Spannende Sachen passieren
und wir erfahren es nicht aus der Presse, sondern dem Internet.
Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch EDEKA:
Ministererlaubnis gestoppt
Teilweise hörte und las man von einem „Urteil“ des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und einem maßlosen Bundesminister, der Berufung einlegen würde. Hallo Jounallie: Wieviel Ähnlichkeit haben die Worte Urteil und Beschluß? Was mag wohl der Grund dafür sein, daß es zwei zu diskriminierende Worte sind?
Dabei hat es Ihnen doch der Pressederzent des OLG Düsseldorf sehr sorgfältig und bravourös aufbereitet. Sie hätten gar nicht zu recherchieren brauchen; nur lesen:
12. Juli 2016 Pressemitteilung Nr. 25/2016 OLG Düsseldoerf
Hier ist der Beschluß: VI – Kart 3/16 (V)
Und noch eine spannende Sache: Vor ein paar Minuten lief die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes über den Ticker:
Nach Ablauf der in Sachen „Erbschaftsteuer“ gesetzten Frist zur Neuregelung soll das Normenkontrollverfahren erneut auf die Tagesordnung
Das ist die sehr dürre Pressemitteilung Nr. 41/2016 vom 14. Juli 2016 in Sachen 1 BvL 21/12 des Bundesverfassungsgerichtes.
Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen (vgl. Pressemitteilung Nr. 116/2014 vom 17. Dezember 2014).
Zwar gelten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, nunmehr mit Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat vom 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist gesetzt und der Gesetzgeber hat sie nicht eingehalten. Das Gericht wird beraten …
Worüber?
Spannend. Sehr spannend.
Bei der Richterbesoldung (schlechter als Berliner Richter werden nur noch die albanischen besoldet) hat das BVerfG entschieden:
Sofern der Gesetzgeber ein (Änderungs‑)Gesetz erlässt, welches seinerseits Gegenstand eigenständiger Prüfung in einem konkreten Normenkontroll- oder Verfassungsbeschwerdeverfahren sein kann, ist der Weg über § 35 BVerfGG grundsätzlich versperrt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 35/2016 vom 22. Juni 2016
Nur ähnlich, nicht gleich. Aber …
Spannend. Sehr spannend.
Nachtrag:
Es wird immer spannender. Soeben läuft eine korrespondierende Meldung über den Ticker:
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat beschlossen, zu dem vom Bundestag am 24. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923, 18/6279, 18/8911, 18/8912) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies teilt der Bundesrat in einer Unterrichtung (18/9155) mit.
Damit ist wohl sichergestellt, daß der 1. Senat Ende September beraten wird bevor das vom Bundestag verabschiedete Gesetz in Kraft treten kann.
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