nr. 161
„aber wir sind nun mal die beste Stelle, um alle Informationen zu bündeln“