Richterliche Unabhängigkeit
Der Kollege Hoenig beschreibt, was so häufig vorkommt: Aufgrund einer Terminskollision bittet der Verteidiger um Verlegung des Termins und das Gericht fordert einen Nachweis.
Das ist nicht Usus! Erfahrene und erfolgreiche Richter (u.a. die mit kurzem Terminsstand) greifen vor der Terminierung eigenhändig zum Hörer und sprechen die Termine mit den beteiligten Verteidigern (und sogar Nebenklagevertretern) ab. Die anderen fordern einen Nachweis der Kollision.
Wenn das bei den Kollegen passiert, mit denen man diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht hat, könnte ich das begreifen. Der Anwalt, der wahrheitswidrig eine Terminskollision behauptet, verstößt gegen das Wahrheitsgebot (§ 43a III BRAO) und muß mit einem anwaltsgerichtlichen Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft und einer erheblichen Strafe rechnen. Sicher gibt es solche Kollegen, sie sind aber derartig in der Minderheit, daß sie wahrlich nicht das Verhalten der Richter gegenüber einem Organ der Rechtspflege rechtfertigen, das seinen Beruf regelmäßig gewissenhaft und rechtschaffend ausübt.
Gestern bekam ich eine Abladung aus dem Süden Deutschlands, mein Flug war bereits gebucht:
Aus dienstlichen Gründen mußte der Termin verlegt werden
Auch unter den Richtern gibt es schwarze Schafe; da ich den Vorsitzenden noch nicht kennengelernt habe, unterstelle ich ihm, nicht dazu zu gehören ;-)
Hömma?! Wen soll denn das Schaf da oben darstellen?
Abgesehen davon kann ein Terminsverlegungsantrag, der mit einer tatsächlich nicht bestehenden Terminskollision begründet wird, auch den Verdacht der versuchten Strafvereitelung begründen. Immerhin wird durch eine Terminsverlegung die mögliche Verurteilung des Mandanten in vielen Fällen um Monate hinaus geschoben.
So gesehen ist es schon starker Tobak, wenn man vorgetragene Terminskollisionen generell in Zweifel zieht und einen Nachweis fordert.
@ CRH:
Schwarzes Schaf (neutrum)! Muß man umdrehen um das Geschlecht zu erkennen. Kann Richterin oder Anwältin sein. Schwarze Schafe gibt es überall.
@ RA Jede: Umdrehen hat auch nicht geholfen: Das Geschlecht – das ja nur Richterin oder Anwältin (also jedenfalls weiblich?) sein kann, bleibt im Dunkeln. ;-)
P.S. Sorry, habe offensichtlich das schließende a vergessen, bitte nachtragen..
Die Frage ist jetzt, und ich fürchte zu deren Antwort brauchen wir einen Sachverständigen, ob es sich beim obigen Schafhellschwarz um Samt oder Seide handelt – oder ob dieses Schafhellschwarz die Löwenmähne des Tieres darstellt und mit dem Besatz nix zu tun hat. Fragen über Fragen…