Schutz vor Schrottimmoblilien

dpa meldet, daß der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann unerfahrene Käufer nicht nur in Berlin, sondern bundesweit besser vor dem Erwerb von überteuerten Schrottimmobilien schützen will.

In Berlin waren Falle bekannt geworden, in denen ahnungslose Kaufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar gebracht und unterschrieben einen Kaufvertrag, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben. Ihnen waren auch Steuervorteile vorgegaukelt worden. Die Praxis sei nicht auf Berlin beschrankt, so der Senator. Auch in Bayern und Sachsen seien Probleme
bekannt.

  • Schrottimmobilien kann ich mir vorstellen. Wann sind diese aber überteuert?
  • Wie schütze ich einen Bürger, der zum Notar geht, den Kaufvertrag vorgelesen bekommt und unterschreibt und nicht weiß, daß er einen Kaufvertrag unterschrieben hat? Ist die Lösung des Senatoren geeignet (zwei Wochen vor dem Termin eine schriftliche Bestätigung und einen Leitfaden mit Kriterien zum Immobilienkauf)?
  • Der Notar weist grundsätzlich daraufhin, daß er steuerliche Beratungen nicht vornimmt. Durch die Wartezeit wird sich etwas ändern, oder sind diese Kunden beratungsresistent?
  • <ironie> Wäre es nicht eine Lösung, dem Bürger eine Beratung durch eine Verbraucherschutzstelle zur Pflicht zu machen, die mit den Steuerdaten der Finanzbehörden verknüpft ist und eine Regelanfrage über Freistellungsaufträge durchzuführen?</ironie>
  • Schutz des unmündigen Bürgers ist eine tolle Sache! Wer schützt den mündigen Bürger vor Bevormundung? Wer entscheidet, ob er mündig oder unmündig ist? Wer entscheidet ob es sich um Schrottimmobilien handelt? Bisher habe ich diese Bezeichnung immer dann gelesen, wenn ich mir aufgrund der Tatsachen kein eigenes Bild machen konnte.

Der Rechtsanwalt ist der geborene Ratgeber vor Abschluß des Kaufvertrages! Er ist streng parteiisch und wird bei der Beratung nur Ihre Interessen berücksichtigen, nicht die des Vermittlers, Financiers oder gar der anderen Kaufvertragspartei.

Die Kosten sind im Zusammenhang mit den Gesamtkosten vernachlässigbar wenn Sie ein Zeithonorar für die Beratung mit Ihrem Anwalt vereinbaren.

Und der Anwalt haftet für die falsche Beratung.

Schlagworte:
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert