Schwarze Schafe
Unfaßbar. Ich lese in einer Ermittlungsakte der Steuerfahndung
Der Steuerberaterin der Gesellschaft, Frau Susi Sorglos, ist der Aufenthalt des Rudi Ratlos nicht bekannt.
Das Steuerbüro hat seit Januar 2014 keinen Kontakt mehr zu Ratlos. Das Mandat wurde niedergelegt
Da verwechselt sich die Steuerberaterin mit einer Auskunftei. Weder darf sie Auskunft darüber erteilen, daß ihr der Aufenthalt unbekannt ist, noch, daß sie keinen Kontakt zu ihm hat. Auch die Tatsache, daß sie das Mandat beendet hat unterliegt dem Geheimnisschutz. Sie hat mitzuteilen, daß das Mandat beendet ist. Mehr nicht.
Das dürfte wohl ein Verstoß gegen § 203 StGB sein, sicher ist es aber ein erheblicher Verstoß gegen das Berufsrecht. Komisch, daß die Ermittlungsbehörden das nicht von Amts wegen verfolgen …
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