Richterliche Unabhängigkeit

Der Kollege Hoenig beschreibt, was so häufig vorkommt: Aufgrund einer Terminskollision bittet der Verteidiger um Verlegung des Termins und das Gericht fordert einen Nachweis.

Das ist nicht Usus! Erfahrene und erfolgreiche Richter (u.a. die mit kurzem Terminsstand) greifen vor der Terminierung eigenhändig zum Hörer und sprechen die Termine mit den beteiligten Verteidigern (und sogar Nebenklagevertretern) ab. Die anderen fordern einen Nachweis der Kollision.

Wenn das bei den Kollegen passiert, mit denen man diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht hat, könnte ich das begreifen. Der Anwalt, der wahrheitswidrig eine Terminskollision behauptet, verstößt gegen das Wahrheitsgebot (§ 43a III BRAO) und muß mit einem anwaltsgerichtlichen Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft und einer erheblichen Strafe rechnen. Sicher gibt es solche Kollegen, sie sind aber derartig in der Minderheit, daß sie wahrlich nicht das Verhalten der Richter gegenüber einem Organ der Rechtspflege rechtfertigen, das seinen Beruf regelmäßig gewissenhaft und rechtschaffend ausübt.

Gestern bekam ich eine Abladung aus dem Süden Deutschlands, mein Flug war bereits gebucht:

Aus dienstlichen Gründen mußte der Termin verlegt werden

Auch unter den Richtern gibt es schwarze Schafe; da ich den Vorsitzenden noch nicht kennengelernt habe, unterstelle ich ihm, nicht dazu zu gehören ;-)

6 Kommentare
  1. Susanne
    Susanne sagte:

    Abgesehen davon kann ein Terminsverlegungsantrag, der mit einer tatsächlich nicht bestehenden Terminskollision begründet wird, auch den Verdacht der versuchten Strafvereitelung begründen. Immerhin wird durch eine Terminsverlegung die mögliche Verurteilung des Mandanten in vielen Fällen um Monate hinaus geschoben.

    So gesehen ist es schon starker Tobak, wenn man vorgetragene Terminskollisionen generell in Zweifel zieht und einen Nachweis fordert.

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  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    @ CRH:
    Schwarzes Schaf (neutrum)! Muß man umdrehen um das Geschlecht zu erkennen. Kann Richterin oder Anwältin sein. Schwarze Schafe gibt es überall.

    SCHAF [Lfg. 14,11], n. ovis, gemeinwestgermanisches wort; vgl. mhd. schâf, ahd. scâph, scâf, alts. scâp, mnd. schâp, niederl. schaap, ags. sceâp, engl. sheep. im goth. und nord. fehlt es, und wird dort durch lamb, hier durch altn. fǽr, dän. faar, schwed. får ersetzt. auszerhalb des germanischen kehrt das wort wieder im sanskr. als châ’ga, chaga, chagala‘ ‚bock‘ (dazu ein fem. ‚ziege‘), und im phryg. als ¢ …[weiter]
    1) schaf bezeichnet die bekannte gattung der wiederkäuer, ovis, ovis aries NEMNICH.
    a) allgemein, als gattungsname: ovis ist ain schâf. MEGENBERG 154, 18. so erscheint es häufig in der fabel und thiersage personificiert als individuum neben andern thieren: ain .. hund sprach ain schauff an vor gericht umb ain brot, das er im geluhen hette. STEINHÖWEL Äsop 84 Österley;
    Grimm, DWB

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  3. RA Michael Langhans
    RA Michael Langhans sagte:

    Die Frage ist jetzt, und ich fürchte zu deren Antwort brauchen wir einen Sachverständigen, ob es sich beim obigen Schafhellschwarz um Samt oder Seide handelt – oder ob dieses Schafhellschwarz die Löwenmähne des Tieres darstellt und mit dem Besatz nix zu tun hat. Fragen über Fragen…

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