Sagen Sie mal, Herr Rechtsanwalt …
Sie schreiben auf Ihrer Website, daß Sie seit mehr als 20 Jahren in Berlin zugelassen sind.
Viele Ihrer Kollegen sind bei allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
Ist Ihnen das zu teuer oder will man dort jemanden wie Sie nicht zulassen?
Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich bin so alt, ich habe das vergessen. Woran ich mich noch erinnere:
Als ich zur Anwaltschaft zugelassen wurde, erfolgte mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zugleich die Zulassung bei einem Landgericht und auf Wunsch auch noch bei einem Amtsgericht. Es bestand das sogenannte Lokalisierungsgebot. Jeder Rechtsanwalt mußte bei einem Gericht zugelassen sein. Schon damals durfte man dann bei allen Landgerichten in Deutschland als Anwalt auftreten.
Mittlerweile ist das Schnee von gestern. Mittlerweile erfolgt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und wird wirksam durch die Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgehändigten Urkunde. Das Lokalisierungsgebot ist ersatzlos weggefallen. [1]
Aus diesen alten Zeiten stammt daher also noch der Gedanke eine Zulassung bei … Wenn man beispielsweise auf der Website eines angeblichen Fachmanns für anwaltliches Berufsrecht liest, er sei bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen, ist das … schlicht falsch.
Und die Hinweise auf dem Briefpapier mancher schwarzer Schafe, sie seien bei allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten berechtigt aufzutreten, sind schlichte Bauernfängerei. Und die Behauptung, man sei bei mehr als zwei Gerichten zugelassen, ist in 99,9 % der Fälle sicherlich gelogen. Es gab da eine Ausnahmevorschrift, nach der ein Rechtsanwalt bei mehreren Landgerichten eines Ortes oder auch noch bei dem benachbarten Landgericht zugelassen werden konnte, falls die gleichzeitige Zulassung unter den besonderen örtlichen Verhältnissen der Rechtspflege dienlich war. Wie gesagt, das ist Schnee von gestern und heute falsch.
- [1] Der nächste Referendar erhält den Auftrag zu klären, was aus meiner Zulassung beim Amtsgericht Charlottenburg und dem Landgericht Berlin geworden ist, nachdem die Regelung gestrichen wurde :-)↩
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