Persönlichkeitsrechte der Strafrichter am BGH
Die Kolumne Fischer im Recht hat zumindest Unterhaltungswert. Immerhin, er klagte sich erfolgreich auf die Position des Vorsitzenden Richters am BGH.
Seit Jahren[1] bemängelt er die Praxis der Strafsenate: Im Beschlußverfahren gilt das Vier-Augen-Prinzip. Der Berichterstatter berichtet den anderen vier Richtern die Sach- und Rechtslage; außer ihm kennt nur noch der Vorsitzende die Akte (vielleicht) aus eigener Anschauung.
Ich hatte das zum Jahresende kurz angeführt: Happy New Year, Miss Sophie.
Und dann traf mich schier der Schlag:
Er (Fischer) hat … eine statistische Erhebung der Revisionen beim 2. Strafsenat über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt und veröffentlicht. Sie ergab, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Person des Berichterstatters und der Erfolgsquote der Revisionen bestehe.
Das Ergebnis wissen wir alle. Nur, ist es wissenschaftlich fundiert ermittelt? Fischer schrieb dazu:
Es wäre daher von außerordentlich hohem Wert gewesen, die Frage durch eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung bei allen Strafsenaten zu überprüfen. Doch ein Forschungsprojekt zweier renommierter strafrechtlicher Lehrstühle an deutschen Universitäten, das 500 Revisionsakten nach wenigen formalen Gesichtspunkten auswerten wollte, wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben.(Hervoh. hier)
Quelle: Die Augen des Revisionsgerichtes
Unter Hinweis auf das vorstehende Zitat habe ich am 18.01.2016 beim Bundesgerichtshof einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)[2] gestellt, mir den Vorgang in Kopie zur Verfügung zu stellen.
Eingangsbestätigung von der Poststelle, Zwischennachricht von einer ausgewachsenen Richterin am Landgericht als Wissenschaftlicher Mitarbeiterin am BGH und nun die Mitteilung eines Richters am BGH,
Da durch Ihren Antrag Belange Dritter berührt sind, habe ich diesen mit gleicher Post Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sobald mir diese vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.
Also hat Fischer doch keinen Witz gerissen. Es ist ernst. Es ist zum Heulen. Nach drei Monaten immer noch keine Entscheidung des BGH. Der Sachverhalt scheint doch einfach:
- Ein oder mehrere Anträge deutscher Universitäten.
- Vorprüfung der Anträge durch die Behörde.
- Anfrage bei den Strafsenaten.
- Antworten des/der Strafsenate.
- Entscheidung der Behörde nebst Begründung.
Was ist daran spannend oder soll verheimlicht werden? Hat Fischer etwa recht:
wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben.
Er hat bestimmt nur einen Witz gerissen. Einen ganz schlechten. Wenn er Recht hat, erhalte ich einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, daß der Informationszugang Persönlichkeitsrechte der Richter verletzen würde. Wenn ich dann einen Antrag nach dem IFG stelle, mir den Zugang zum Vorgang über den ablehnenden Bescheid zu gewähren, würde dieser mit der Begründung abgelehnt, der Informationszugang würde Persönlichkeitsrechte …
Aus meinem Antrag ergeben sich interessante Fragestellungen. Nein, ich meine nicht, daß nach § 7 Abs. 5 IFG der Informationszugang innerhalb eines Monates erfolgen soll. Bspw.: Sind die Strafsenate Dritte im Sinne des IFG? Welche Anfragen sind zu stellen?
Wir werden uns nach einem Spezialisten für das IFG umsehen und werden wohl bald die Sammelbüchse für das Klageverfahren rumgehen lassen. Welche Behörde entscheidet eigentlich über den Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung?
- [1] Sehr instruktiv: Fischer/Krehl, Strafrechtliche Revision, »Vieraugenprinzip«, gesetzlicher Richter und rechtliches Gehör, StV 2012, 550↩
- [2]Wahrscheinlich guckt wieder kein Schwein↩
SIEHE SCHON. Rüdiger Lautmann; Justiz – die stille Gewalt