Robe oder nicht Robe? Das ist hier die Frage!

Die taz berichtet unter der Schlagzeile Freiheit nach 283 Jahren

Eine lange Auseinandersetzung geht ihrem Ende entgegen: Rechtsanwälte in Berlin müssen vor Gericht bald offenbar keine Robe mehr tragen. Viele linke Anwälte hatten den Robenzwang als künstliche Entfremdung von ihren Mandanten und als eines der Symbole des Obrigkeitsstaates kritisiert. Am Mittwochabend hat die Rechtsanwaltskammer Berlin die Kleiderordnung gelockert, erfuhr die taz aus dem Kreis des Vorstands. Offiziell will die Kammer sich allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt zu den Ergebnissen der Vorstandssitzung äußern.
Quelle: taz v. 16.10.2009

Nun starten wir eine Umfrage zum Thema, nachdem wir bereits im Juli über das Vorprellen des Berliner Justizstaatsekretärs berichteten und gestern Königs Kommentar im Anwaltsblatt kommentierten

Sagen Sie uns Ihre Meinung. Stimmen Sie ab und/oder geben einen Kommentar ab.
[poll id=“2″]

6 Kommentare
  1. TS
    TS sagte:

    Der Artikel ist einfach falsch. Es gilt weiterhin im gesamten Bundesgebiet § 20 der anwaltlichen Berufsordnung, in dem es heißt: „Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist.“ Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich die Amtsgerichte in Zivilsachen. Die RAK-Berlin will es nunmehr bei der Robenpflicht für Anwälte bei der bisherigen Übung bei den Gerichten belassen.

    Antworten
  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Wenn das stimmte, wäre es kein Problem, das wäre die Rechtslage. Nunmehr hat sich der Vorstand der RAK-Berlin entschlossen, § 20 nicht mehr anzuwenden und verbrämt dies mit der Behauptung einer angeblich notwendigen Evaluierung.

    Der Karnevalsbeschluß des Vorstandes der RAK-Berlin

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert