Rechtsanwälte für Werbung mißbraucht
Der Mieter fragte, ob die vom Vermieter geforderte Mieterhöhung in Ordnung sei.
Nein, ist sie nicht!
Bereits jetzt ist die Miete höher als der Mietspiegel hergibt. Die vom Mandanten zu bezahlende Vergütung beträgt 176,12 €
Diese Rechnung schicken wir der Rechtschutzversicherung und bitten gleich um eine Deckungszusage für das erwartete gerichtliche Verfahren.
Zurück kommt die oben im Auszug wiedergegebene Deckungszusage. Sehen Sie irgendeinen Zusammenhang mit unserer Forderung?
Sie haben recht! 176,12 € ist weniger als 154.000 €
Da haben wir ja nochmal Glück gehabt. Wir müssen natürlich diesen Dreckszettel auch noch an den Mandanten weiterleiten, der sich freuen wird, daß die Versicherung nicht nur unsere Rechnung zahlt, sondern sogar bis zu 154.000 € zahlen würde, ja wenn. Von der Zahlung unserer 176,12 € schreiben die ja nichts, aber …
Wir sollen ganz viel für die Versicherung erledigen. Das soll natürlich nicht gezahlt werden. Der Mandant will es nicht zahlen und die Versicherung auch nicht. Wir sollen aber deren Arbeit erledigen.
Kein Wort zu unserer Rechnung.
176,12 €
Na ja, schauen Sie doch mal beim RSV-Blog vorbei! Über den wächst mittlerweile Gras. Schade!
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!