PartGmbB – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Da flattert mir die Klage einer größeren deutschen Stadt auf den Tisch. Vertreten durch den Oberbürgermeister.
Extrem schlecht gemachte Klage. Ich bin aber über den Streitwert begeistert: 1,5 Mio.
Kann mir jemand erklären, warum eine Stadt eine Kanzlei beauftragt, die stolz im Briefkopf die Bezeichnung
X, Y & Partner PartGmbB
trägt? Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Na klar, werden jetzt einige sagen. Mindestens 2,5 Mio € Versicherungssumme pro Partner.
Das kann man aber auch versichern, wenn man trotzdem mit Kopf und Kragen haftet.
Ich bin dafür zu altmodisch. Wir haften hier mit Kopf und Kragen. Versichert sind wir auch. Wir haften unseren Mandanten unbeschränkt.
Vielleicht motiviert uns das zu besonderen Leistungen? Eine Klage wie diese, wäre bei uns nicht aus dem Haus gegangen.
Am 01.01.2015[1] gab es bundesweit 3.716 Partnerschaftsgesellschaften mit Beteiligung von Rechtsanwälten, darunter 843 PartGmbB.
In Berlin 392 Partnerschaftsgesellschaften und 88 erklären ihren Mandanten auf dem Briefpapier, daß sie für ihre Fehler nicht haften wollen.
Man muß sich das doch auf der Zunge zergehen lassen: Da kommt ein Mandant und zahlt Geld dafür, daß der Rechtsanwalt für ihn eine Leistung erbringt. Der sagt aber:
Das Geld nehme ich gerne. Wenn ich aber etwas falsch mache und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, dann zahle ich nicht dafür.
Lassen Sie jemanden Ihr Auto fahren, der nicht für einen eventuellen Schaden aufkommen will? Aber Sie geben ihm Ihren Rechtsfall? 1,5 Mio?
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